Was ist erlaubt, was verboten (für einen "Laien")

Diskutiere Was ist erlaubt, was verboten (für einen "Laien") im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, wir haben die erste Phase unserer Renovierung hinter uns. In den renovierten Räumen habe ich Schlitze gezogen, Leitungen gelegt und...
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noxx

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Hallo,

wir haben die erste Phase unserer Renovierung hinter uns.

In den renovierten Räumen habe ich Schlitze gezogen, Leitungen gelegt und Schalterdosen gesetzt.

Elektiker hat dann neue Unterverteilung im OG gemacht (mit FI und den ganzen Kram), Steckdosen und Lichtschalter gestetzt.

Nun kam die Rechnung, 3000€ für Material (Unterverteilung, Steckdose, etwas NYM,...) und Lohn.

Persönlich für mich zuviel, aber das soll nicht das Thema sein.

In den Räumen die noch renoviert werden müssen, liegen schon die Zuleitungen. Da werde ich sicherlich ebenfalls die Schlitze machen und Kabel legen.

Nun meine Frage: Darf man den Rest wie Steckdosen und Lichtschalter setzen auch selbst machen oder ist das verboten?

Denke dafür muss man nun nicht gleich studiert haben, oder?
 
Ein und Anbauen darfst du alles, nur einschalten bzw. ans Netz bringen darfst du es nicht.. Auch muss die Inst nach VDE gemessen werden was du nicht kannst mangels Messgerät u Ausbildung.

Wenn du also nen Eli findest der es abnimmt / auflegt kannst du bis zur Sicherung alles selbst machen
 
noxx, was soll die Frage? Darauf erwartest Du nicht wirklich eine Antwort.... oder?

Anderes Beispiel: Frage an die Polizeistreife: Die Ampel steht auf rot, es ist nachts und keiner weit und breit zu sehen. Darf ich dann bei rot über die Ampel fahren?

0V

PS: Die 3000 Euronen scheinen allerdings auch zu hoch. Wahrscheinlich ist das Schmerzensgeld für entgangene Arbeit miteingerechnet.... ;-)
 
Nullvolt schrieb:
noxx, was soll die Frage? Darauf erwartest Du nicht wirklich eine Antwort.... oder?

Anderes Beispiel: Frage an die Polizeistreife: Die Ampel steht auf rot, es ist nachts und keiner weit und breit zu sehen. Darf ich dann bei rot über die Ampel fahren?

0V

PS: Die 3000 Euronen scheinen allerdings auch zu hoch. Wahrscheinlich ist das Schmerzensgeld für entgangene Arbeit miteingerechnet.... ;-)

Sorry aber deine Begründung ist Dummfug.
Übrigens es gibt sog.Elektropakete mit Zählerschrank
Unterverteilung,Schaltersortiment,LSS und FI,SLS usw.
Die Anlage wird soweit vom Bauherren selbst installiert, dann kommt eine Firma (meist im Anlagenset auch genannt) nimmt die Anlage ab und stellt den Zählerantrag und gut ist.
Auch wenn einige Ewiggestrige immer noch ihre Standesdünkel proklamieren. :lol:
 
mir gehts eher darum: Was ist wenn was passiert? Auch wenn ein Meisterbetrieb alles macht, kann was passieren. Zumal in meinem Fall die meiste Arbeit ein Azubi der Firma gemacht hat. Wenn was passiert, zahlt sicher seine Versicherung.

Aber was ist, wenn ich an die Zuleitungen die ja nun schon in den Räumen liegen, und da aus der Wand gucken, die Steckdose anklemme? Ich erwarte nun nicht, das da was schief geht, aber trotzdem stelle ich mir die Frage.

Ist es Versichungstechnisch verboten ohne Abnahme eines Elektikers (Meister, Geselle oder Azubi) ne Steckdose/ Lichtschalter anzuklemmen?

Gruss
 
Lt. Tab darf nur ein Betrieb mit Konzession im Netz arbeiten.

Lampen anbauen fällt wohl unter "wird geduldet" bei den Versicherungen. Kann aber bei Fahrlässigkeit auch nach hinten losgehen.

Wenn du 100% Schutz bzw. Sicherheit vs. Versicherung haben willst kannste nur über einen Fachbetrieb gehen.
Niemand mag dir das können abstreiten wollen, aber ja u Amen sagen wäre Fahrlässig.
Wenn der Betrieb dann ne Niete ist haste zwar pech aber dir kann keiner ans Bein pieseln..


Zeig mir ne Versicherung die gern zahlt, die nehm i dann auch :)
 
kaffeeruler schrieb:
Wenn der Betrieb dann ne Niete ist haste zwar pech aber dir kann keiner ans Bein pieseln..

Das nützt dir dann im Endeffekt aber auch nichts, dann biste zwar "juristisch" fein raus aber trotzdem tot
da verbrannt....
Das ist so ähnlich wie mit der Notwehr man kann sich
gaaaanz brav und gesetzeskonform verhalten ist aber hinterher trotzdem tot, weil man auf die Möglichkeit einer effektiven Selbstverteidigung verzichtet hat
während der Angreifer dem die gesetze pup egal sind
dadurch die Möglichkeit hatte sein wehrloses Opfer zu töten... (Wobei der letzte BGH Spruch zu dem HA-Mitglied hoffen lässt).
Wie hier schon des öfteren geschrieben wurde die Anlage kann erstellt werden aber sie sollte auf jedem Fall von einem Konz.Betrieb abgenommen werden.
Wenn die einschl.Vorschriften der TAB und VDE eingehalten werden dürfte es bei einer Abnahme keine
Probleme geben also vorher kundig machen dafür ist ja unter anderem auch dieses Forum da :D
 
hey

@noxx

meine Meinung dazu ist

1. du hast recht das ist keine "schwere" arbeit
aber kennst du dich mit der Vorhandenen Schleifenimpedanz und deinem Netzinnenwiderstand aus
2. du darfst in deinem Haus solange du schon einen Zähler hast alles machen --> solange nix passiert
3. 3000€ ist für eine neue Verteilung und verschiedene Schalter und Steckdosen vertretbar


du kannst ja wenn du "unbedingt" sparen willst alles zusammenbaun und hohlst vor dem einschalten einen Elektriker der dir die Renovierten Zimmer Durchmisst und alles einschaltet
 
Außer Leuchtmittel wechseln darf der Laie gar nichts an der elektrische Anlage.
Und ehrlich gesagt ist das auch gut so, leider wird das oft nicht eingehalten, was zu Sach und Personenschäden fürht.
Siehe dazu TAB und NAV.
 
Rechtlich ist für jedes Schadereignis der Betreiber der Anlage verantwortlich. Sollte dieser auch der Ersteller sein hat er eben das Problem niemanden belangen zu können und ist voll haftbar. Dies hat nichts mit der Inbetriebsetzung einer Anlage gegenüber dem VNB zu tun, bei der u.a. zugesagt wird die TAB einzuhalten, die eine Störung anderer Teilnehmer und die unproblematische Abrechnung ermöglichen sollen. Ändert der Anlagenbetreiber hier von der TAB geregelte Eigenschaften der Anlage, kann er auch hierfür belangt werden, unabhängig von der ursprünglichen Inbetriebsetzung.

Das betreiben eines Powerline-Netzwerkes ist übrigens ein beliebter Volkssport gegen die meisten TAB zu verstoßen und ist problemlos durch Laien zu bewerkstelligen :roll:
 
kann mir jem. bitte den Auschnitt der DIN zeigen oder in eine Norm verweisen.

denn das es verboten ist selbst etwas zu ändern ist mir ehrlich gesagt neu
 
ok danke

obwohl ich mir nicher bin ob das so hinhaut

Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in
ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden

Ich darf auch ohne im verzeichniss zu stehen eine E- Anlage instandsetzen und Ändern.

(4) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsfall unter
Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen.

das stimmt auch nur zum Teil es können 0,5% 1,0% oder 1,5% sein, das hängt von der Leistung des Verbrauchers ab.


Alles in allem hast du aber recht. Ich will schließlich auch was zu tun haben und es sollte auch keiner ein unnötiges Risiko eingehen
 
Hallo,

nach § 13 gilt der oben zitierte Satz nicht für Instandhaltung.
Was ist Instandhaltung?
Nach meiner Meinung, Steckdose tauschen, ja.
Eine neu Steckdose Anbringen, nein.
 
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.

alles lesen :wink: :wink:
 
Ja Verantwortlich, von selber Installieren steht da nichts.
Der Kunde hat zum Installieren den Fachmann nach § 13 zu Beauftragen.

Das ist wie beim Halter vom PKW ... Fahren darf der ohne Führerschein auch nicht.
 
s-p-s schrieb:
Ja Verantwortlich, von selber Installieren steht da nichts.
Der Kunde hat zum Installieren den Fachmann nach § 13 zu Beauftragen.

Auf der einen Seite kann da viel stehen auf der anderen
Seite bin ICH der Hausherr, obwohl ich Installateur
jetzt bin, ich habe bereits auch davor Installationen
selbst ausgeführt (wie jeder andere hier im Forum auch, auch wenn die das niemals zugeben würden) in meinen Haus bestimme immer noch ich was gemacht oder nicht gemacht wird-das ist der Unterschied zu kommunistischen Systemen was zählt ist Eigenverantwortung, die EVUs können meinetwegen über den Vorzählerbereich verfügen, die letzte UV in der Gartenlaube geht sie einen Sch...Dreck an,Hauptsache die Sache ist VDE Korrekt!
 
Es wurde nach einer Vorgabe gefragt.
Hier ist die NAV die richtige Antwort, auch wenn diese nicht gefällt.
Die NAV kommt vom Gesetzgeber und nicht vom Netzbetreiber. Steht also über VDE, TAB und Din

Das es in der Praxis anders aussieht ist mir auch klar.
 
Moin und Hi,

das Thema interessiert mich wirklich sehr und ich bin von den Antworten noch nicht so wirklich überzeugt.

Im Endeffekt spielen wir doch hier nur das Spiel: "wem gehört das Problem".

Im Fehlerfall (jetzt mal so pauschal bezeichnet könnte sowohl ein abgebrannter Benutzer oder geprellter EVU wegen Netzrückwirkungen o.ä. sein) geht es doch nur darum einen Schuldigen zu finden für irgendwelche Ansprüche. Oder seh ich das falsch?! Wenn du alles selbst verlegst und eine eingetragene Firma das prüft und abnimmt - übernimmt diese Firma doch schlichtweg nur die Verantwortung, als hätten Sie es selbst installiert?

Wenn du also bereit bist die Verantwortung selbst zu tragen kannst du das doch machen - oder seh ich das falsch?!

Das heißt also - es ist eben nicht so, dass wenn du das selber machst und einer meldet das "der Polizei", dass die dann Anzeige erstatten wegen unzulässiger E-Anlagen Erweiterung, oder sowas????

(Also weil ja einer das mit der roten Ampel verglichen hat.)

Oder ist es genau so, wenn ich z.b. weiß, dass mein Vermieter den Hausmeister (gelernter Trockenbauer) knechetet beim renovieren gleich ein paar neue Steckdosen zu legen UND anzuschließen - kann ich den ernsthaft Anzeigen? Und wen dann? Den Hausmeister, weil er das ja macht? Oder den Vermieter, weil er es von dem Mann fordert?

Die Geschichte mit der Instandhaltung ist ja nochmal ein ganz anderer Aspekt.
 
Wo kein Kläger da kein Angeklagter.

wenn du es auf die Spitze treibst und einen guten Anwalt hast kommst du mit deiner Anzeige gegen den Hausmeister sicher durch.

Aber solange man alles nach den regeln der anerkannten Technik machst is solange nichts passiert alles ok.
 
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Thema: Was ist erlaubt, was verboten (für einen "Laien")
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