Weiterbildung im Elektro-Bereich

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20 Cent

Guest
Hallo Leute,

ich habe ein kleines Problem, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Zu meiner Person:
Ich besitze eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Informatikkaufmann und ein abgeschlossenes Studium zum Wirtschaftsingenieur.

Nun zum Problem:
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch, in dem es um eine Stelle zum SPS-Programmierer ging. Der Geschäftsführer hat Bedenken, was die Arbeitssicherheit im Elektro-Bereich (z.B. Relais tauschen) etc. angeht, da ich in diesem Bereich über keine nachweislichen Kenntnisse verfüge. Meine praktischen Kenntnisse habe ich mir während meiner Werkstudententätigkeit als SPS-Programmierer und Schaltschrankbauer angeeignet.

Nun zur Frage:
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, eine Weiterbildung in diesem Bereich zu absolvieren um diese Kenntnisse schwarz auf weiß zu haben? Es sollten keine Seminare sein, die nur wenige Tage gehen.

Beim TÜV habe ich folgendes Angebot gefunden:
http://www.tuev-nord.de/tn_rgb_de/weite ... n-4323.htm

Leider geht diese Weiterbildung nur 10 Tage.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
20 Cent
 
Das nennt sich Berufsausbildung und dauert 3,5 Jahre.

Nach der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist es Dir immer noch nicht erlaubt selbständig zu Arbeiten. Eine EFKfft oder auch die EuP (elektrisch unterwiesene Person) untersteht immer der Weisung einer Elektrofachkraft und darf nur Tätigkeiten ausüben die Gegenstand der Unterweisung waren.

Wird Dir also beigebracht wie man Relais 4 in Schaltschrank 3 wechselt, darfst Du Relais 5 nicht wechseln und auch nicht in anderen Schaltschränken.
Ändert sich der Relaistyp ist eine neue Unterweisung fällig.

Solche Ausbildungen machen nur Sinn für z.B. Heizungsmonteuere die immer eine ähnliche Heizung anschließen müssen, oder den Hausmeister der in immer den selben Leuchten auch mal ein Vorschaltgerät wechseln soll.
 
Da hilft nur eine Ausbildung.
 
20 Cent schrieb:
Zu meiner Person:
Ich besitze eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Informatikkaufmann und ein abgeschlossenes Studium zum Wirtschaftsingenieur.

Das macht ja nichts, jeder hat mal klein angefangen...

20 Cent schrieb:
Nun zum Problem:
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch, in dem es um eine Stelle zum SPS-Programmierer ging. Der Geschäftsführer hat Bedenken, was die Arbeitssicherheit im Elektro-Bereich (z.B. Relais tauschen) etc. angeht, da ich in diesem Bereich über keine nachweislichen Kenntnisse verfüge. Meine praktischen Kenntnisse habe ich mir während meiner Werkstudententätigkeit als SPS-Programmierer und Schaltschrankbauer angeeignet.

Was umfasst denn die Stellenbeschreibung tatsaechlich? Gesucht wird ein Programmierer, der hat i.a. nur eine Verbindung zur Anlage, in Form eines Programmierkabels zur Steuerung. Oder umfasst die Taetigkeit auch das Errichten von elektrotechnischen Anlagen?
Der Verweis auf Bedenken zur Arbeitssicherheit scheint mir, nunja, weit hergeholt. Dafür gibt es Arbeitsschutzbelehrung oder fachbezogene Weiterbildungen (z.B. über HWK, BG ETEM...)

Gibt es zur Werkstudententätigkeit Nachweise oder Zertifikate über den Ausbildungs-/Arbeitsumfang?

Die genannten Schulungen zur EuP sind ungeeignet, genauso wie die Hinweise auf Ausbildung zum Elektriker. Eine Möglichkeit wäre eine firmenbezogene Einarbeitung zu organisieren. Dazu muss allerdings der Wille (und Leidensdruck) auf seiten des AG vorhanden sein...
 
DIN VDE 1000-10 3.2
"...Elektrofachkraft
Person die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

ANMERKUNG Zur Beurteilung der fachlichen _Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden Arbeitsgebiet herangezogen werden..."

nach Abschnitt 5.2 bedeutet eine fachliche Ausbildung den Abschluß in einem annerkannten Elektroberuf als Facharbeiter/Geselle, den staatlich geprüften Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister, oder Master, Bachelor, Dipl Ing. im entsprechenden elektrischen Bereich.

Eine Elektrofachkraft ist auch nicht immer gleich.
Habe ich Jahrelang nur im Wohnungsbau gearbeitet, bin ich keine Elektrofachkraft für Industrielle Anlagen.
 
karo28 schrieb:
Was umfasst denn die Stellenbeschreibung tatsaechlich? Gesucht wird ein Programmierer, der hat i.a. nur eine Verbindung zur Anlage, in Form eines Programmierkabels zur Steuerung. Oder umfasst die Taetigkeit auch das Errichten von elektrotechnischen Anlagen?
Der Verweis auf Bedenken zur Arbeitssicherheit scheint mir, nunja, weit hergeholt. Dafür gibt es Arbeitsschutzbelehrung oder fachbezogene Weiterbildungen (z.B. über HWK, BG ETEM...)

Gibt es zur Werkstudententätigkeit Nachweise oder Zertifikate über den Ausbildungs-/Arbeitsumfang?

Die genannten Schulungen zur EuP sind ungeeignet, genauso wie die Hinweise auf Ausbildung zum Elektriker. Eine Möglichkeit wäre eine firmenbezogene Einarbeitung zu organisieren. Dazu muss allerdings der Wille (und Leidensdruck) auf seiten des AG vorhanden sein...

Danke für eure Antworten!

Die Programme werden in der Firma geschrieben und die Anlagen werden dann beim Kunden in Betrieb genommen.
Ich soll in der Lage sein, evtl. mal ein Schütz, Relais etc. auszutauschen oder auch einen Motor anzuklemmen ohne mich in Gefahr zu bringen. Ohne Schulungen in dem Bereich würde bei einem von mir verursachten Schaden direkt der Geschäftsführer haften. Das möchte er natürlich vermeiden.

Für die Werkstudententätigkeit habe ich ein Zeugnis von der damaligen Firma ausgestellt bekommen. Seminare in dem Bereich habe ich nicht absolviert.

Ich habe beim TÜV-SÜD folgendes gefunden:
http://www.tuev-sued.de/akademie-de/sem ... strie-2016

Elektrofachkraft in der Industrie, Dauer: 9 Blöcke à 5 Tage.

Was meint ihr?

Gruß
 
Was nützt dir der Lehrgang? Nichts.

Du erfüllst nicht mal die Voraussetzungen.

Voraussetzungen

Facharbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten gewerblich-technischen Metall- Beruf.
 
Zosse schrieb:
Was nützt dir der Lehrgang? Nichts.

Du erfüllst nicht mal die Voraussetzungen.

Voraussetzungen

Facharbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten gewerblich-technischen Metall- Beruf.

Wieso denn nichts?

Dachte auch, dass ich sie nicht erfülle. Habe die dann kontaktiert und die meinten, dass es geht.
 
In 45 Tagen zur "Elektrofachkraft in der Industrie". Wozu lernt man dann 3,5 Jahre?
 
Zosse schrieb:
In 45 Tagen zur "Elektrofachkraft in der Industrie". Wozu lernt man dann 3,5 Jahre?

Diverse Quellen geben für den „Industrieelektriker/in” 2 Jahre als Regelausbildungszeit an.

3,5 Jahre ist Handwerk.
 
20 Cent schrieb:
Die Programme werden in der Firma geschrieben und die Anlagen werden dann beim Kunden in Betrieb genommen.
Ich soll in der Lage sein, evtl. mal ein Schütz, Relais etc. auszutauschen oder auch einen Motor anzuklemmen ohne mich in Gefahr zu bringen. Ohne Schulungen in dem Bereich würde bei einem von mir verursachten Schaden direkt der Geschäftsführer haften. Das möchte er natürlich vermeiden.

Naja, ob ein Schaden durch einen Programmierfehler oder Klemmfehler entsteht, duerfte fuer die Haftungsfrage unerheblich sein. Fuer sowas haben Unternehmen und Unternehmer entsprechende Haftpflichtversicherungen nachzuweisen.
Die Taetigkeitsbeschreibung hoert sich fuer mich nach Inbetriebnahmetechniker an, also eine eher speziell auf herstellereigene Anlagen ausgerichtete Taetigkeit.

20 Cent schrieb:
Ich habe beim TÜV-SÜD folgendes gefunden:
http://www.tuev-sued.de/akademie-de/sem ... strie-2016

Elektrofachkraft in der Industrie, Dauer: 9 Blöcke à 5 Tage.

Das koennte ein Ansatz sein. Verbunden mit einer firmeninternernen Schulung an den herzustellenden Produkten. Hier liegt ja ein recht spezieller Einsatzfall vor, da kann man mit einer klassischen Elektrikerausbildung ohnehin nichts anfangen.
 
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