Wallbox Zuleitung

Diskutiere Wallbox Zuleitung im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Servus. Ich möchte Zuleitung aus Hausverteiler in die Garage ziehen dann CEE Stecker anschließen und drauf kommt 11kW Wallbox. Die Wallbox...
Und was ist, wenn keine Meldung erfolgt, weil nicht im Sinne des Netzbeteibers installiert wurde?

Mensch Leute wacht endlich mal auf. Der Zoll (als zuständige Finanzstelle) will wissen wo Ladeboxen für die E-Mobilität installiert sind. Das klappt natürlich am Besten, wenn Zuschüsse für die Installation ausgelobt werden. Hintergrund ist doch, dass die Mineralölsteuer, als Bestandteil der Energiesteuer irgendwie kompensiert werden muss, wenn der Verbrenner verboten wird. Diese Steuer steht auf den obersten Rängen der Einnahmen vom Staatshaushalt. Das muss irgendwie kompensiert werden. Dann kommen die rum und verplomben die die Wallboxen zollrechlich und dann gibt es den Ladegroschen zum denn eh hohen Strompreis dazu.
Ich bin ehe der meinung dass die Anmeldung dem Netzbetreiber sagen soll wie er seine Netze betreiben/erneuern/ erweitern soll...

Solche Aussage.. na ja .. ist auch vielleicht was dran aber für mich klingt es übertrieben und paranoid ...
 
Soweit ich das kenne, kann nur der Installateursbetrieb eine Änderungsanzeige beim Energieversorger machen.
Für Balkonsolaranlagen gibt es glaube ich ein vereinfachtes Formular, aber eine 11kW Dauerlast darf definitiv nicht einfach durch einen Laien installiert werden!

Der Netzbetreiber darf es dir sicherlich nicht verbieten, aber trotzdem muss dieser neue Anlagenteil allen aktuellen Normen entsprechen und darf natürlich auch nicht die vorhandene Anlage überlasten.
Die Pflicht der Ausführung bzw. "Abnahme" durch einen Fachbetrieb sehe ich hier als zwingend erforderlich.

Es kann zum Beispiel nötig werden zusätzlich eine Leistungserhöhung im HA durchzuführen und viele andere Dinge...
Das kann der Laie einfach nicht alles überblicken und wird hier und dort auch eher mal ein Auge zudrücken.
Und ruck zuck brennt es und dann will es wieder keiner gewesen sein.
 
Bei Bayernwerk habe ich keine Ahnung. Bei meinem Netzbetreiber habe ich meine Wallboxen 2 Stück je 11kw als Privatperson selbst beantragt und auch genehmigt bekommen. EMail an Netzbetreiber gesendet, Formular zugesendet bekommen, selbst ausgefüllt, per EMail an Netzbetreiber gesendet, per Post vom Netzbetreiber Genehmigung erhalten.
Bis 12 KVA (12 kw) Summen-Bemessungsleistung nicht Genehmigungspflichtig, sondern nur Anmeldepflichtig, bei z.B. bei nur einer 11 kw Wallbox, wie hier.

Sofern keine KfW-Förderung genutzt wird, ist auch keine Datenanbindung stand heute erforderlich. (Falls jetzt einfacher möglich, kann entsprechender Kabelkanal, Leerrohr o.ä. evtl. vorbereitet werden.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Bayernwerk habe ich keine Ahnung. Bei meinem Netzbetreiber habe ich meine Wallboxen 2 Stück je 11kw als Privatperson selbst beantragt und auch genehmigt bekommen. EMail an Netzbetreiber gesendet, Formular zugesendet bekommen, selbst ausgefüllt, per EMail an Netzbetreiber gesendet, per Post vom Netzbetreiber Genehmigung erhalten.
Bis 12 KVA (12 kw) Summen-Bemessungsleistung nicht Genehmigungspflichtig, sondern nur Anmeldepflichtig, bei z.B. bei nur einer 11 kw Wallbox, wie hier.

Sofern keine KfW-Förderung genutzt wird, ist auch keine Datenanbindung stand heute erforderlich. (Falls jetzt einfacher möglich, kann entsprechender Kabelkanal, Leerrohr o.ä. evtl. vorbereitet werden.)
Merci Isi !
Mensch , bis man sich zu den Infos durcharbeitet wass man wissen braucht.... Es dauert.
Vielen Dank !

Also keine Rechnung.. passt.

Wenn es bei deinem so war dann wird es bei meinem auch so sein. Die Betriebe wollen ja auch nicht unnötig viel Arbeit in das zu stecken wenn alles passt. Neues Haus, nur 11kW.. einwand frei.
 
Ich bin ehe der meinung dass die Anmeldung dem Netzbetreiber sagen soll wie er seine Netze betreiben/erneuern/ erweitern soll...
Der Netzumbau alleine für die erneuerbare Energie - sprich Wind und Maisstrom von der Prärie in die Ballungszentren bringen hat schon und kostet Milliarden. Bezahlt per Umlage von den Stromkunden und perfider Weide auch noch von denen, in dessen Bundesland die Windräder und die Masten stehen.
Die Hochrüstung der s.g. „letzten Meile“ wird noch mehr kosten, bezahlt - na rate mal.

Solche Aussage.. na ja .. ist auch vielleicht was dran aber für mich klingt es übertrieben und paranoid ...
Das mag sein, aber als ich hier im Forum schon vor einigen Jahren geschrieben habe, das die Menge Geld, die die EU jeden Monat ohne materiellen Gegenwert in den Markt pumpt, um die Südländer zu stützen, langfristig die Inflation erhöhen wird hat man dies für übertrieben und paranoid abgetan. Jetzt ist diese in der Allgemeinheit angekommen.
Und zitiere hier mal einen Auszug:
„Statistisches Bundesamt“ schrieb:
Zu den ertragreichsten verbrauchsteuerpflichtigen Waren zählen die Energieerzeugnisse. Den höchsten Beitrag zum Energiesteueraufkommen leisten die Kraftfahrer. Benzin wurde im Jahr 2021 in Höhe von 14,1 Milliarden Euro versteuert, der Steuerbetrag sank um 5,8 % gegenüber 2020. Für Gasöl (Diesel) sank der Steuerbetrag um 3,3 % auf 18,9 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr.
Wer glaubt denn jetzt noch, dass der Ertragsanteil zur Energiesteuer aus dem Mineralöl unkompensiert bleibt, ja Ladestrom für PKW‘s sogar - wie jetzt - sogar steuerlich günstiger behandelt wird.
Ich würde einfach vorschlagen, wir diskutieren in fünf Jahren weiter.
 
r habe ich meine Wallboxen 2 Stück je 11kw als Privatperson selbst beantragt und auch genehmigt bekommen.
...
Summen-Bemessungsleistung nicht Genehmigungspflichtig, sondern nur Anmeldepflichtig, bei z.B. bei nur einer 11 kw Wallbox, wie hier.

Anmeldepflichtig ok, - betrifft m. E. den TE.

Allerdings habe ich bei "2 Stück je 11 kW als Privatperson" in Verbindung mit dem Begriff "Summen-Bemessungsleistung" Zweifel bzgl. nur anmeldepflichtig.
(oder sollte das ganze letztlich über 2 Zähler abgewickelt werden)?
 
Bis 12kVA braucht Du Ladestationen nur anmelden und das kann der Eigentümer selbst.
Nur für die Installation von Ladestationen oder auch anderer Gerätschaften über 12kVA ist ein Antrag notwendig (der auch abgelehnt werden kann) der nur vom eingetragenen Fachbetrieb beim Netzbetreiber eingereicht werden kann.

Mit dem Zoll hat das gar nichts zu tun es geht nur um die Lastplanung der Netze, da eine Ladestation an der üblicherweise dann viele Stunden lang Maximale Leistung gezogen wird, eben eine erheblich höhere Belastung darstellt als andere Geräte die zwar gleiche Leistung haben aber nur kurz benutzt werden.

Bei einer zeitlich ausgedehnten Belastung ist es nämlich erheblich wahrscheinlicher, daß verschiedene Haushalte diese Leistung gleichzeitig benötigen.
 
Anmeldepflichtig ok, - betrifft m. E. den TE.

Allerdings habe ich bei "2 Stück je 11 kW als Privatperson" in Verbindung mit dem Begriff "Summen-Bemessungsleistung" Zweifel bzgl. nur anmeldepflichtig.
(oder sollte das ganze letztlich über 2 Zähler abgewickelt werden)?
Meine Formulierung war wohl doch nicht so verständlich, wie ich dachte.
Ich schrieb, das ich meine 2 x 11 kw genehmigt bekommen habe,
und dass nur eine 11 kw nur Anmeldepflichtig ist.
Hiermit wollte ich indirekt auch zu verstehen geben, dass wenn der Antrag für die Genehmigung bereits durch mich als Privatperson funktioniert hat, wohl die reine Anmeldung, wohl erst recht durch die Privatperson ohne Rechnung funktionieren sollte.
 
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