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Hemapri
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Ellyllion schrieb:Ausserdem wäre denn der Bestandschutz nur bis zu dem Zeitpunkt, bis man was daran ändert. Und da in diesem Falle ein zusätzlicher Automat eingebaut wurde, wurde in diese elektrische Anlage eingegriffen, ergo sie müssen getauscht werden.
Es ist nicht ganz so. Zum einen, den Begriff "Bestandsschutz" gibt es eigentlich nicht. Es besteht aber keine Pflicht zur Nachrüstung, wenn eine elektrische Anlage den Bestimmungen zum Zeitpunkt ihrer Errichtung entspricht. Abweichungen von dieser Regel werden werden in der DIN VDE konkret beschrieben. Der zusätzliche Leitungsschutzschalter darf ohne weiteres in die vorhandene Verteilung eingebaut werden. Für die Erweiterung sind allerdings die aktuellen Bestimmungen maßgebend.
Sind Automaten mit L-Charakterisik nicht eh unzulässig?
Nicht in bestehenden Anlagen.
Ausserdem gibbet keinen Berührungsschutz...
Muß auch nicht. Der ist nur bei Neuinstallationen vorgeschrieben. Am verwendeten ABB-LSS gibt es daher nichts zu beanstanden.
Weiterhin bin ich der Meinung, dass jeder Verteiler einen Hauptschalter braucht.
Wo steht das? Die Anlage muß sich spannungsfrei schalten lassen. Das wird auch gegeben sein. Ich wette, am Zähler gibt es eine Hauptsicherung.
MfG