Was ist erlaubt, was verboten (für einen "Laien")

Diskutiere Was ist erlaubt, was verboten (für einen "Laien") im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, wir haben die erste Phase unserer Renovierung hinter uns. In den renovierten Räumen habe ich Schlitze gezogen, Leitungen gelegt und...
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s-p-s schrieb:
Die NAV kommt vom Gesetzgeber und nicht vom Netzbetreiber...

Nicht ganz. Als Verordnung kommt die NAV eben nicht vom Gesetzgeber (dem Parlament), sondern von der Exekutive (einem Ministerium oder einer Regierungs- oder Verwaltungsbehörde).

Man muss sich bei dieser Diskussion auch den §1 der NAV vor Augen halten:

(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben.

In der NAV werden also die Bedingungen spezifiert, die die Netzbetreiber dem Anschlussnehmer unter anderem in den TAB maximal stellen können. So kann der Netzbetreiber z.B. nicht die Bedingung stellen, dass Arbeiten an der Anlage nur durch eigene Techniker vorgenommen werden dürfen - er kann stattdessen lediglich verlangen, dass nur eingetragene Betriebe daran arbeiten dürfen. Die NAV schränkt also in erster Linie die Vertragsfreiheit der Netzbetreiber im Interesse der Öffentlichkeit ein.

Selbst wenn man aus dem §13 ableiten wollte, dass es so etwas wie eine Ordnugswidrigkeit darstellt, wenn ich bei mir zuhause ein neue Steckdose setze, gäbe es - abgesehen von den vollständig fehlenden Kontrollmöglichkeiten (Stichwort: Unverletzlichkeit der Wohnung) - wahrscheinlich nicht das mindeste öffentliche Interesse an einer Verfolgung und Ahndung dieses angeblichen Rechtsverstoßes.

Deswegen wird bei Arbeiten an der Anlage durch nicht ins Installateursverzeichnis eingetrage Heimwerker meines Erachtens bestenfalls Vertragsrecht gebrochen, aber auch das interessiert schließlich den Netzbetreiber null, solange es keine Rückwirkungen gibt.

Und mal ehrlich: eine Ordnungswidrigkeit, für die sich keine Öffentlichkeit und keine Ordnungsbehörde interessiert? Was soll der, der diese Verordnung erlassen hat, sich dabei denn gedacht haben?
 
Mein Beitrag als Laie:

"Die setzen aber "nur" den Zähler. Das würde bedeuten das ich mir oben in der Wohnung irgendwas setzen lassen muss (Sicherungsautomaten etc.) und eine Drehstromleitung in meinen Keller und diese an meine Sicherungsautomaten im Keller anschließen lassen muss. Stecker rein fertig. Das sind erhebliche Kosten da ich wahrscheinlich das nicht selber machen kann und will - und auch nic´ht darf ! Daran halte ich mich auch. Das sollte man den Fachleuten/ Firmen überlassen.

Ein Hausbrand ist durch meine Haftpflicht nicht abgedeckt glaube ich !!!! "

siehe dazu auch:

http://www.elektrikforum.de/ftopic16929.html

in der Regel muss jeder ab 18 Jahren das Verantworten was er tut !!!

Machen kann man alles, geht es in die Hose muss man mit den Konsequenzen selber klar kommen und leben.

Mich drückt auch der Kostenschuh und wenn ich sehe was handwerker / Fachfirmen kosten - jetz könnte man eine Grundsatzdiskussion anfangen - brauchen sich einige Standesfürsten nicht darüber wundern wenn die "kleinen Leute" - basteln.

Aber es gibt eine ganz einfache Regel: Kann ich es ? Nein! Finger weg !!!

....dann ist man immer auf der Sicheren Seite. Bin karosseriebauer, baue seit Jahren Autos und Motorräder um. Aber vom Motor ( Steuerzeiten, ventile einstellen uns sowas ) habe ich keine Ahnung. Dafür habe ich mien Leute und lasse die Finger weg. Das funktioniert sehr gut. Kupplung, Anlasser Lichtmaschine usw. kann ich das mache ich.
 
Was ist erlaubt, was ist verboten, hier grundlegendes:

Hallo, hier mal ein paar grundlegende Informationen zu diesem Thema:

Entgegen vielen Spekulationen sind - gemäß einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2000 - Elektroinstallationen durch Laien erlaubt, und damit im Übrigen auch dessen Diskriminierung (Schlechterstellung) gegenüber einer Fach-Installation verboten.
Zu diesem Urteil wurde festgestellt, dass beide Installationsvarianten in Qualität und Sicherheit gleichwertig anzusehen sind, weil sie den gleichen gesetzlichen Anforderungen unterliegen und gleichermaßen nach §13 Abs-2 der NetzAnschlussVerordnung (NAV) der Anmeldung und Abnahme durch einen konzessionierten Elektro-Installateurbetrieb bedürfen
(OLG Koblenz, Urteil vom 18. Mai 2000, Az. 7HO159/98)

Zu beachten sind aber die „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB), hier Abschnitt-2:
Danach sind alle Installationsvorhaben für Neubau, Altbausanierung oder Erweiterung etc. vor Ausführungsbeginn durch einen E-Installateurbetrieb beim Netzversorger anzumelden und genehmigen zu lassen !
Material besorgen und auf eigene Faust mit den Arbeiten beginnen ist demnach nicht erlaubt.

Es führt also kein Weg am Fachbetrieb vorbei. Für alle die dennoch selbst installieren wollen gibt es inzwischen auch darauf spezialisierte Systemanbieter wie z.B. EWL-InstaKit, elektrobausatz.de, Elektro-Bogner, elektro-kuehn-hannover, my elektroinstallateur u.v.a.
Grüße,
Benno
 
"...Danach sind alle Installationsvorhaben für Neubau, Altbausanierung oder Erweiterung etc. vor Ausführungsbeginn durch einen E-Installateurbetrieb beim Netzversorger anzumelden und genehmigen zu lassen !..."

Das ist so nicht richtig.
Eine Anzeige und Genehmigungspflicht schreibt die TAB lediglich für Anlagen Erweiterungen vor wenn hier eine höhere Anschlußleistung bzw. andere höhere Belastungen zu erwarten ist.

Auch bestreitet niemand, daß ein Laie elektrische Installationen durchführen darf, er darf sie aber nicht in Betrieb nehmen.
Daran scheitert es im Normalfall, denn wenn der Laie es schon gebaut hat schaltet er auch ein.
 
Allerdings sollte man sich auch folgendes Fragen:

Der Betrieb der die Anlage in Betrieb nimmt muß nachher auch die Komplette Haftung übernehmen.
Ich habe jetzt zwar keinen eigenen Betrieb, aber ich würde die Haftung für Arbeiten die eine mir fremde Person getätigt hat, von der Ich nicht weiß wie sie arbeitet und auch nicht in welcher Qualität nicht übernehmen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß dies ein vernünftiger arbeitender Betrieb macht.
 
deswegen macht man eine VDE Prüfung. erproben, ertasten und messen der anlage. stichprobenartig mal hier und da ne Steckdose öffnen oder einen schalter.
zählerplatz kontrollieren und das ganze verfahren.

wenn das messprotokoll einwandfrei ist was soll sein. wenn danach etwas passiert wegen falschen umgang mit der analge ist es nicht dein verschulden. mit em Prüfbericht legst du nur am tag der Prüfung die ordnungsgemäßen zustand der anlage fest. was danach passiert oder gemacht wird, liegt nicht mehr in deinen Händen.

und was regt ihr euch so auf, laßt doch die leute machen und tun wie sie wollen. ihr müßt wenn ihr gerufen werdet, die anlage testen und prüfen. ist ein teil raus aus der nummer wird es im Protokoll festgehalten und dem Besitzer oder wem auch immer gleich mit geteilt. und wenn grob fahrlässig gehandelt wurde gibt es einen anruf beim VNB nd gut ist.
 
Hallo Octavian1977,

Du schreibst:

Das ist so nicht richtig.
Eine Anzeige und Genehmigungspflicht schreibt die TAB lediglich für Anlagen Erweiterungen vor wenn hier eine höhere Anschlußleistung bzw. andere höhere Belastungen zu erwarten ist.


Die TABs sind nicht länderübergreifend gleich, sondern unterscheiden sich oft in den Formulierungen. Selbst wenn es so wäre wie Du schreibst würde ich mich jedenfalls nicht darauf verlassen, das ist nämlich oftmals Auslegungssache. Der Netzversorger darf nämlich so Einiges, z.B. nach NAV §13 Abs.2 letzter Satz die Arbeiten überwachen, und hat auch nach §15 so einiges Mitspracherecht.

Ich mache halt viel selbst und hatte mich kürzlich wegen der Zulässigkeit selbst gemachter Elektroarbeiten mit meinem Netzversorger gezofft. Und weil ich mich so geärgert habe wollte ich das Ergebnis meiner Recherche jetzt nur mal hier posten damit alle lesen, dass das entgegen so einigen Spekulationen richtigerweise ganz legal machbar ist wenn man sich an gewisse Regelungen hält.

Gruß,
Benno
 
Ich mache halt viel selbst und hatte mich kürzlich wegen der Zulässigkeit selbst gemachter Elektroarbeiten mit meinem Netzversorger gezofft. Und weil ich mich so geärgert habe wollte ich das Ergebnis meiner Recherche jetzt nur mal hier posten damit alle lesen, dass das entgegen so einigen Spekulationen richtigerweise ganz legal machbar ist wenn man sich an gewisse Regelungen hält.

So einfach wie einige sich es hier machen ist es nicht.
Den Konzessionierten Firmen wird einiges an Auflagen gemacht, die von Privatpersonen nicht erfüllt werden können.

Gemäß §13 dürfen Arbeiten nur durch Konzessionierte Betriebe durchgeführt werden.
Instandhaltungsarbeiten = Reparatur, also keine Änderung.
Zum Beispiel: Leuchtmitteltausch, austausch der Leuchte gegen den gleichen Typ, allerdings keine andere Leuchte!
Austausch eines Schalters.
Austausch eines LS-Schalters.
Problematisch ist der Austausch einer Steckdose, da hier die Schutzmassnahmen geprüft werden müssen. Ein Kontaktfehlers des Schutzleiters ist doof.

Allerdings muss die Person nach §49 i.V.m. VDE 1000-10 Elektrofachkraft sein. Das dürften die meisten Personen nicht erfüllen.

Dann bleibt nur der Fachbetrieb, damit die Arbeiten legal durchgeführt werden!

Hintergrund ist die Haftungslücke die durch den Fahbetrieb geschlossen wird durch die Haftpflichtversicherung. Die Hausbesitzer stehen sonst ohne jeglichen Schutz da.
 
naja, TAB und VNB hin oder her. kommt auch immer drauf an, an wen man trifft. kollege X vom VNB läßt laufen und kollege Y haut dir die TAB samt DIN und Normenvorschriften um die ohren.

wie gesagt, ich wäre dafür, das laien erst ab Steckdose und leuchtenanschluß ihre Berechtigung haben was an zu schließen.

für deine aktion würde ich mir einen fachbetrieb ins boot holen der dann alles mit dem VNB klärt und auch dein vorhaben kontrolliert und die entabnahme macht.
 
AC DC Master schrieb:
".......für deine aktion würde ich mir einen fachbetrieb ins boot holen der dann alles mit dem VNB klärt und auch dein vorhaben kontrolliert und die entabnahme macht.
Den muss aber erst mal finden, der Arbeiten unterschreibt, die ungelernte ausgeführt haben.
Auch wenn ein vorhandener Brief nichts über die Qualität der Ausführung aussagt. Ich habe schon Verteilungen gesehen, da bin ich ein paar Schritte zurückgegangen und ganz schnell Deckel wieder drauf - soll angeblich ein Elektriker gemacht haben, aber wer weiß???
Und andere private Laienausführungen, die kannst du als Prüfungsstück abgeben.

Aber auch einige hier im Forum, die regelmäßig die Hände über den Kopf zusammenschlagen, wechseln selber als Laie die Reifen, Bremsen, Ölfilter oder sonst etwas an ihren Fahrzeugen. Und dafür findest du auch keine Werkstatt, die das unterschreibt.

mfG
 
Da kann ich dir nur beipflichten.

Aber glaubt mir, es gibt genung Firmen, die Abnahmen machen.Habe ich selber schon oft gesehen.

Sonst könnten EWL&co ja nicht leben.


grüße
 
Geil, bieten sogar Abnahmen für Mehrfamilienhäuser mit garantierter Zählerabnahme an. Genau das richtige Projekt für Laien, um sich zu übernehmen, wobei die irgendwie dafür ein Gewerbeschein brauchen. Das nirgendwo ein Preis genannt wird, hat wohl System.

mfG
 
Aber auch einige hier im Forum, die regelmäßig die Hände über den Kopf zusammenschlagen, wechseln selber als Laie die Reifen, Bremsen, Ölfilter oder sonst etwas an ihren Fahrzeugen. Und dafür findest du auch keine Werkstatt, die das unterschreibt.

Beim KFZ gibt es keine NAV und VDE die es Laien verbietet. Das ist der Unterschied.
 
Das nirgendwo ein Preis genannt wird, hat wohl System.

Das ist mit Sicherheit teuerer denn die Elektrofirma hat keine ständig besetzte Hotline.
Das Material gibt es eh günstiger beim Elektrohandwerker.
 
@elektroblitzer
Dem kann ich nur beipflichten. Hab mir spaßhalber mal eine Zusammenstellung für ein EFH erstellen lassen bei EWL. Zu wenig Material für eine Installation eines EFH und alles total überteuert.

mfg audi-raser
 
@elektroblitzer
Dem kann ich nur beipflichten. Hab mir spaßhalber mal eine Zusammenstellung für ein EFH erstellen lassen bei EWL. Zu wenig Material für eine Installation eines EFH und alles total überteuert.

Und wer 5 mal zur Prüfung anfahren muss, damit eine Anlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht der muss einiges dafür nehmen. Denn eine Anfahrt und der Prüfaufwand kosten schlisslich auch. In der Zeit hätte man womöglich die hälfte des Projekte mit dem Geld fertiggetstellt.
 
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Thema: Was ist erlaubt, was verboten (für einen "Laien")
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