Welcher FI-Schalter in Kindergärten

Diskutiere Welcher FI-Schalter in Kindergärten im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Im Kindergarten meines Sohnes ist in der Verteilung ein 500mA FI-Schalter eingebaut. Auf meine Frage, ob hier nicht ein 30mA FI erforderlich wäre...
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Siebachmeyer

Guest
Im Kindergarten meines Sohnes ist in der Verteilung ein 500mA FI-Schalter eingebaut. Auf meine Frage, ob hier nicht ein 30mA FI erforderlich wäre, wurde mir gesagt, daß im Gebäude keine Naßzellen vorhanden wären und es auch keine Außensteckdosen gäbe. Deshalb würde der bestehende FI-Schutzschalter sehr wohl ausreichen und müsste auch nicht getauscht werden. Ist diese Antwort, die ich von einem Elektromeister bekommen habe so richtig oder sind meine Zweifel berechtigt?
 
Seit 02/2009 (Ende der Übergangsfrist ,Gültigkeit der Norm seit 06/2007) müssen bei NEUEN Anlagen oder Anlagenteilen alle Steckdosen Stromkreise bis 20A in Innenräumen mit einem 30mA Fehlerstromschutzschalter ausgestattet sein.

Davor war ein Fehlerstromschutzschalter mit 30mA für Steckdosen im Aussenbereich und in Räumen mit Dusche oder Badewanne vorgeschrieben.

Ein 500mA Fehlerstromschutzschalter dient dem Brandschutz und hat für den Menschen keine geeignete Schutzfunktion.

Wenn die Anlage vor 02/2009 errichtet wurde Bestand keine Pflicht einen Fehlerstromschutzschalter 30mA einzubauen.
Und eine Verpflichtung zur Nachrüstung für diese Anlage gibt es in dem Fall auch nicht.
Der Elektromeister hat also Recht es müssen keine 30mA Fehlerstromschutzschalter verbaut sein.
Wobei es sicherlich zu empfehlen währe.

Ausserdem gibt es noch Normen für speziele Betriebsstätten (Baustellen,Krankenhäuser,Schwimmbäder,...) ,in diesen Normen tauchen aber keine Kindergärten auf.
Beim Link sind die Normen aufgeführt die es für bestimmte Orte gibt unter VDE 0100 Teil 701 bis 754.
http://de.wikipedia.org/wiki/DIN-VDE-Normen_Teil_1

In Landesbauordnungen könnte auch so etwas stehen ,bei dennen die ich mir eben im Netz ansehen konnte ,bleibt es aber bei Steckdosen mit Kindersicherung und nicht mehr.
 
Eine Nachrüstpflicht gibt es dazu natürlich nicht, allerdings ist es ein sehr geringer Aufwand den 500mA gegen einen 30mA FI auszutauschen.
 
Siebachmeyer schrieb:
Im Kindergarten meines Sohnes ist in der Verteilung ein 500mA FI-Schalter eingebaut. Auf meine Frage, ob hier nicht ein 30mA FI erforderlich wäre, wurde mir gesagt, daß im Gebäude keine Naßzellen vorhanden wären und es auch keine Außensteckdosen gäbe. Deshalb würde der bestehende FI-Schutzschalter sehr wohl ausreichen und müsste auch nicht getauscht werden. Ist diese Antwort, die ich von einem Elektromeister bekommen habe so richtig oder sind meine Zweifel berechtigt?

In einem Kindergarten wäre das sicher empfehlenswert.
Aber wie kommst du darauf? Guckst du überall in fremde
Verteilungen :shock:
 
Octavian1977 schrieb:
allerdings ist es ein sehr geringer Aufwand den 500mA gegen einen 30mA FI auszutauschen.

Wenn die Anlage gute Messwerte hat schon.
Es kann auch ein versteckter Fehler vorhanden sein bei dem der 500mA nicht auslöst.

Verbindliche Zusagen über den Aufwand also erst nach Messungen.
 
Sollte ein solcher Fehler vorhanden sein ist die Anlage unverzüglich in Stand zu setzen mit oder ohne FI.
Da es sich bei dem Kindergarten um eine öffentliche Einrichtung bzw. Betriebsstätte handelt muß die Elektrische Anlage mindestens alle 4 Jahre überprüft werden. Dazu gehört auch eine Isolationsmessung die einen solchen Fehler zu Tage führen würde.
 
@Octavia1977

Einfach einen FI austauschen von 500 mA auf 30 mA wird mit Sicherheit nicht gutgehen und die Änderung erfüllt nicht die VDE 0100-410. Es wird gefordert das nicht ein einziger FI verbaut werden darf. Ich würde drei bis 4 Stromkreise auf einen FI schalten nicht mehr.
 
elektroblitzer schrieb:
@Octavia1977
Einfach einen FI austauschen von 500 mA auf 30 mA wird mit Sicherheit nicht gutgehen und die Änderung erfüllt nicht die VDE 0100-410. Es wird gefordert das nicht ein einziger FI verbaut werden darf.

Unabhängig davon, daß das pauschale Austauschen des FI nicht ratsam ist, aber wo steht in VDE 0100-410, daß 'nicht nur ein einziger FI verbaut werden darf'? Darauf gibt es in DIN 18015 einen Hinweis. DIN 18015 ist aber als Planungs-Norm nur bedingt verbindlich. Oder übersehe ich da was?
 
Oder übersehe ich da was?

Ja Du darfst arbeiten wie Du willst. Du darfst auch bei Rot über die Ampel fahren, musst Dich aber bei einer Vorkommnis dann rechtfertigen und ggfs. eine Strafe in Kauf nehmen.
 
elektroblitzer schrieb:
Oder übersehe ich da was?

Ja Du darfst arbeiten wie Du willst. Du darfst auch bei Rot über die Ampel fahren, musst Dich aber bei einer Vorkommnis dann rechtfertigen und ggfs. eine Strafe in Kauf nehmen.

Darin sollen wir Deutschen ja eh "einsame" Spitze sein.
Auch Blockwartmentalität ist noch weit verbreitet...
Das merkte sogar mal unsere Kanzlerin an die selbst
für Agitation und Propaganda bei der FDJ eingesetzt war.
Aber Scherz beiseite warum soll hier ein empfindlicher
FI nicht erlaubt sein?
Der dürfte seine Aufgabe auch im Brandschutzfall gerecht werden sogar noch besser als der 500mA
Ein Sonderfall wäre event. das TT-Netz da hier schon immer FI-Schutzschalter vorgeschrieben waren.
Nur zum "Hauptschutz" müsste ja eh ein selektiver FI
verwendet werden und die sind mitlerweile schweineteuer eigentlich ist die Verwendung nur noch in Industrie und ähnl.Anwendungen indiziert.
In der normalen Wohnungs und Kleingewerbe Installation hingegen wird man eher (wie du auch vorgeschlagen hast) auf mehrere FI setzen.
Direkt verboten nur einen einzusetzen ist es nicht
in Kleinverteilungen etc sind ja meisten auch nur einer aber anhand der Versorgungssicherheit machen natürlich mehrere FI abgesicherte Kreise schon Sinn.
Ich wäre auch dafür Lichtstrom und Steckdosenkreise wenn möglich getrennt vonneinander zu installieren, so steht der Nutzer bei einem Kurzschluss nicht in Dunkeln trotzdem werden (leider) auch heute immer noch Zimmer mit nur einer Leitung+LSS versorgt an denen sowohl Licht als auch die Steckdosen hängen. :?
 
Ich wäre auch dafür Lichtstrom und Steckdosenkreise wenn möglich getrennt vonneinander zu installieren, so steht der Nutzer bei einem Kurzschluss nicht in Dunkeln trotzdem werden (leider) auch heute immer noch Zimmer mit nur einer Leitung+LSS versorgt an denen sowohl Licht als auch die Steckdosen hängen. Confused

Und die Elektrik Reihenhaus muss dann noch für 1.500 Euro inklusiv Material und MwSt errcihtet werden. Da sind nichtmal zwei FI's drin. Die sind nach VDE 0100-410 vorgeschrieben. Nur einer ist daher nicht erlaubt!!
 
elektro.junkie schrieb:
elektroblitzer schrieb:
Darauf gibt es in DIN 18015 einen Hinweis. DIN 18015 ist aber als Planungs-Norm nur bedingt verbindlich. Oder übersehe ich da was?


Außerdem ist der Hinweis in der TAB 2007 zu Finden.

Siehe unter 8 Stromkreisverteiler Punkt 4

TN-Netz
Formal geht " nur ein Teil der Anlage" auch mit 1 FI wenn das Licht ohne FI abgesichert wird.
 
elektroblitzer schrieb:
Ich wäre auch dafür

Und die Elektrik Reihenhaus muss dann noch für 1.500 Euro inklusiv Material und MwSt errcihtet werden. Da sind nichtmal zwei FI's drin. Die sind nach VDE 0100-410 vorgeschrieben. Nur einer ist daher nicht erlaubt!!

Habe ich ja auch geschrieben (wenn du den Beitrag vollständig gelesen hast) das ich sehr wohl auch dafür plädiere nicht nur einen FI zu installieren.
Nur es gibt nun mal im Leben mehrere Verhältnisse Vorschrift,Wunschdenken und Realität ist zustand.
WARUM??? treffe ich dann als Installateur immer wieder auf folgende Anlagen??? (EFH)
1 Zählerschrank, 1 4 poliger FI 30mA der die gesamte Anlage schützt, alles B16A LSS, Stromkreisverteiler
im Zählerschrank obwohl im EFH sich eine weitere
Wohnung befindet (sowie meist noch eine ausbaufähige
im Dachgeschoss oder Keller) ?
Das alles nicht von Anno dazumal sondern zum Teil erst von hier bekannten Firmen aus der Nähe installiert! Kennen sollten sie die TAB2007 wohl schon,fakt ist aber das mehrere FI (auch wenn ich für die selbst plädiere) noch vor einigen Jahren völlig
unüblich waren entweder schützte der FI alles oder es war nur einer für das Bad vorhanden.
Ja, vielleicht WEIL auch immer mehr Händler Komplettpakete anbieten mit den üblichen "Verdächtigen) 1 FI 24 LSS einen SLS einen Hauptschalter usw.
 
An was wird das wohl liegen...? Wenn ich von meinem Arbeitskollegen das Angebot für die Elektroinstallation für sein EFH (8x8m; KG, EG und OG ausgebaut) sehe, da löhnt er 3600€ für die Installation. Da ist mit Sicherheit auch nur das Nötigste drin, geschweige den 2,3 oder sogar noch mehr FI's.

audi-raser
 
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