Weihnachtsbeleuchtung an Strassenlampen

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elektrojo

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Wie werden Steckdosen an Strassenlampenmasten( für Weihnachtsbeleuchtung )über FI-Schutzschalter geschützt?
Dies ist lt. VDE Vorschrift. Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?

Bin auf die Antworten gespannt!
elektrojo
 
Hallo und Willkommen!

elektrojo schrieb:
Wie werden Steckdosen an Strassenlampenmasten( für Weihnachtsbeleuchtung )über FI-Schutzschalter geschützt?

Meiner Vorstellung anch gar nicht, da wohl kaum Platz für einen RCD im Anschlussraum sein wird.

Dies ist lt. VDE Vorschrift. Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?

Eigentlich ja, sie müssten per RCD mit Fehlerbemessungsstrom kleinergleich 30mA geschützt werden.
Der VNB muss sich aber nicht an VDE-Normen halten. Es kann ja von den Normen abgewichen werden, wenn die Sicherheit anders ereicht wird. Ich denke nicht, dass irgendjemand da oben dran kommt. Also nur die Leute, welche die Beleuchtung aufängen. Wenn die über Sicherheits-Trafo gespeist wird, sehe ich da keine Probleme. Wenn allerdings eine 230V-Lichterkette (mit Illuminationsleitung besipielsweise) dranhängt, könnte es im Schadensfall eng fürs VNB bzw. den ausführenden Betrieb werden.

Nur aus Neugier: warum interessiert dich das?

Merke: bei Weihnachtsbeleuchtung wird in der Regel immer gepfuscht, warum auch immer. Wahrscheinlich denken die, "Ach, das kommt eh im Januar wieder weg". Und dann wird der gammelige Mist alle Jahre wieder aufgehangen.
 
Hallo,

da hast Du vollkommen Recht.


Bei uns werden die Weihnachtsbeleuchtungen aber nicht vom VNB sondern von den Gemeinden bzw. Interessengemeinschaften (von den Läden) betrieben.


MfG
 
Heimwerker schrieb:
Hallo und Willkommen!

elektrojo schrieb:
Wie werden Steckdosen an Strassenlampenmasten( für Weihnachtsbeleuchtung )über FI-Schutzschalter geschützt?

Meiner Vorstellung anch gar nicht, da wohl kaum Platz für einen RCD im Anschlussraum sein wird.

Dies ist lt. VDE Vorschrift. Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?

Eigentlich ja, sie müssten per RCD mit Fehlerbemessungsstrom kleinergleich 30mA geschützt werden.
Der VNB muss sich aber nicht an VDE-Normen halten. Es kann ja von den Normen abgewichen werden, wenn die Sicherheit anders ereicht wird. Ich denke nicht, dass irgendjemand da oben dran kommt. Also nur die Leute, welche die Beleuchtung aufängen. Wenn die über Sicherheits-Trafo gespeist sehe ich da keine Probleme. Wenn allerdings eine 230V-Lichterkette (mit Illuminationsleitung besipielsweise) dranhängt,

.... ja, sicher geht´s um solche Beleuchtungsketten, und die werden nicht über Sicherheitstrafo´s gespeist...

könnte es im Schadensfall eng fürs VNB bzw. den ausführenden Betrieb werden.

Nur aus Neugier: warum interessiert dich das?

Merke: bei Weihnachtsbeleuchtung wird in der Regel immer gepfuscht, warum auch immer. Wahrscheinlich denken die, "Ach, das kommt eh im Januar wieder weg". Und dann wird der gammelige Mist alle Jahre wieder aufgehangen.
 
da hast Du vollkommen Recht.


Bei uns werden die Weihnachtsbeleuchtungen aber nicht vom VNB sondern von den Gemeinden bzw. Interessengemeinschaften (von den Läden) betrieben.


... ja, eben, und in solch einer Gemeinde bin ich als Elektromeister angestellt. Wir ( die Gemeinde) lassen eben solche Schukosteckdosen von einem Elektroint.Betrieb, der für uns die Strassenbeleuchtung betreut, installieren. Lt. VDE müssten diese über FI geschützt werden. Nur wird das auch in der Praxis so gemacht?
Und wenn ja, wie wird dies umgesetzt?

Grüße
elektrojo
 
mögliche Lösungen

Hallo,

ich habe das schon mehrmals gemacht.
Für die Straßenlampenmasten gibt es spezielle Verteilergehäuse, die genug Platz für einen 2-pol.FI haben (ich mußte auch schon Schaltuhren, Dämmerungsschalter und Stromverbrauchsmessgeräte in Masten auf Parkplätzen einbauen). Diese können gegen die kleinen Sicherungsverteiler mit denen die Straßenlampenmasten standardmäßig ausgeliefert werden ausgetauscht werden, oder besser gleich bei Neuanschaffung der Masten so bestellt werden (aber wann hat man schon mal die Gelegenheit - und dann geht es so wie mir letztes Jahr, dass trotz Information an die Gemeinde nur normale Masten bestellt werden) ABER Vorsicht! die Masten werden oft Schutzisoliert betrieben, und haben nicht unbedingt einen Erder!
2. Lösung habe ich für einen gemeindlichen Weihnachtsbaum gemacht. Erdkabel von Straßenbeleuchtung bei Neubau eines Gehweges zum Dorfplatz verlegt. In eine Blumenrabatte wurden ein Standart Edelstahl Schaltschrank (300X300mm) ca. 200mm vom Boden weg mit einem Fuß einbetoniert. In den Schrank habe ich vorher einen kleinen 4TE Verteiler mit FI und kleinem Automaten eingebaut. Dann wurde noch eine DoppelSchukosteckdose auf der Montageplatte montiert. Die Zuleitung wurde in dem Montagefuß unsichtbar und geschützt verlegt. Unten wurde in den Schaltschrank ein Loch mit Druchmesser 50mm für das Einführen der Schuko Verlängerung bei Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung gemacht. Zusätzlich war noch ein Staberder notwendig, da wie vorher beschrieben kein PE im Masten verfügbar war.
Nicht vergessen - Messung und Nachweis der Schutzmaßnahmen.
 
Re: mögliche Lösungen

emeister1 schrieb:
Hallo,

ich habe das schon mehrmals gemacht.
Für die Straßenlampenmasten gibt es spezielle Verteilergehäuse, die genug Platz für einen 2-pol.FI haben


... hallo, ja, wo gibt es die denn?
Würde ich mir gerne ´mal genauer ansehen...



(ich mußte auch schon Schaltuhren, Dämmerungsschalter und Stromverbrauchsmessgeräte in Masten auf Parkplätzen einbauen). Diese können gegen die kleinen Sicherungsverteiler mit denen die Straßenlampenmasten standardmäßig ausgeliefert werden ausgetauscht werden, oder besser gleich bei Neuanschaffung der Masten so bestellt werden (aber wann hat man schon mal die Gelegenheit - und dann geht es so wie mir letztes Jahr, dass trotz Information an die Gemeinde nur normale Masten bestellt werden) ABER Vorsicht! die Masten werden oft Schutzisoliert betrieben, und haben nicht unbedingt einen Erder!
2. Lösung habe ich für einen gemeindlichen Weihnachtsbaum gemacht. Erdkabel von Straßenbeleuchtung bei Neubau eines Gehweges zum Dorfplatz verlegt. In eine Blumenrabatte wurden ein Standart Edelstahl Schaltschrank (300X300mm) ca. 200mm vom Boden weg mit einem Fuß einbetoniert. In den Schrank habe ich vorher einen kleinen 4TE Verteiler mit FI und kleinem Automaten eingebaut. Dann wurde noch eine DoppelSchukosteckdose auf der Montageplatte montiert. Die Zuleitung wurde in dem Montagefuß unsichtbar und geschützt verlegt. Unten wurde in den Schaltschrank ein Loch mit Druchmesser 50mm für das Einführen der Schuko Verlängerung bei Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung gemacht. Zusätzlich war noch ein Staberder notwendig, da wie vorher beschrieben kein PE im Masten verfügbar war.
Nicht vergessen - Messung und Nachweis der Schutzmaßnahmen.
 
mehr Informationen

frag mal beim Mastenhersteller nach!

Hier gibts schon mal was zum Beispiel:
http://www.lic-langmatz.de/html/strom/index1.htm
unter der Rubrik Aussenkästen gibt es z.B. ein Geäuse, das so weit ich das verstehe am Masten befestigt werden kann.
 
Hallo,

ich kenn das nur so, dass hinter der Klappe 3 Neozed sitzen und sonst ist ja uahc kein Platz?! Das hieße dann Umbau der Laternen, wer zahlt das?
Und womöglich noch einen Erder einbuddeln, wohin?

Um wie viele Laternen gehts denn?
 
Hallo,
also bei uns VNB wird ein kleiner Verteiler mit in den Baum bzw. habne wir extra Mastdeckel mit einem Kastendrauf in dem ein RCD und Sicherung platz findet, inzwischen sind sogar noch beid en meisten eine Zeitschaltuhr mit drinn.
Nur das es einsätze für in den Lampenmast gibt weiß ich nicht. Bei uns wird alles extern abgesichert!
Und warum sind die Masten schutzisoliert?
Unsere Masten sind aus Alu bzw. Stahl und die sind an den PEN der zuleitung angeschlossen, das ist doch keine Schutzisolation! Die Leuchten sind inzwischen fast alle Schutzisoliert aber das bringt ja nichts falls die Zuleitung zum Sicherungskasten bzw zur Lampe kaputt geht und eine Phase am Masten anliegt!
 
Heimwerker schrieb:
Hallo,

ich kenn das nur so, dass hinter der Klappe 3 Neozed sitzen und sonst ist ja uahc kein Platz?! Das hieße dann Umbau der Laternen, wer zahlt das?
Und womöglich noch einen Erder einbuddeln, wohin?

Um wie viele Laternen gehts denn?


Hallo,
genau weiß ich das noch nicht, aber so zwischen 10 und 20 Leuchten ungefähr. Aber was hat das denn damit zu tun, bzw. warum fragst Du nach der Anzahl der Leuchten?
Grüße
Jo
 
Hallo!

elektrojo schrieb:
Aber was hat das denn damit zu tun, bzw. warum fragst Du nach der Anzahl der Leuchten?

Ich würde halt sagen, dass man sich bei ein paar mit einer Selbstbaulösung zufrieden geben könnte. Aber bei 20 sollte es dann schon was professionelles sein.
 
Hallo,
kennt evt. jemand die rechtliche Seite ,ist zwar eine Steckdose im Außenbereich aber hier werden ja keine Geräte wie zB Heckenschere oder Rasenmäher angeschlossen.Es ist auch keine Steckdose die einfach erreichbar ist ,gibt es evt. Ausnahmen bei bestimmten Montagehöhen ? Alternativ könnte man ja auch eine Abzweigdose montieren und fest anschließen .Finde das alles etwas übertrieben,machen die wenigsten so,und wird auch keiner bezahlen .
Gruß an alle.
 
Gerold schrieb:
Hallo,
kennt evt. jemand die rechtliche Seite ,ist zwar eine Steckdose im Außenbereich aber hier werden ja keine Geräte wie zB Heckenschere oder Rasenmäher angeschlossen.Es ist auch keine Steckdose die einfach erreichbar ist ,gibt es evt. Ausnahmen bei bestimmten Montagehöhen ? Alternativ könnte man ja auch eine Abzweigdose montieren und fest anschließen .Finde das alles etwas übertrieben,machen die wenigsten so,und wird auch keiner bezahlen .
Gruß an alle.

Hallo,
tja, es ist wohl so, das solche Steckdosen eben im Aussenbereich inst. sind, und die müssen nun mal, lt. VDE, über FI mit IF max. 30 mA geschützt werden.
Ob das allgemein so gemacht wird oder auch nicht, das ist im Schadensfall ( schlimmstenfalls mit "Personenschaden" ) erst ´mal egal, danach fragt dann keiner mehr. Es steht nun ´mal so in den VDE, das ist massgebend. Ob die VDE beachtet wird ( es muss ja wohl nicht sein, nur muss mann im Fall das etwas passiert, ggf. nachweisen, dass die eigene Vorgehensweise genauso gut/sicher ist, als wenn die VDE beachtet worden wäre. Und wie will mann das denn gerichtsfest nachweissen??? )ist eine andere Frage.
Wie steht Ihr anderen denn dazu?
Seh ich das richtig, oder zu engstirnig?
Ich bin gespannt, was Ihr dazu zu schreiben habt!!!
Viele Grüße
elektrojo
 
Hallo,

Ne so ähnlich ist das schon richtig. Es ist eben alles eine HAFTUNGSFRAGE. Passiert was, musst du deine fehlerfreie Arbeit nachweisen. Ist sie nach den anerkannten Regeln der Technik(DIN VDE, EN,...) ausgeführt, bist du aus dem Schneider. Ist sie's nicht, musst du beweisen können, dass deine Technik mindestens genauso gut und sicher ist. Kannst du's nicht, bist du schon weg :wink:
Doch solange nichts passiert, kannst du einen Heizstrahler mit 9 kW an ein H05VV-F 2G0,75 klassisch genullt mit Lüsterklemmen und Klingelschalter anschließen :roll: :lol:

grtz
BM
 
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