Welche Abos nutzt Ihr, VDE Auswahl oder eP

Diskutiere Welche Abos nutzt Ihr, VDE Auswahl oder eP im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Ich habe mich für eP Abo entschieden, verständlicher und Praxisnaher geschrieben. Problematiken besser Thematisiert werden.
Der Jahrespreis ist abhängig von den erschienen Normen.
Jede Norm kostet üblicherweise ihren eigenen Preis.
Erscheint in dem Jahr keine Neue Norm in dem gebuchten Bereich (ist mir noch nie vorgekommen) wäre es kostenfrei, Jede Norm hat einen anderen Preis je nachdem wie Dick die ist.

Üblicherweise bewegen sich die Kosten für das Standard Elektro Handwerk abo zwischen 200 und 500€ im jahr.
 
Was im Grunde bedeutet, dass um Kosten zu sparen in der Regel nur eine Einzelplatzlizenz bezogen wird und von den benötigten Normen eine PDF erstellt wird, so dass die Norm jedem in der Firma zugänglich ist. Ich vermute allerdings, dass das nicht ganz den Lizenzvereinbarung entspricht:

„Daneben erwirbt der Kunde das Recht, im Umfang seiner Bestellung Auszüge auszudrucken, sofern diese Ausdrucke
ausschließlich für die eigene Nutzung angefertigt werden.“


Da es sich um einen Einzellizenz handelt, ist die Nutzung der PDF wohl auch auf nur eine Person beschränkt und nicht die gesamte Firma.


Gruß

Uwe
 
Einzelplatzlizenz ist dann zum Beispiel auf den Boss ausgestellt und der Azubi darf sich diese vom Meister nicht mal zeigen lassen?
 
Wie geschrieben, ich gehe davon aus, dass pragmatisch nur eine Lizenz gebucht wird und über diese die benötigten Normen als PDF allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.

Ist nur eine Vermutung von mir, dass das vom VDE-Verlag nicht so gedacht ist, und der Passus „sofern diese Ausdrucke ausschließlich für die eigene Nutzung angefertigt werden.“ enger ausgelegt wird.

Die Normen werden ja mit einem Lizenzierungsstempel versehen. Ist in diesem nur die Firma oder auch die Person angegeben, auf die die Einzellinzenz läuft?


Gruß

Uwe
 
Im Ausdruck ist nur die Firma zu lesen welche die Lizenz hat.
 
Eine Einzelplatzlizenz darf nur auf einem Rechner genutzt werden . Das bedeutet aber nicht das an diesem Platz nur der Meister arbeiten darf. Jeder Mitarbeiter der Firma darf daran arbeiten . Auch die Vervielfältigung der VDE als PDF ist nicht erlaubt. Nur Auszüge sind erlaubt. Zum Vergleich du hast eine Einzelplatzlizens für deinen Winrechner . Diese berechtigt dich das Betriebssystem Win auf genau einem Rechner auszuführen. Davon abgesehen darf die VDE trotzdem nicht vervielfältigt werden ( mit Ausnahme von Auszügen)
 
Die VDE Sammlung gibt es nicht mehr als "Einzelplatzlizenz"
Du bekommst einen Zugang auf die Normenbibliothek im Internet mit Passwort und Zugang und denn kann immer nur einer nutzen, egal von welchem Rechner.
 
Nachstehend Faktoren, die 2018 noch für Mehrplatz-Lizenzen mit DVD gegolten haben.
DVD Mehrplatzlizenzen.jpg
Nochmaliger Hinweis, dass auf Messen wie z. B. der ELTEFA oder ANGAcom ein Rabatt von 50 % gewährt wird. Dann kommt das Abo für das Elektrotechniker-Handwerk nur noch auf € 900,00 plus Zuschläge für Erweiterungen, wenn auch eine erweiterte Auswahl mit Blitzschutznormen oder gar ein zweites Abo für Informationstechniker benötigt werden. Obwohl einige Normen dann doppelt vorhanden sind, ist das zweite Abo immer noch günstiger als der Einzelkauf fehlenden IT-Normen.
 
M. E. verwechselst du Ursache und Wirkung. Sekundärliteratur wie die ep in allen Ehren, aber die kann kein Abo ersetzen.

Ein Kollege sagte mal, der den Inhalt des VDE Abos im Kopf hat, sie bildet lediglich eine Richtlinie. Bei der Ausführung sollte die Arbeit diesen Richtlinien entsprechen, auch ein alternativer Weg ist möglich sofern das Ergebnis das gleiche ist, hat man einen besseren Weg gefunden der die Richtlinien übertrifft, man entwickelt sich ja weiter ist auch das kein Problem.

Und als Ergänzung sind zwar Überspannungskonzepte und Antennensicherheit relevante Geschichten, bilden aber nur einen Teil des Kuchens mit denen sich ein Elektrofachkraft je nach Fachbereich auseinander setzen muss, und selbst das hilft dir daheim nicht wenn eine "Erdrakete im Zuge einer Glasfaserverlegung" das Erdkabel ungünstig beschädigt und der P(E)N dabei schaden nimmt, und deine Geräte mal eben gegrillt werden. Entsprechende Überwachungen wird man in der Industrie finden, aber in keinem normalen Haushalt. Oder im Fall wo im Trafohaus der N unterbrochen war, und alle Häuser die an diesem Stromkreis angeschlossen waren hatten massive Überspannungsschäden, und dann darauf von @karo28 die Unqualifizierte Aussage ob ein Überspannungsschutz vorhanden war, und 400V sind keine Überspannung ein Blitzeinschlag dagegen schon.

Und als hier am Haus vor Jahren bei Regen ein Kugelblitz in ein Pfeiler, der das Vordach des Einganges trägt eingeschlagen ist und in den Boden abgeleitet wurde, gab es 0% Überspannung Schäden. Das Gebäude verfügte damals über keinen Überspannungsschutz. Ein kleiner Plattenbau von 1972 mit TT-Netzform. Der Blitz schlug in ein Baum auf der anderen Straßenseite ein, 50M und wanderte über den nassen Boden und entlud sich bei uns in dem Pfeiler. Bisher konnte kein Abo, kein T.Paul, oder sonst jemand dafür eine Erklärung finden. Was kaputt war, war der Pfeiler selbst wurde ersetzt und am Boden der Einführung hat es die Fliese gesprengt. Ich denke das hier das Prinzip des Faraday’schen Käfig gegriffen hat, wäre die einzige logische Erklärung und lasse es mal so stehen.
 
Eine Einzelplatzlizenz darf nur auf einem Rechner genutzt werden . Das bedeutet aber nicht das an diesem Platz nur der Meister arbeiten darf.)

Das lese ich aus dem von mir verlinkten VDE "kleingedruckten" (Nutzungsvertrag) anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Kollege sagte mal, der den Inhalt des VDE Abos im Kopf hat, sie bildet lediglich eine Richtlinie. Bei der Ausführung sollte die Arbeit diesen Richtlinien entsprechen, auch ein alternativer Weg ist möglich sofern das Ergebnis das gleiche ist, hat man einen besseren Weg gefunden der die Richtlinien übertrifft, man entwickelt sich ja weiter ist auch das kein Problem.
Damit werden olle Kamellen geschildert, die man seit einer gefühlten Ewigkeit beim DIN und in einem BGH-Urteil nachlesen kann. FORTSCHRITT: Immerhin das sinnentstellend in sein Gegenteil verkürzte BGH-Zitat aus der Fußzeile von @Moorkate wird nicht mehr als "Argument" vorgetragen.

Als Threadersteller hast du das Vorrecht das Thema hurtig zu wechseln. Deine ominösen Kugelblitztheorien werde ich nach Jahren nicht nochmal diskutieren, das mündet ohnehin nur in Thesen die weder normkonform noch mit ep-Artikeln kompatibel sind.
 
Die VDE Sammlung gibt es nicht mehr als "Einzelplatzlizenz"
Du bekommst einen Zugang auf die Normenbibliothek im Internet mit Passwort und Zugang und denn kann immer nur einer nutzen, egal von welchem Rechner.
Das Problem in der Praxis ist doch weniger, dass interessierte Mitarbeiter keinen Zugang dazu hätten, wenn die wollten, sondern dass die dies in ihrer Freizeit machen können. Daher werden sich in der Praxis die Zugriffe auf wenige % der MA und Azubies beschränken. Selbst Fachliteratur in ausgedruckter Form, wird - soweit ich dies beobachten kann - nicht mehr gelesen sondern in der Heimatsprache am Smartphone gechattet oder gespielt.

Fazit: Das Volk der Dichter und Denker wird eh weniger und verblödet zusehends.
 
Das man einen Anderen Weg als die Norm gehen kann wenn man damit das gleiche oder höherwertige Ziel erreicht, ist durchaus war, nur ist dieses zu beweisen.
Somit sollte klar sein, daß eine Abweichung von einer Norm gut durchdacht sein muß und nicht aus Faulheit, Geiz oder Unkenntnis der eigentlichen Norm entstehen darf.
 
Darf ich mal einfach fragen, die Netzbetreiber haben doch sicherlich Netzanschlussbedingungen und welche Anforderungen werden denn dort an die elektrische Hausinstallation gestellt? Wie sind die Anforderungen formuliert und sind dort Normen genannt, die einzuhalten sind?

Ist das der Fall, dann müssen doch diese Normen eingehalten werden, weil sonst das Haus bzw. die Wohnung nicht an das Stromnetz angeschlossen werden darf.

Sehe ich das richtig?


Gruß

Uwe
 
Darf ich mal einfach fragen, die Netzbetreiber haben doch sicherlich Netzanschlussbedingungen und welche Anforderungen werden denn dort an die elektrische Hausinstallation gestellt? Wie sind die Anforderungen formuliert und sind dort Normen genannt, die einzuhalten sind?

Ist das der Fall, dann müssen doch diese Normen eingehalten werden, weil sonst das Haus bzw. die Wohnung nicht an das Stromnetz angeschlossen werden darf.

Sehe ich das richtig?


Gruß

Uwe
Erstmal ist wichtig, dass die Rechnungen vom VNB, Elektrofachunternehmen und EVU bezahlt werden. Ebenso wichtig ist, dass die Umsazterlöse wesentlich höher sind als die Kosten.

Danach.....




kommt lange Zeit nichts.
 
für Analgen die am öffentlichen Verteilnetz hängen gilt die TAB, Bzw die VDE AR-N 4100.
Darin ist alles Beschrieben, zusätzlich ist beim Netzbetreiber die Netzform zu erfragen.

Aber auch die TAB ist kein Sonderwerk sondern der DIN VDE untergeordnet und gibt nur Ergänzungen dazu an.
 
Damit werden olle Kamellen geschildert, die man seit einer gefühlten Ewigkeit beim DIN und in einem BGH-Urteil nachlesen kann. FORTSCHRITT: Immerhin das sinnentstellend in sein Gegenteil verkürzte BGH-Zitat aus der Fußzeile von @Moorkate wird nicht mehr als "Argument" vorgetragen.

Als Threadersteller hast du das Vorrecht das Thema hurtig zu wechseln. Deine ominösen Kugelblitztheorien werde ich nach Jahren nicht nochmal diskutieren, das mündet ohnehin nur in Thesen die weder normkonform noch mit ep-Artikeln kompatibel sind.

Immerhin weichst du mir aus, weil du keiner der Fragen beantworten kannst, in diesem Sinne wirst du langfristig T.Paul sehr bald Folgen können. Aber das liegt dann an an dir selbst, nicht an dem Umfeld.

Das VDE Auswahl Abo bildet eine Richtline und ist kein Gesetz, auch wenn Gutachter gerne darauf zurückgreifen. Sollte die gelieferte Arbeit in Anerkannten Regeln der Technik entsprechen, hat der jenige auch unabhängig des VDE Auswahl Abos nichts zu befürchten.

Leider gibt es auch Fachkräfte die trotz VDE Auswahl Abo, in der praktischen Umsetzung 2 linke Hände haben und im Auftrag des VNBs nichtmal dafür sorgen können das im Trafo Haus der N langfristig funktioniert, und im Fehlerfall der Stromkreis abgeschaltet wird ohne das die Verbraucher an diesem Stromkreis das zeitliche segnen.

Aber gut kann man entschuldigen weil die VDE Auswahl Abos von Menschen erstellt wurden, die nicht alles Wissen können und auch Fehler machen, daher schadet es nie zu Hinterfragen, oder Verbesserungen mit einzubringen, sonst wäre wir immernoch bei Klassischer Nullung.
 
für Analgen die am öffentlichen Verteilnetz hängen gilt die TAB, Bzw die VDE AR-N 4100.
Darin ist alles Beschrieben, zusätzlich ist beim Netzbetreiber die Netzform zu erfragen
Ist wirklich alles Beschrieben, ohne auf Normen zu verweisen, in denen das schon definiert ist? Das wäre aber sehr aufwendig und kann ich mir daher nicht vorstellen.

Nun, daher habe ich mal versucht das selbst rauszubekommen und einfach TAB und VDE 0100 in Google eingegeben und siehe da, es gab viele Treffer, z.B. diese TAB.

Dort wird auf einige Normen verwiesen, die einzuhalten sind und somit sind diese bindet, denn wenn diese nicht eingehalten werden, darf die „Kundenanlage“ nicht an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden.

Das VDE Auswahl Abo bildet eine Richtline und ist kein Gesetz, auch wenn Gutachter gerne darauf zurückgreifen.
Wie wir gerade gesehen haben, sind Normen Pflichtanforderungen der Anschlussbedingungen und somit kann es Konsequenzen haben, wenn die Installation dieser Normen nicht entspricht.

Das Normen eine Richtlinie bilden, damit hast du recht. Wie soll man aber beurteilen, dass man die einzelnen Punkte dieser Richtlinie richtig bewertet, wenn man in den Normen nicht nachlesen kann?

Eine Analogie sind die Verkehrsregeln. Diese haben wir als Richtlinie im Kopf. Manchmal ergeben sich aber Fragen wie z.B., wenn man einen Kreisverkehr verlässt, hat dann man oder ein die Straße überquerender Fußgänger Vorrang. Ich kläre solche Fragen einfach, indem ich in der StVO nachlese. Genau dieses machen aber viele Autofahrer nicht und handeln nach ihrer persönlichen StVO, so z.B. sind viele der Meinung, beim Abbiegen aus dem Kreisel hat der Autofahrer Vorrang. Daher nützt eine Richtlinie wenig, wenn man sie nicht von Zeit zu Zeit wieder mit der StVO abgleicht und neu ausrichtet.

Ähnlich sehe ich das mit den Normen.

Praktisch sehe ich das so, dass ein oder zwei Leute in einem Betrieb gibt, die sich etwas besser mit den Normen auskennen oder bei Bedarf nachlesen. Aus diesem Wissen ergibt sich dann die Richtlinie, die den anderen Mitarbeiter vermittelt wird. Ist sich ein Mitarbeiter unklar mit der Auslegung der Richtlinie, wird wiederum einer der „Wissenden“ gefragt, der die Fragen beantwortet und wenn er sich nicht sicher ist, schaut er in der entsprechenden Norm nach.

Eine Richtlinie hingegen ist kann nicht ergeben bzw. wird im Laufe der Zeit verwässert, wenn es keine Basis gibt, an die man sie ausrichten kann und diese Basis sind eben Normen. Normen deren Einhaltung auch von den Netzbetreiber gefordert wird.

Wenn nun ein Netzbetreiber einen Anschluss einer Anlage verweigert, wie will man dagegen argumentieren, wenn man die Anforderungen, die einzuhalten nicht nachlesen kann?

Eine Norm ist da ein mächtiges Schwert, denn man kann einfach argumentieren, dass das normgerecht ist und dies fundiert mit dem Text aus der Norm begründen. Kenn man diese Norm hingegen nicht, bleibt einem nur das „ich meine“ oder „meiner Meinung nach“.


Gruß

Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema: Welche Abos nutzt Ihr, VDE Auswahl oder eP

Ähnliche Themen

M
Antworten
12
Aufrufe
1.602
Octavian1977
O
A
Antworten
4
Aufrufe
1.061
Maikel
M
B
Antworten
8
Aufrufe
18.135
dinger
D
Zurück
Oben