Was darf ich als Elektrotechniker

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Florian_M

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Hallo zusammen,

erstmal: Hallo zusammen

Habe mich hier angemeldet, weil ich eine Frage habe und hoffe hier die Antwort zu finden.

Und zwar hat mein Vater einen Betrieb im Bereich Wartung und Instandsetzung von Industrieanlagen.
Er ist lediglich gelernter Mechaniker und ich bin als Elektro-Techniker seit einigen Jahren mit im Betrieb tätig.
Nun haben wir von einer Firma das Angebot bekommen, den angestellten Elektirker zu vertreten und in dem Betrieb elektrische Anlagen zu erweitern und instand zu setzen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dies überhaupt machen darf, ohne im schlimmsten Fall, eines Unfalls an den von mir erweiterten Anlagen, gleich rechtlich belangt zu werden.
Habe die mit der Firma auch so kommuniziert, dass ich kein eingetragener Elektroniker bzw dass wir kein eingetragener Elektrobetrieb sind.
Die haben zwar gemeint, dass Sie die Verantwortung dafür übernehmen, aber da will ich lieber auf Nummer Sicher gehen.
Unser Betrieb ist in Baden Württemberg und wir sind ein vier Mann Betrieb, der eigentlich nur Wartungen und Instandhaltungen macht.

Die Frage nochmal zusammengefasst:
Was darf ich als Elektrotechniker in der Firma an elektrischen Anlagen machen ohne EIntragung in die Handwerksrolle und ohne TREI Prüfung?
Und kann ich eventuell die Erweiterung der Anlagen machen, solang die Firma, in der ich sie mache, einen Elektriker der eingetragen ist beauftragt meine Erweiterung zu überprüfen?

Vielen Dank schonmal im Voraus.
Gruß Florian
 
Egal welche Antwort du hier bekommst, darauf wirst du dich nicht verlassen können. Ich würde mit der Frage zu deiner für dich zuständigen Handwerkskammer gehen. Die sind für solche Fragen gemacht, und in der Regel recht hilfsbereit.
 
Die Thematik ist zwar schon uralt, aber immer noch aktuell:

Wartung und Instandhaltung darf jeder, sofern von dem Betrieb zugelassen.

Erweiterungen der Anlagen, Änderungen an Steuerungen, Umbau von Produktionslinien, darf jeder machen, sofern vom auftraggebenden Betrieb zugelassen.

Die Handwerksordnung greift da nicht!

Im Zweifelsfall nicht bei der HWK, sondern bei der IHK anfragen!

Leprechaun
 
Dürfen darfst Du nur Wartung und Reparatur im nicht verplombten Bereich.
In Anlagen ohne Anschluß an das öffentliche Netz darfst Du das was der Eigentümer Dir erlaubt.

Allerdings fehlt Dir die richtige Organisationsstruktur.
Der Geschäftsführer übernimmt hier die Aufgabe der Verantwortlichen Elektrofachkraft, da er diese Verantwortung sicher nicht schriftlich delegiert hat.
Er ist ohne die entsprechende Ausbildung aber nicht in der Lage diese Verantwortung zu übernehmen!

Ein sehr gefährliches Konstrukt, denn eigentlich hast Du so keinen fachlichen Vorgesetzten und das nur als Facharbeiter ist etwas heikel.
Wer kümmert sich um die elektrische Sicherheit an deinem Arbeitsplatz?
Wer kümmert sich um die jährlich zu wiederholenden Schulungen?
Wo kannst du in de Norm einsehen wenn Du fragen hast? kannst Du die Norm auch richtig deuten?

In dieser Konstellation dürftest Du lediglich im Zuge einer Arbeitnehmerüberlassung arbeiten und dann beim Auftraggeber deinen fachlichen Vorgesetzten haben.
 
Die Frage ist einfach zu beantworten. Da ihr ein kleiner Betrieb seid, seid ihr Handwerker und als Betrieb für Mechanik in der Handwerksrolle eingetragen. Rechtlich dürft ihr ohne beauftragten E-Meister keine Elektroarbeiten durchführen. Viele Betriebe machen das in kleinem Rahmen so wie Steckdose mit anschließen, Motor anschließen , könnte aber zum Problem führen.
Um sicher zu gehen: Das Vorhaben mit der HWK besprechen, ihr benötigt Rechtssicherheit. Sollte tatsächlich, wir wollen es nicht hoffen, durch einen kleinen fachlichen Fehler Schaden entstehen, wird auch keine Versicherung dafür aufkommen. Von juristischen Folgen mal abgesehen.
 
So einfach ist die Frage nicht zu beantworten, denn es ist abhängig was gemacht wird und an welchen Anlagen.
siehe hierzu NAV und ENWG und meine Ausführung zuvor.
 
Thema: Was darf ich als Elektrotechniker
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