Wer darf was? Rechtliche Grundlagen

Diskutiere Wer darf was? Rechtliche Grundlagen im Forum News, Informationen & Feedback im Bereich ALLGEMEINES - Hallo, in einem anderen Forum gab es eine Umfangreiche durch wenig Fachwissen getrübte Diskussion darüber wer an der Hauselektrik herumschrauben...
Ich bin Anwalt und finde das angebliche Urteil mit naheliegenden Suchbegriffen (Steckdose, Schutzleiter, NAV, AVBEltV, …) nicht. Deswegen auch von mir die Frage nach dem Aktenzeichen.
Da muss man beim BGH suchen.

Der Netzbetreiber darf nach § 24 Abs. 1 NAV den Anschluss nur unterbrechen, wenn eine unmittelbare Gefahr ausgeht, ungezählter Strom verbraucht wird oder es zu unzulässigen Rückwirkungen im Netz kommt. Nach Abs. 2 kann er den Anschluss zwar mit vorheriger Androhung auch bei anderen Verstößen gegen die NAV unterbrechen, aber das muss verhältnismäßig sein.
Warum bleibt §15 bei der Betrachtung unberücksichtigt?
 
Ihr sucht hier grundsätzlich in den Falschen Gesetzen/Verordungen.
Die NAV gilt nur für Anlagen am ÖFFENTLICHEN NIEDERSPANNUGSNETZ.

Für allgemeine Energieanlagen darunter neben Gas auch Elektrische Anlagen gilt erst mal das Energiewirtschaftsgesetz.
Da ist im Teil 6 ganz oben §49 gleich geregelt was ein zu halten ist, mit dem Verweis auf die VDE Normung weiter unten, ergibt sich dann wer an diesen Anlagen arbeiten darf.
Hierbei beschreibt der Teil 1000-10 was wer mit welchen Kenntnissen darf.

Die NAV verschärft diese Regelungen noch für ihren Gültigkeitsbereich und schreibt dann vor, daß an diesen Anlagen nur Fachkräfte von beim Versorgungsnetzbetreiber eingetragenen Fachbetrieben tätig sein dürfen (außer Reparatur und Wartung)
 
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