Wer bezahlt den Stromzählerwechsel von einem Zweitarifzähler

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hannesstolzenberg

Guest
Hallo,
ich wohne zur Miete und würde gerne den Stromanbieter wechseln.
Für meine Wohnungen ist ein Zweitarifzähler installiert, obwohl dieser nicht notwendig ist, da ich keine Elektro-Speicherheizung, Wärmepumpe oder ähnliches betreibe.
Nachdem ich bei dem Anbieter „stromio“ bereits einen neuen Vertrag abgeschlossenen hatte, habe ich die folgende Nachricht bekommen:
„Wir möchten uns noch einmal für Ihren Auftrag zur Stromlieferung bedanken.

Ihr zuständiger Netzbetreiber hat uns mitgeteilt, dass die Belieferung Ihrer Verbrauchsstelle ein sogenanntes „temperaturabhängiges Lastprofil“ voraussetzt (z.B. wenn eine Elektro-Speicherheizung oder Wärmepumpe dort betrieben wird).

Als Stromio GmbH beliefern wir ausschließlich Kunden mit Haushaltsstrom. Ihre Verbrauchsstelle können wir daher aus technischen Gründen nicht beliefern und müssen Ihren Stromliefervertrag daher leider beenden.“
Wenn ich den Inhalt richtig verstanden habe, muss der Zweitarifzähler von den lokalen Netzbetreiber gegen einen Eintarifzähler getauscht werden.
Doch wer muss den Zählerwechsel bezahlen? Der Mieter oder der Vermieter? Und gibt es eine Gesetzesgrundlage?
Ich denke, es entstehen Kosten in Höhe von ca. 200 €.
Der Vermieter will die Kosten natürlich nicht übernehmen mit der Begründung, dass ein funktionsfähiger Zähler installiert ist. Ich habe den Nachteil, dass ich keinen günstigen Anbieter wählen kann.

Danke für die Hinweise
Grüße
Hannes
 
Frage doch einmal bei Deinem derzeitigen Stromlieferanten nach.
 
Wenn du z.Zt. einen DT-Zähler hast, dann hast du doch wahrscheinlich in der NT-Zeit einen günstigeren Tarif, als ihn stromio dir bietet. Wenn dann noch die Kosten des Zählerwechsels hinzukommen, rechnet sich doch wahrscheinlich der Tarif nicht mehr.
 
Das argument des Stromanbieters finde ich nicht schlüssig.
Ich würde da noch einmal nachfragen.
Prinzipiell kann man den zwei tarif zähler genauso ablesen und abrechnen wie jeden anderen Zähler auch.
lediglich die zwei Zählerstände müssen zusammengerechnet werden.
 
ch würde da noch einmal nachfragen.
Prinzipiell kann man den zwei tarif zähler genauso ablesen und abrechnen wie jeden anderen Zähler auch.
lediglich die zwei Zählerstände müssen zusammengerechnet werden.

Hier geht es nicht um Technik. Hier geht es nur am vertragliche Inhalte.

Zuständig ist der Verteilungsnetzbetreiber mit dem Messstellenbetreiber für die Zählung.

Zuständig für die Kundenanlage ist der Vermieter.

Zuständig für den Stromverkauf der Stromlieferant.

Wenn der Mieter wie in diesem Fall eine Änderung der elektrischen Anlage haben möchte, dann muss er die baulichen Änderungen bezahlen. Anders wäre dies wenn Vertraglich nur eine HT Zählung vereinbart worden wäre.
Bei Umbau der Zählung jetzt muss der Umbau ggfls. auf den aktuellen Stand der Technik erfolgen. Wie zum Beispiel Zählerschränke in den Keller wenn voher in der Wohnung, Aufbau nach TAB bzw. AR-N-4101 usw. Das kann teuer werden.

Fakt ist aber das nach dem Eichgesetz Doppeltarifzähler nicht für Einzeltarifzählung verwendet werden dürfen. Wir müsste Fehlerhaft gesetzte Zähler wieder ausbauen.
Das wird schon seine Gründe haben die mir aber nicht bekannt sind.
 
Das Eichgesetz hat keine Vorschrift, dass Eintarif nicht mit Doppeltarifzählern verrechnet werden darf, wie kommst Du denn darauf?

Ciao
Stefan
 
Das Eichgesetz hat keine Vorschrift, dass Eintarif nicht mit Doppeltarifzählern verrechnet werden darf, wie kommst Du denn darauf?

Ciao
Stefan

Das wurde uns so gesagt, seitens des VNB, wir haben die betroffenen Zähler dann kostenlos ausgetauscht.
 
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