Was darf ein Elektriker ohne Meister im Betrieb machen ???

Diskutiere Was darf ein Elektriker ohne Meister im Betrieb machen ??? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi Ich bin neu hier und ich habe gleich mal ein paar fragen an euch. 1. Frage: Was darf ein Elektroinstallateur im Betrieb alles machen wenn...
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systemcrash

Guest
Hi

Ich bin neu hier und ich habe gleich mal ein paar fragen an euch.

1. Frage: Was darf ein Elektroinstallateur im Betrieb alles machen wenn in diesen Betrieb keine Elektromeister vorhanden ist ??

2. Frage: Was darf alles eine Person machen die so ein Kurs gemacht hat (Fachkraft für eingeschränkte Tätigkeiten)

3. Frage: Darf ich als Zivi in meine Dieststelle als ausgelernter Elektroniker überhaupt was an Elektroarbeiten machen ???

Und meine letzte Frage: Wo finde ich auch das geschrieben ??

Ich weiss das sind jetzt viele fragen aber bin gerade fertig mit meiner Ausbildung und solche fragen muss man denk ich mal als Elektroniker wissen, nicht das man irgendwelche arbeiten macht und hinterher heisst es das hätte ich nicht machen dürfen.

Es würde mich freuen wenn ihr nicht nur mir sagt wo es steht und dann sagt das ich es selber lesen möchte , sonder schreibt es mir bitte auch mal kurz mit euer Worten. Nachher Interpretier ich den Text falsch.

Gruß Christian
 
Hallo Christian,

eine Quelle ist die Niederspannungsanschlussverordnung

Zitat
"Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden"

Quelle
http://bundesrecht.juris.de/nav/__13.html

Es ist nicht immer ein Meister nötig. Ing. Techniker geht auch.

Leider gibt es auch andere Meinungen oder mögliche Ausnahmen durch andere Normen...




Für Arbeiten an E-Anlagen ist der Zugang zu den Normen wichtig: Nicht Fachbetriebe, haben oft nicht für über 1000 Euro Normen.

Auserdem sind Messgeräte für die VDE Messungen nötig.
Kosten wieder über 1000 Euro.

Ohne diese Bedinnungen ist keine E-Installtion möglich.
 
Hallo Christian,

deine Fragen sind etwas ungenau gestellt!

1. Frage: Antwort könnte sein: ausfegen, Kaffee kochen usw. Aber ernsthaft, über was für einen Betrieb sprichst du? Ist der am „öffentlichen „ Netz oder hat er eine eigene Trafostation?
2. Ich habe schon von Elektrikern gehört, die einen Kurzen haben, oder meinst du einen Kurs? Die Antwort ergibt sich z.T. aus der Frage: eingeschränkte Tätigkeiten. Unter Führung und Aufsicht sicher auch mehr. Auch hier die Frage, in welchem Betrieb?
3. Sicher darfst du, Glühlampen wechseln, Steckdosen putzen. Wartung ist eine Sache, Neuinstallationen aber etwas anderes.

Gruß Fachmann
 
Hi

Ich mach mein Zivildiest in einem Altenpflegeheim als Hausmeister und wollte nun fragen ob ich da z.b. Steckdosen auswechseln darf oder sogar neue installieren ???
Sowas meine ich mit Betrieb also eine Private Firma wo ich dann als Hausmeister angestellt wäre. Wie haben keinen eigenen Trafo sondern sind am öffentlichen Netz angschlossen.
Die frage gilt zu einen ob ich was machen darf als Zivi und auch später wenn ich z.b. als Hausmeister irgendwo arbeiten werde (sofern es so kommt).

>>>>>Fachmann: Natürlich meine ich Kurs !!!
 
Hallo,

als Nichtelektrofachkraft bzw. als Elektrofachkraft ohne Konzession darfst Du auf "eigene Rechnung" gerade mal Glühlampen auswechseln.

Dir ist es nicht erlaubt, Leuchten oder gar Steckdosen auszuwechseln, oder sonst irgendetwas an der elektrischen Anlage zu verändern, instandzusetzen oder zu erweitern.

Es ist sonst wie beim Autofahren (auf öffentlichen Bereichen - die elektrische Anlage hat ja fast immer Verbindung mit dem öffentlichen Netz) ohne Führerschein - kommt es zum Schaden bezahlst DU diesen aus eigener Tasche (grobe Fahrlässigkeit)

Gegenfrage:
Wie willst Du als Hausmeister die Steckdose Pflichtgemäß nach VDE überprüfen? Hast Du ein VDE-Messgerät nach VDE0413 ?

MfG
 
@systemcrash,

Du darfst nicht jeden Müll glauben, der hier verzapft wird.

Wer was in einem Betrieb machen darf regeln die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

Als Beispiel:
(BGV A3)§ 3 Grundsätze
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

Hat Dein Altenpflegeheim einen Sicherheitsingenieur bzw. Sicherheitsbeauftragten? Dann wende Dich an diesen.

Ansonsten ist die zuständige Berufgenossenschaft der richtige Ansprechpartner.

Grüsse,
AE
 
Hallo,


@A.E.:
Ich bin selbst auch Sicherheitsbeauftragter.
Dieser wird doch nur vom Chef ernannt und fertig.
Der Sicherheitsbeauftragte kann Dir nichts erlauben, sehr wohl aber verbieten.

Wie kann man doch so sturr sein und hier immer allen möglichen Nichtfachleuten erzählen diese dürften alles an der elektrischen Anlage machen. Schon mal an die Haftungsfragen gedacht - auch bei der eigenen Anlage ???


Und wenn ich hier nur Müll erzähle, hab ich auch langsam die Nase voll. :cry:


Tschüss
 
Sozusagen, darf ich(2.Lehrjahr) bei meinem Vater der als Hausmeister arbeitet keine weiteren Steckdosen installieren?
Bzw. eine alte Zeitschaltuhr durch eine Neue ersetzen? Weil mein vater möchte deswegen nich gleich nen Elektriker rufen, wegen solchen "Kleinigkeiten".

Gruß, Micha
 
Hallo,

@ Ach nee, ähhh A.E.

Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;
NAV §13 (2),
was ist daran nicht zu verstehen? Der Gesetztgeber schreibt eindeutg vor wer an Elektrischen Anlagen zu Arbeiten hat.

Eine Elektrofachkraft ist trotz seine Ausbildung nicht zum Arbeiten an Elektrischen Anlagen berechtigt. Ihr fehlen einfach zu viele Sachen unteranderem auch die Messgeräte.

Ich werde über das Thema nicht weiter diskutieren, die Gesetzteslage ist eindeutig akzeptiere sie oder lass es sein.

@Micha_RW

Das siehst du richtig, du darfst es nicht. Aus vielen Gründen, Messgeräte vorhanden um Installation zu überprüfen?
Es besteht kein Versicherungschutz, passiert was bist du alleine dran.
u.s.w.

MFG MARcell[/code]
 
HI

===>>>> A.E.

Jetzt müsste ich aber wissen ob ich als Ausgelernter " Elektroniker Fachrichtung: Energie und Gebäudetechnk"
eine Elektrofachkraft bin. Weil ich ja in keine Elektroinstallationfirma arbeite.
Und bei uns gibt es auch keinen Elektroinstallateur mit Meisterbrief.

Aber die von mir gestellten fragen beziehen sich ja nicht nur auf meine Zivizeit sonder am ende des Jahres bin ich ja damit auch fertig und dann kann es sein das ich ja auch vielleicht in einem Betrieb arbeite und die dann ja ankommen und sagen das ich die Hauselektrik mit machen soll.
Deshalb frage ich ja generell !

Gruß Systemcrash
 
Wie schon gesagt dann brauchten wir dieses Forum nicht betreiben, den EVU geht es nicht in erster Linie um Sicherheit
sondern hauptsächlich um Rückwirkungen auf die eigenen Netze
zu verhindern.
Hektik-Elektrik in Zeiten von HartzIV und Sklavenlöhnen ist es einfach ein
Unding ja schon irgendwie eine Frechheit zu behaupten das Kosten keine Rolle spielen, wenn der
"Gesetzgeber" (EVU wer auch immer) von den Bürgern verlangt das
sie für jede UV und jede Steckdose einen Meisterbetrieb beauftragen sollen, dann bitte, soll er Ihnen das aber auch gleich selbst bezahlen, oder Löhne, ALG,Rente usw. erhöhen!
Oder vielleicht übers Kartellamt die Preise regeln, ein Rentner mit eigenen Haus es sich sicher nicht bieten lassen wird wenn man ihm sagt die Kosten spielen keine Rolle das
klappt vielleicht in Blankenese :(
Aber das kennt man von einigen hier im schönen D-Land wenns einem selber gut geht ,und drei dicke Autos vorm neuen Eigenheim
stehen man dreimal im Jahr in Urlaub fahren kann,kann man
ja auf ärmere herabblicken und auch noch mit "Paragraphen"
die ohnehin allgemein bekannt sind um sich zu werfen.
Das ist genau der selbe Personenkreis der bevor er einen
Bahnhof besetzt eine Fahrkarte kauft.
Juhu im Garten hinterm tollem Eigenheim warten schon die Gartenzwerge....
Nee die VDE ist schon wichtig aber es ist schlimm wenn darüber der Blick für die Realität verloren geht.
Will niemanden zu nahe treten aber "Handwerker" mit solchen
Einstellungen sollten auch mal verpflichtet werden bei Armen oder Kinderreichen Familien umsonst zu arbeiten!
Vielleicht dann mal ein Jahr nicht nach Spanien fahren
oder nach 6Monaten den 12 jährigen Sohn ein neues Handy,Computer/Laptop
kaufen können :twisted:
 
Hallo,

Zu Frage 1. Nichts, ohne einen Elektromeister darfst du Hausmeistertätigkeiten erledigen. Dazu gehören Reparature, also z.B. mal die Abdeckung einer Steckdose wechseln.

Zu Frage 2. Alles das was sie in ihrer Tätigkeit erlernt hat, aber auch nur wenn sie BErechtigt ist an Elektrischen Anlagen zu Arbeiten. Allgemein ist es so das sie es von einem Elektriker abnehmen lassen müssen, die unglaubliche Gelegenheit hatte ich schon des öfteren ... :? .

Zu Frage 3. Ich denke die Frage wurde bereits beantwortet. Trotzdem nochmal:

NAV §13 (2)
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;

Diese Gesetzte besagen das nur ein eingetragenen Elektriker an Elektrischen Anlagen arbeiten darf. Da dieses warscheinlich nicht auf das Altenheim zutrifft darfst du wiederum nur Reparaturen ausführen. Was jetzt alles Reparaturen sind ist wiederum auslegunssache. Aber auf jeden fall keine Leitungen legen und Steckdosen anschließen.


Zu dem Rest sage ich lieber nix, ... ! Das wieder nur Ärger hier.

MFG MArcell
 
systemcrash schrieb:
Jetzt müsste ich aber wissen ob ich als Ausgelernter " Elektroniker Fachrichtung: Energie und Gebäudetechnk"
eine Elektrofachkraft bin. Weil ich ja in keine Elektroinstallationfirma arbeite.
Und bei uns gibt es auch keinen Elektroinstallateur mit Meisterbrief.
Also die Berufsgenossenschaft BGFE sagt folgendes dazu:
§2 (3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

zu § 2 Abs. 3:
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen...

http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgv_a3_a06-2005.pdf

Die zuständige Berufsgenossenschaft wird Dir bei Deiner Frage sicher weiterhelfen.


systemcrash schrieb:
Aber die von mir gestellten fragen beziehen sich ja nicht nur auf meine Zivizeit sonder am ende des Jahres bin ich ja damit auch fertig und dann kann es sein das ich ja auch vielleicht in einem Betrieb arbeite und die dann ja ankommen und sagen das ich die Hauselektrik mit machen soll.
Deshalb frage ich ja generell !

Ganz generell:
Vorausgesetzt Du bist Elektrofachkraft, warum solltest Du nicht als Betriebselektriker arbeiten?

Grüsse,
AE
 
Hallo,

kannst Du nicht lesen?

Deshalb (NAV§13(2):


2. Unzulässige Rückwirkungen der
Anlage sind auszuschließen. Um dies
zu gewährleisten, darf die Anlage
nur nach den Vorschriften dieser Verordnung,
nach anderen anzuwendenden
Rechtsvorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie nach
den allgemein anerkannten Regeln der
Technik errichtet, erweitert, geändert
und instand gehalten werden. In
Bezug auf die allgemein anerkannten
Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2
Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes
entsprechend. Die Arbeiten dürfen
außer durch den Netzbetreiber nur
durch ein in ein Installateurverzeichnis
eines Netzbetreibers eingetragenes
Installationsunternehmen durchgeführt
werden;
im Interesse des Anschlussnehmers
darf der Netzbetreiber
eine Eintragung in das Installateurverzeichnis
nur von dem Nachweis
einer ausreichenden fachlichen Qualifikation
für die Durchführung der jeweiligen
Arbeiten abhängig machen.

MfG
 
Vorausgesetzt Du bist Elektrofachkraft, warum solltest Du nicht als Betriebselektriker arbeiten?


Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt
werden;

Hallo,

hier muss ich Hektik in der Beziehung widersprechen
wenn es sich um ein Betriebsnetz mit eigener Einspeisung handelt ! Hier ist keineswegs ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen notwendig.
Der Unternehmer ist zwar verpflichtet eine Fachkraft einzustellen ( Meister Ing ) , aber dieser muss nicht
"eingetragen" sein....

Im "öffentlichen Netz" ist das was anderes.....
 
Hallo trekmann,

Zitat
Für Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 20A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, besteht ab den 1.6.2007 eine RCD PFLICHT, Bemessungsdifferenzstrom 30mA!"


ja, es gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 1.2.2009. Eine änderung von alten Anlagen wird nicht gefordert.
 
Hallo zusammen,

NVA ist klar.

Wie past zum Beispiel der Heizungsbauer hier rein.
Dieser darf, nach Schulung, auch seine Heizungsanlage Elektrisch Anschließen ...
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Hallo,

kannst Du nicht lesen?

Deshalb (NAV§13(2):


2. Unzulässige Rückwirkungen der
Anlage sind auszuschließen. Um dies
zu gewährleisten, darf die Anlage
nur nach den Vorschriften dieser Verordnung,
nach anderen anzuwendenden
Rechtsvorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie nach
den allgemein anerkannten Regeln der
Technik errichtet, erweitert, geändert
und instand gehalten werden. In
Bezug auf die allgemein anerkannten
Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2
Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes
entsprechend. Die Arbeiten dürfen
außer durch den Netzbetreiber nur
durch ein in ein Installateurverzeichnis
eines Netzbetreibers eingetragenes
Installationsunternehmen durchgeführt
werden;
im Interesse des Anschlussnehmers
darf der Netzbetreiber
eine Eintragung in das Installateurverzeichnis
nur von dem Nachweis
einer ausreichenden fachlichen Qualifikation
für die Durchführung der jeweiligen
Arbeiten abhängig machen.
...Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten...

Kannst Du nicht zählen? Satz 4 ist rot und fett hervorgerufen! Kindergarten...einfach abschneiden was einem nicht passt. :evil:

@edi,
wie geht es dann, dass z.B. eine Stadtverwaltung Betriebselektriker beschäftigt und diese wiederum die städischen Anlagen betreuen?
Nicht jede Straßenlampe, Schulgebäude, Schwimmbad etc. hat einen eigenen Trafo.
Die Betriebelektriker machen zudem auch Arbeiten, die über Instandhaltung hinausgehen.
In Unternehmen ist das nicht anders.
Und nicht jedes Unternehmen mit Betriebselektriker ist ein Installationsunternehmen.

Grüsse,
AE
 
Hallo,

ich weis garnicht was diese dauernden Diskussionen über das Thema sollen.

Nochmals für alle zum mitschreiben.

An Anlagen arbeiten die verbindung zum Öffentlichen Netz haben, darf er nicht. Der Grund wurde von Hektik. bereits genannt in Rot ;).

In Anlagen, wie sie von Edi genannt wurden, ist es Sache der Obersten was der Betriebselektriker amchen darf und was nicht. Trotzdem ist für die Abnahme von Elektroinstallationen ein Meister erforderlich und/oder Dipl. Ing. obwohl die meist eh keine Ahnung davon haben. Zusätlich sind diverse Messgeräte erforderlich um die Anlage VDE-gerecht zu errichten und zu prüfen.
Jede Anlage unterliegt den VDE bestimmungen egal ob Öffentlich oder nicht, also muss für jede Installation eine Messung gemacht werden nach VDE 100 T.610 und diese muss von einer Person (Meister, Dipl. Ing.) unterschrieben werden.
Wird dieses nicht so gemacht, erlischt der Versicherungsschutz.

Das Betriebselektriker Sachen machen die über Instandhaltung hinnausgehen kann man nix gegen machen. Den Unternehmen ist es egal, hauptsache es Funktioniert, dass sie dabei geltente VDE Bestimmungen verletzten interessiert sie dabei leider nicht.

MFG Marcell
 
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Thema: Was darf ein Elektriker ohne Meister im Betrieb machen ???
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