Moin,
also nochmal (zum mitmeisseln): Die Anwendung von Normen steht jedermann frei, d.h. sie müssen nicht befolgt werden. Es sei denn, es ist vertragsmäßig vereinbart, dass sie anzuwenden sind.
Im Falle eines Rechtsstreits nach einem "Vorfall", werden diese Normen häufig zur Beurteilung des Standes der Technik bzw. den anerkannten Regeln der Technik herangezogen - wobei diese Normen nicht immer den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. D.h., dass in einem Rechtsstreit sogar bei Einhaltung sämtlicher Normen man immer noch die Torte im Gesicht haben kann. Mein Chef sagt daher auch gerne "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. - das wussten schon die Römer." (aber das nur nebenbei).
Das hat bis jetzt alles noch nichts mit pfuschen zu tun. Wenn etwas vor 20 Jahren errichtet wurde, kann das sehr wohl damals Vorschriftsmäßig gewesen sein, nur dass es heute halt nicht mehr in Ordnung wäre. So nun wie damit umgehen?!
Ich bin für "neu ist immer besser" (allein schon, weil Barney der Größte ist) - würde demnach vermutlich alles aufkloppen und neu machen. Daher habe ich mich hier auch mit dem "Thema" welches Kabel wohin und was ist da überhaupt los gar nicht befasst.
So wenn man sich nun aber, wie ihr mit dem Thema detailliert auseinander setzt und nun zu dem Schluss kommt, dass es sich um die böse Hamburger Schaltung handelt - könnte man newbie doch auch irgendwas brauchbares raten. Wie z.B. im Bestand ist das erlaubt, wenn du da die Schalter wechselst musst du drauf achten, dass deine Schalter einen hinreichend großen Kontaktabstand haben, damit der Lichtbogen verlischt beim Schalten (was bei den neuen Schaltern eher nicht der Fall ist), weil du ja den Schalter zwischen N und L hin und her bewegst.
Aber Nö Kurtisane blubbert und keift und schimpft auf die E.-Welt und beleidigt den Threadersteller als deppert - gaaanz toll!.