Welche Protokolle MUSS man bei einem Neubau haben???

Diskutiere Welche Protokolle MUSS man bei einem Neubau haben??? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, wenn bei Neubau eines Hauses die Elektroinstallation fertig gestellt worden ist, beantragt die Firma den Anschluss des Zählers. Ist...
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chris0812

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Hallo,

wenn bei Neubau eines Hauses die Elektroinstallation fertig gestellt worden ist, beantragt die Firma den
Anschluss des Zählers. Ist damit alles getan, und im Falle eines Versicherungsfalles ausreichend?
Welche Protokolle oder Abnahmeberichte MUSS man haben bzw. von der Elektrofirma bekommen?

Danke für die Antworten!
 
Müssen muss man garnichts.
Ob die Firma ein Messprotokkoll erstellt ist ihr Bier, es sei denn du forderst es.

Üblicherweise(bei grösseren Anlagen, nicht im kaputten EFH-Markt) wird neben der Dokumentation/den Zulassungsbescheiden ein Messprotokoll der gesamten Anlage und eine Fachbauleitererklärung der Errichterfirma abgegeben.
 
Hallo,

Blödsinn, das VDE-Prüfprotokoll, der Übergabebericht und die Verteilungspläne sind Pflicht.

Alles andere ist eine nicht fertiggestellte Arbeit, die auch nicht komplett bezahlt werden muß.

Lies mal das hier:




http://www.postimage.org/aV1XlnlJ.jpg


http://www.postimage.org/aV1XluQ9.jpg


Dann noch ein Zitat aus einem Fachartikel der Zeitschrift de 13-14 200/:

"...Die VOB/B regelt dieses Problem in
§ 12 Nr. 3 VOB/B. Danach kann der
Bauherr die Abnahme nur wegen
wesentlicher Mängel bis zur Beseitigung
verweigern. D.h., wenn nur unwesentliche
Mängel vorhanden bzw. nur unwesentliche
Restarbeiten noch zu erledigen
sind, muss der Bauherr die
Abnahme durchführen.
Die Abnahmereife liegt übrigens
nicht vor, wenn der Elektrohandwerker
dem Bauherrn die Prüfergebnisse und
die Dokumentation der Prüfung der
elektrischen Anlage auf Betriebsfähigkeit
und nach den DIN-Normen nicht
übergeben hat...."
.

MfG
 
Taj, wer lesen Kann...

Wenn der Bau nach VOB hochgezogen wird, hast du schon mal in die Angebote geschaut ? Das mußt du bei den meisten Fa. extra anmelden denn ansonsten machen die zwar die Messung ( wer es denn glaubt ) und sind nicht dazu verpflichtet dem Eigentümer das Protokoll zu geben

Dazu gab es in der de od ep ein Beitrag wo extra auf das Kleingedruckte gezeigt wird. Bei öffentlichen Bauten steht sowas immer extra aufgeführt in der Ausschreibung
 
Gut dann nehmen wir eben die neue VDE 0100-600:

"Errichten von Niederspannungsanlagen - Prüfungen"

Seite 21 Punkt 61.4


http://www.postimage.org/aV1_DO99.jpg


Wie kann man sich bloß so gegen geltende Vorschriften wehren - sie sind doch dazu da den Kunden und auch den Gesellen vor den folgen von eines Fehlers zu schützen !!!
Das hat auch nichts mit eirgendwelchen Angeboten zu tun, die Messungen gehören dazu, sind also obligatorisch - schon mal an einer Gesellenprüfung teilgenommen???
:oops:

Und falls es immer noch nicht reicht:

http://www.gmc-instruments.de/resources ... uch1_9.pdf

Seite 16: "Die Durchführung dieser Prüfschritte ist zu protokollieren. "

MfGH
 
Aber da steht nichts davon, dass man dem Kunden die Messprotokolle aushändigen muss, oder?

Aber eigentlich darf der Kunde die Messprotokolle ja zumindest sehen, um festzustellen, dass VDE-gerecht gearbeitet wurde, oder?
 
Ich würde als Kunde auf jedenfall die Schlussrechnung nicht bezahlen ohne Prüfprotokoll.

Ist doch nichts anderes als beim TÜV, bei der Abgasmessung der Gastherme, Bremsentest beim Auto, AU beim Auto......


MfG
 
Dann noch ein Artikelteil aus der "elektropraktiker"
Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 5

http://www.elektropraktiker.de/index.ph ... 22937.html

Zitat:
Der AN hat aber nicht nur die in DIN-Normen geforderten Messungen und Prüfungen durchzuführen. Er muss die aufgezeichneten
Prüfergebnisse, notwendigen Bestandspläne sowie alle für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb
der Anlage erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen an den AG vor der Abnahme
übergeben.


und noch etwas:
http://www.elektropraktiker.de/index.ph ... 23920.html

Um Rechnung legen zu können, muss die
Anlage dem Kunden in funktionsfähigem
Zustand übergeben werden. Wird der Termin
der Übergabe der Anlage an den Kunden
korrekt vereinbart und dokumentiert,
sind alle Voraussetzungen zur Rechnungslegung
erfüllt.
Bei der Übergabe der Anlage kann neben
der Dokumentation (z. B. Unterlagen zur
Erstprüfung) auch die Rechnung (nachweisbar)
übergeben werden. Das setzt
natürlich voraus, dass die Anlage zu diesem
Zeitpunkt fertiggestellt ist und keine Nacharbeiten
mehr nötig sind.



Vielleicht begreifft jetzt auch der letzte Pfuscher, das er die VDE-Messungen machen muß und die Prüfprotokolle, Übergabeberichte und Verteilungspläne an den Kunden übergeben muß - egal ob er diese im Angebot berücksichtigt hat oder nicht.

Das gilt übrigens auch für die Messungen nach VDE 0701 "Prüfung von Elektrischen Geräten"

MfG
 
Was ist nun wenn man diese Protokolle nicht besitzt, alles bezahlt ist, und es diese Firma nicht mehr gibt?
Darf dann auch ein Geselle die Messungen durchführen und protokollieren das die Ergebnisse auf einen einwandfreien Zustand der Anlage hindeuten?

Viele Grüße
 
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