Wasserleitungen / Gasleitungen als Erdung?

Diskutiere Wasserleitungen / Gasleitungen als Erdung? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi! In der Norm steht drin, dass Gas und Wasserleitungen mit dem Potentialausgleich verbunden sein müssen. Es steht aber auch drinf, dass...
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NinjaZX6R

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Hi!

In der Norm steht drin, dass Gas und Wasserleitungen mit dem Potentialausgleich verbunden sein müssen.

Es steht aber auch drinf, dass Gas und Wasserleitugen nicht al Erdungsleiter verwendet werden dürfen (zb. bei Gasgeräten muss eine eigene Erdungsleitung vorhandne sein, die nicht von der Gas oder Wasserleitung kommen darf).

Wieso?
Wenn ja eh die Gasleitung oder Wasserleitung nachher am Potentialausgleich angeschlossen ist könnte ich die Rohre ja gleich als Erdung verwenden? Aber wieso ist das dann nicht erlaubt?

lg
 
Aber wieso ist das dann nicht erlaubt?

Was würde passieren wenn du ( oder jemand anders)
deine "angenommen" defekte Wasserleitung mit einem Stück "Plasterohr" flickt....
Dann konnte unter Umständen deine ganze "Erdung" die
über die Wasserleitung kam hinfällig sein.

Ich denke dem will man vorbeugen..
 
Ich denk auch, dass es da um die Ausfallsicherheit geht.
Rumgefummelt wird garantiert mal und dann darf net gleich alles weg sein.

Viele Grüße,

Uli
 
... da reicht schon ein neuer schicker Wasserzähler aus Plastik der den alten metallnen ersetzt :wink:

Ciao
Stefan
 
Moin! Moin!
Seit den 60erJahren ist die Verwendung der Wasserleitung als Erder verboten.
Was ist der Potentialausgleich?
Alle leitenden Verbindungen im Haus müssen auf ein Potential gebracht werden.
Das sind: Wasserleitung, Gasleitung, Heizungsrohre, Schirm der Antennenleitung, Sat-Anlage, Schutzleiter/PE der Stromversorgung usw.
Das macht man sternförmig von der Potentialausgleichsschiene. Die Schiene ist zu erden, aber es genügt eben nicht die Wasserleitung, sondern es braucht einen zusätzlichen Erder. Das wäre Fundamenterder, Ringerder oder notfalls ein Kreuzerder.
Zu beachten: Der Wasserzähler muß mit einer Metallschiene überbrückt sein, die Gasleitung hat kurz nach der Hauseinführung ein Isolierstück. Potentialausgleich im Haus hinter diesem Stück.
Mit freundlichen Grüßen
Dino
 
Hm. Wenn ich mir Neubauten so anschaue, so istd er Zähler wohl so ziemlich das einzige metallene Teil der Wasserleitung.
 
Dino81 schrieb:
Zu beachten: Der Wasserzähler muß mit einer Metallschiene überbrückt sein

Unser Hausanschluß vom Wasserwerk wurde mit einer durchörterten PE-Leitung hergestellt, die haben von der Straße 20m bis an die Hauswand in einem Stück "geschossen"

Wozu sollte jetzt der Wasserzähler überbrückt werden?
- davor ist PE-Rohr
- dahinter geht es mit Plastikrohr mit innenliegender Metallarmierung weiter

Ciao
Stefan
 
Dino81 schrieb:
Seit den 60erJahren ist die Verwendung der Wasserleitung als Erder verboten.

Nein seit Oktober 90.

Dino81 schrieb:
Was ist der Potentialausgleich?

Den gibbet nicht mehr, das Teil heisst aktuell Schutzpotenzialausgleich.

Dino81 schrieb:
Alle leitenden Verbindungen im Haus müssen auf ein Potential gebracht werden.
Das sind: Wasserleitung, Gasleitung, Heizungsrohre, Schirm der Antennenleitung,

Da gibt es Ausnahmen siehe EN 60728-11.

Dino81 schrieb:

Kann ja, sinnvoll sind aber Fangstangen.

Dino81 schrieb:
Das macht man sternförmig von der Potentialausgleichsschiene. Die Schiene ist zu erden, aber es genügt eben nicht die Wasserleitung,

Das ist keine Erde mehr… schriebst Du oben selber.

Dino81 schrieb:
sondern es braucht einen zusätzlichen Erder. Das wäre Fundamenterder, Ringerder oder notfalls ein Kreuzerder.

Auf jeden Fall wenn eine Antenne im Spiel ist. Im TN brauchst es das nicht.

Dino81 schrieb:
Zu beachten: Der Wasserzähler muß mit einer Metallschiene überbrückt sein,

Da reicht schon der Halter.

Lutz
 
Hallo elo!
Da hast Du meine Antwort ja schön zepflückt... Ich hab mich auf die TAB unseres hiesigen Versorgers bezogen:

2. Umstellung zum TN-System
Bei der Umstellung der Schutzmaßnahme ist generell die zuständige Bezirksmeisterei
von EWE NETZ zu informieren, um evtl. technische Fragestellungen zu klären. Grundsätzlich
ist zu beachten, dass die Kundenanlage über Schutzerdung und Schutzpotenzialausgleich
gemäß VDE 0100-410 und TAB 2007 verfügen muss. Der Kunde oder dessen
Installateur ist für einen normenkonformen Zustand der Anlage verantwortlich.

Ich hab die selben Wörter wie in der Frage benutzt, klar heißt das heute Schutzpotenzialausgleich, ich wollte keine neuen Begriffe nehmen, sorry (es heißt ja auch Schraubendreher).
Klar reicht beim Wasserzähler der Halter als Brücke. Der Zähler soll nicht durch die Rohrleitung, sondern durch diesen Halter gehalten und überbrückt werden.
Ich laß mich gern belehren, aber ich meine: Schutzpotenzialausgleich muß geerdet werden. Im
TN-Netz, siehe TAB weiter oben.
Mit freundlichen Grüßen
Dino
 
Mal kurz nur zur Frtage:
Wasserleitungen dürfen seid Mai 1973 nach der VDE 190 nicht mehr als Erder verwendet werden.
Punkt...Komma.. Aus
 
Das ist nicht neu! Und das Thema von 2012 interessiert auch niemandem mehr. :eek:
 
Thema: Wasserleitungen / Gasleitungen als Erdung?
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