Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen?

Diskutiere Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe bisher in meinen Wohnungen recht freizügig die Elektroarbeiten selbst ausgeführt - Herd anschließen, neue Wanddosen...
:lol:

Es ist schon merkwürdig, dass sich neu hinzukommende Forumsteilnehmer als erstes immer uralte Threads aussuchen um ihre "Meinung" kundzutun.

Warum ist das so :?:
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patois schrieb:
Warum ist das so :?:
1. Man googelt nach irgendwas, landet in besagtem alten Thread.
2. Man liest dort etwas was man unbedingt beantworten will
3. Man erstellt den Account
4. Man postet.

Das Datum des letzten Posts wird dabei überhaupt nicht bewusst wahrgenommen.
 
Aber ich finde dieses alte Thema doch sehr interessant und gut das es neu belebt wird.
In meiner letzten Mietwohnung wo ich auch etwas an der Elektroanlage geändert hatte (Küche) da hatte ich den Verwalter gefragt und er sagte einfach, ja nach Mieterfragebogen sind Sie ja Elektriker dann machen sie es man ruhig.
Auch mit der Kellerbeleuchtung von meinen Zähler aus, alles kein Problem. Später wurde mal mein Werk im Kellerflur besichtigt und ich dann gefragt, warum nimmt man denn Rohr und nicht diese Schellen mehr :shock: .
 
Strippe-HH schrieb:
Aber ich finde dieses alte Thema doch sehr interessant und gut das es neu belebt wird.
In meiner letzten Mietwohnung wo ich auch etwas an der Elektroanlage geändert hatte (Küche) da hatte ich den Verwalter gefragt und er sagte einfach, ja nach Mieterfragebogen sind Sie ja Elektriker dann machen sie es man ruhig.
Trotzdem darfst du das natürlich nicht.
 
Marsu schrieb:
Trotzdem darfst du das natürlich nicht.
Ja was meinst du wohl was ich alles in meiner ganzen berufslaufbahn gemacht hatte was man normal nicht darf. Aber gemacht hatte ich es trotzdem und so lange es alles Fachgerecht ausgeführt und durchgemessen ist, dann kann mir auch keiner an den Karren fahren.

Ich hatte schon Probleme mit einer Hausverwaltung gehabt wo ich Kellerräume angemietet habe und dort die ganzen Schrottanlagen gegen neue ausgetauscht ohne die zu fragen. Weist ja selbst, wer dumm fragt bekommt dumme Antworten.
Und was war. die ließen ihren Elektromeister kommen der sah sich alles an und meinte: besser hätte ich das auch nicht machen können und alles war wieder gut.
 
Das muss ich auch gleich machen: Thema gesucht, gefunden, mich registriert um es zu kommentieren.. Egal wie alt: es ist nicht VERaltet: einen Elektriker um eine Lampe anzuschließen? Lächerlich.

Ich mache in meinem Haus was ich will. Ich weiß dass es richtig gemacht wird, also wo soll es Probleme geben? Das Haus ist von 1938... Wie will da irgendjemand sehen was ich, oder ein Vorbesitzer gemacht hat?
 
Hallo und Willkommen im Forum!

Das muss ich auch gleich machen: Thema gesucht, gefunden, mich registriert um es zu kommentieren.. Egal wie alt: es ist nicht VERaltet: einen Elektriker um eine Lampe anzuschließen? Lächerlich.
Diese elektrotechnische Lappalie geht an der Kernfrage des Titels so weit vorbei, dass man das Thema deswegen nicht wieder aufwärmen muss.
Ich mache in meinem Haus was ich will. Ich weiß dass es richtig gemacht wird, also wo soll es Probleme geben? Das Haus ist von 1938...
Elektrotechnische Laien mit hochtrabenden Ego kann man gewöhnlich mit Fragen nach
  • dem elernten Beruf,
  • ob auch nur eine einzige Norm schon mal gelesen wurde und
  • welche Prüfungen nach Installationen gefordert sind
auf den Boden der Realität zurück holen. :)
Wie will da irgendjemand sehen was ich, oder ein Vorbesitzer gemacht hat?
Qualifikation ist etwas anderes als Beweislast.

Selbst im Todesfall von 2018 eines polnischen Trockenbauers in München Neuaubing, für den der Anschluss des Schutzleiters der Steckdosen auf einen freien Wechselschalterkontakt ursächlich war, konnte das Verschulden durch Omerta der Beteiligten vom Bayrischen LKA nicht aufgeklärt werden. Der Tod des Landsmanns war Strafe genug dafür, dass "nur" ein Draht falsch angeschlossen wurde.

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Man kann es auch kurz machen:
Der Nicht-Elektriker darf gerade noch ein Leuchtmittel bis 200W/250V wechseln, wenn es um die juristische Verantwortung geht.
Ansonsten: Nichts!:(:(
 
Sagen wir mal: fast nichts.
Elektrogeräte über Stecker/Verlängerung etc. darf der Laie auch noch anschließen.
Jaaa, ich weiss, theoretisch müsste dann auch der Laie die Strombelastbarkeit der Verlängerung etc. prüfen in Hinsicht des verwendeten Gerätes.

Es gilt einfach der alte Satz: "Der Krug geht solange zum Wasser, bis er bricht".
Mit anderen Worten: passiert nichts, ist es "egal", kommt es zu Schäden, bei denen Dritte involviert werden (Personen, Eigentümer fremder Sachen, Versicherungen) muss einer die Rübe hinhalten, wenn es demjenigen bewiesen werden kann, dass er ursächlich oder in Kenntnis war.
 
@Dipol, @Akkublitz, @Stromberger:
Bitte noch den Verweis auf den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch linken.

Ganz einfach: es ist eine Fallunterscheidung erforderlich.
1.) Sachschaden: recht einfach, wenn es der eigene Kram ist, da zahlt man eben selber. Sind es fremde Sachen, kommt der Eigentümer oder eine Versicherung ins Spiel. Diese wird regelmäßig ablehnen mit z.B. Verweis auf NAV § 13. Das alles ist allerdings Zivilrecht, also nix mit StGB.
2.) Personenschaden: ist hierfür eine andere Person (eben durch unsachgemäßes laienhaftes "Basteln") verantwortlich, greift der § 223 StGB, Körperverletzung. Ggf. mit Todesfolge. Auch hier ist der Verursacher in der Pflicht, die EFK genauso wie der Laie. Im Urteil wird nur entsprechend abgewogen, wie fahrlässig etwas war (Vorsatz schließe ich jetzt hier mal aus) und da gelten für die EFK strengere Maßstäbe als für den Laien, das ist klar. Aber auch der Laie wird nicht straflos davonkommen, wenn er der Verursacher ist.

Entsprechende Links zumThema:
Haftung bei der Elektroinstallation – Laien ist das Risiko oft nicht bewusst - Elektrofix24
Der Elektrotechnische Laie - Was er tun darf und was nicht.

Wie gesagt, das "dürfen" ist natürlich nicht im StGB geregelt,
Edit: @Dipol hat natürlich Recht, den § 319 gibt es ja auch noch, den hatte ich gerade nicht auf dem Schirm....
aber eben die Folgen werden nach StGB bewertet, wenn es über Sachschäden hinausgeht.
 
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Extremes Beispiel:
Durch falschen Anschluss steht ein metallisches Bauteil (ungeerdet) unter Spannung, jemand fasst dran, tot.
a) absoluter Laie hat es angeschlossen. Frage des Richters: "welche Kenntnisse haben Sie von Elektrotechnik und wie haben sie es denn gemacht"?
Antwort: "naja, Kennisse, ich mache immer alles bei mir zuhause. Ich habe ja hier verschiedene Kabelfarben und normalerweise ist rot immer .... und grün immer..... Das hat bisher auch immer so funktioniert!".
Haben Sie denn Ihre Installation überprüft? "Ja sicher, ich hab das immer mit solch einem Elektrikerstift gemacht...."
b) "fachkompetenter Laie" hat es angeschlossen, gleiche Fragen, Antworten hier:
"Ich habe einige Fachbücher zum Thema gelesen, z.B. xyz und abc, meine Installationen prüfe ich stets mit Duspol und Isolationsprüfer nach DIN VDE. In diesem Fall muss es wirklich ein Augenblicksversagen gewesen sein, dass ich auch noch falsch gemessen habe."

Wen wir der Richter bei gleichem Sachverhalt/Schaden wohl härter bestrafen?
 
Bitte noch den Verweis auf den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch linken.
Nichts leichter als das: Siehe § 319 StGB Baugefährdung und das Energiewirtschaftsgesetz gibt es auch noch.

So lange alles fachgerecht und normkonform installiert ist, kräht kein Hahn danach wer installiert hat. Aber auch die Trockenbauertruppe in Neuaubing oder womöglich der gestorbene Pole haben vermutlich geglaubt, dass sie Elektrotechnik beherrschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz einfach: es ist eine Fallunterscheidung erforderlich.
1.) Sachschaden: recht einfach, wenn es der eigene Kram ist, da zahlt man eben selber. Sind es fremde Sachen, kommt der Eigentümer oder eine Versicherung ins Spiel. Diese wird regelmäßig ablehnen mit z.B. Verweis auf NAV § 13. Das alles ist allerdings Zivilrecht, also nix mit StGB.
2.) Personenschaden: ist hierfür eine andere Person (eben durch unsachgemäßes laienhaftes "Basteln") verantwortlich, greift der § 223 StGB, Körperverletzung. Ggf. mit Todesfolge. Auch hier ist der Verursacher in der Pflicht, die EFK genauso wie der Laie. Im Urteil wird nur entsprechend abgewogen, wie fahrlässig etwas war (Vorsatz schließe ich jetzt hier mal aus) und da gelten für die EFK strengere Maßstäbe als für den Laien, das ist klar. Aber auch der Laie wird nicht straflos davonkommen, wenn er der Verursacher ist.

Entsprechende Links zumThema:
Haftung bei der Elektroinstallation – Laien ist das Risiko oft nicht bewusst - Elektrofix24
Der Elektrotechnische Laie - Was er tun darf und was nicht.

Wie gesagt, das "dürfen" ist natürlich nicht im StGB geregelt,
Edit: @Dipol hat natürlich Recht, den § 319 gibt es ja auch noch, den hatte ich gerade nicht auf dem Schirm....
aber eben die Folgen werden nach StGB bewertet, wenn es über Sachschäden hinausgeht.

Da hatte ich von dir, @Stromberger, doch deutlich mehr erwartet.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 319 Baugefährdung

(1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Wer in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und wo steht hier genau, dass der elektrotechnische Laie etwas nicht selbst machen darf?
 
Muss man jetzt sogar im Elektrikforum bei längst ausgelutschten Themen immer wieder neu bei Adam und Eva in Form von NAV § 13 und dem Energiewirtschaftsgesetz anfangen?
So lange alles fachgerecht und normkonform installiert ist, kräht kein Hahn danach wer installiert hat.
So lange nichts passiert gilt wie immer das Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter".
 
Muss man jetzt sogar im Elektrikforum bei längst ausgelutschten Themen immer wieder neu bei Adam und Eva in Form von NAV § 13 und dem Energiewirtschaftsgesetz anfangen?

So lange nichts passiert gilt wie immer das Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Es nicht nicht um "so lange nichts passiert". Es geht darum, ob es irgendwo ein (gesetzliches) Verbot gibt, selber als Laie an der (evt.) eigenen Anlage etwas zu machen. Das gibt es auch nicht in 13 NAV und schon gar nicht im Energiewirtschaftsgesetz. Das ist schon längst ausgelutscht, auch wenn du es nicht wahrhaben möchtest.

Und komm dann bitte gar nicht mit völlig irrelevanten Passagen aus dem Strafgesetzbuch oder Halbwahrheiten aus irgendwelchen Zeitschriften.
 
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@LED_Supplier Es ist alles gesagt, auch wenn Du es nicht wahrhaben möchtest. Mache Dir einen relevanten Beratungstermin bei einem Advokaten, dem Du möglicherweise mehr Vertrauen und Respekt entgegenbringst.o_Oo_Oo_O
 
Man kann es auch kurz machen:
Der Nicht-Elektriker darf gerade noch ein Leuchtmittel bis 200W/250V wechseln, wenn es um die juristische Verantwortung geht.
Ansonsten: Nichts!:(:(
Man kann sagen, da hat die E-Innung saubere Lobbyarbeit geleistet. Jetzt müssen die ja nur noch das Bezirkselektrikerinnungswesen initiieren, damit es auch sauber überwacht wird. Der kommt denn jährlich ins Haus (richterliche Vollmacht nicht notwendig), bekommt eine Begehungsgebühr von 0,9€/m² NGF und 0,5€/Stufe im Haus plus Anfahrtspauschale und hat eine Stilllegungsvollmacht für elektrische Anlagen

Das sollte sich der Verband des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes (DEHOGA) ruhig mal abschauen. Wenn die genauso gut gearbeitet hätten wie andere Lobbyvereine, dürfte man zu Hause noch den Kaffee selber kochen und den Toast in den Toaster schieben.
Aufbackbrötchen wären verboten, Herde gebe es generell nur noch mit einer einjährigen Sachkundeausbildung, mit regelmäßigen Nachschulungstermine. Geschirrspüler wäre endlich mal nach Pizzateller ausgelegt und nicht nach Maßgedecken, die eh kaum einer hat. Und Lieferdienste wäre eine wahre Zukunftsbranche mit sehr vielen prekären Arbeitsplätzen und ein Mekka für Nerds.
Dazu denn eine Bezirksgastronomwesen, welche denn bei fehlenden Sachkundenachweis Kochgeräte konfiszieren dürfen oder den Herd verblomben.

Und da wäre ja noch die Innung der Landschaftsgärtner und Gartenbaubetriebe. Also Rasen mähen………
 
Es geht darum, ob es irgendwo ein (gesetzliches) Verbot gibt, selber als Laie an der (evt.) eigenen Anlage etwas zu machen.

1.) Das "etwas" ist zu unterscheiden in z.B. Instandhaltung oder Neuerrichtung etc.
2.) § 13 NAV wurde schon genannt, ebenso § 319 StGB.
3.) Es wird im StGB nicht unterschieden, ob ein Laie oder ein Profi eine Straftat begangen hat. Aber die StrafZUMESSUNG kann natürlich eine andere sein, siehe mein o.a. Beispiel, wo selbst zwei Laien ganz sicher unterschiedlich geurteilt werden.
4.) Im StGB steht prinzipiell nicht "Du DARFST das und das nicht" oder "Der Laie/Profi darf das und das nicht". Sondern es heißt "z.B. im § 223
"WER eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Also die Tat wird bestraft, im Sinne von eine Tat hat die und die Folgen. Das reicht zu implizieren, was man "darf" und was nicht. Da ist es erstmal belanglos WER die Tatbegangen hat. Wird diese dem "WER" nachgewiesen/zugerechnet, stellt sich die Frage nach der Strafzumessung.
Hierbei sind im vorgegebenen Strafrahmen die Fragen der Angemessenheit von Tat und Schuld zu berücksichtigen sowie die persönlichen Tatumstände und Verhältnisse (Sozialprognose, Wiederholungsgefahr etc.). (Weitergehendes kann man sich selber anlesen.)
Dabei (oder auch: erst dann!) wird eben auch u.a. die Frage geklärt, WER die Tat beging im Sinne von Laie oder Fachkraft. Und ganz sicher kommt dabei dann auch der § 13 NAV ins Spiel.
 
Thema: Was darf ich selbst - und was muss ein Elektriker machen?
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