D
dieter99
- Beiträge
- 47
Hallo,
ich habe mir einen Bewegungsmelder(Wächter) von Berker eingebaut (für den Innenbereich) und wollte einen 2. Bewegungsmelder parallel schalten (beide Bewegungsmelder können sich nicht "sehen").
In der Bedienungsanleitung habe ich jetzt aber gelesen das es unzulässig ist 2 Bewegungsmelder parallel zu schalten. Stattdessen muss man eine Nebenstelle betreiben.
Welcher Gedanke steckt dahinter das man eine Parallelschaltung verbietet?
ich habe mir einen Bewegungsmelder(Wächter) von Berker eingebaut (für den Innenbereich) und wollte einen 2. Bewegungsmelder parallel schalten (beide Bewegungsmelder können sich nicht "sehen").
In der Bedienungsanleitung habe ich jetzt aber gelesen das es unzulässig ist 2 Bewegungsmelder parallel zu schalten. Stattdessen muss man eine Nebenstelle betreiben.
Welcher Gedanke steckt dahinter das man eine Parallelschaltung verbietet?