Wer darf nach VDE 0701-0702 und BGV A3 prüfen?

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Stribbe

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Hallo Zusammen.

Habe folgende Fragen:

Wer darf nach VDE 0701-0702 und BGV A3 prüfen?
Kann jede Firma diese Prüfungen durchführen, oder muss es eine reine Elektrofirma machen?

D.h. kann eine Firma, die in der Windbranche tätig ist, die eingestellten E-Meister und Elektrofachkräfte diese Prüfungen mit geeigneten Meß- und Prüfgeräten durchführen lassen?

Es wäre auch schön, wenn Ihr auch passende Links oder Gesetzestexte habt.

Danke
 
D.h. kann eine Firma, die in der Windbranche tätig ist, die eingestellten E-Meister und Elektrofachkräfte diese Prüfungen mit geeigneten Meß- und Prüfgeräten durchführen lassen?

Ja. Nur würde es nicht schaden, mal einen Auffrischungskurs zu besuchen. Wenn man das lange nicht mehr gemacht habt. Damit wieder weiß worauf das ankommt.
 
Stribbe schrieb:
Wer darf nach VDE 0701-0702 und BGV A3 prüfen?
Kann jede Firma diese Prüfungen durchführen, oder muss es eine reine Elektrofirma machen?

Die Prüfungen sind durch Elektrokräfte durchzuführen. Bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte z.B. mit "Gut-Schlecht-Anzeige", können die Geräteprüfung auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht von Elektrokräften vorgenommen werden.

Also, es kann auch firmeninterne Elektrokraft sein.

Ganz wichtig: schriftliche Dokumentation (Protokoll).

Gruß, Bert
 
Also es wird der Gerätetester 6500 von Fluke besorgt. Die erfassten Daten werden alle protokolliert und gespeichert.

Es geht mir darum, das einige Kollegen es ablehnen, da sie der Meinung sind, das es eine Firma machen muss aus rechtlichen Gründen.
 
Stribbe schrieb:
Es geht mir darum, das einige Kollegen es ablehnen, da sie der Meinung sind, das es eine Firma machen muss aus rechtlichen Gründen.

Nun, das ist jetzt eine andere Sache - das wäre nicht die VDE-Vorschrift, sondern die Regelung der Firmenaufsicht. Wenn die Firma solche Auflagen hat, müssen solche Prüfungen von unabhängigen Prüfern durchgeführt werden.

Bei uns war das auch lange so, daß ich als Beauftragte für die Betriebssicherheit in zwei anderen (firmeninternen) Instituten die Jahreskontrollen der Anlagen durchgeführt habe (etwa 10 Jahre lang). Vor zwei Jahren ist irgendwelche Vorschrift in Kraft getreten, daß die Kontrollen von unabhängigen (externen) Prüfern durchgeführt werden müssen.
Das gilt jetzt für unsere Firma, nicht aber für alle Firmen. Von daher bei der Verwaltung/juristischen Abteilung fragen, wie es in eurer Firma geregelt ist.

Gruß, Bert
 
Bert schrieb:
Bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte z.B. mit "Gut-Schlecht-Anzeige", können die Geräteprüfung auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht von Elektrokräften vorgenommen werden.

Seit 2011 gibt es keine "elektrotechnisch unterwiesenen Personen" mehr. Es muß nun eine "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" sein...


Milka
 
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