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elektroblitzer
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Die HAK Sicherungen gehören zum Eigentum der Kundenanlage.
Der HAK selbst zum Eigentum des Netzbetreibers. Energiewirtschaftsgesetz und Vetragsbestimmungen.
Die Inbetriebsetzung führt grundsätzlich das Errichtende Unternehmen durch. Auch das Einsetzen der Sicherungen und Prüfung der Anlage. Denn nur wer prüft kann auch seine eigenen Mängel beseitigen und dann erst gefahrlos inbetriebsetzen.
Die Firma des Themenstarters scheint wahrscheinlich nach der Beschreibung hierzu nicht in der Lage zu sein.
Der HAK selbst zum Eigentum des Netzbetreibers. Energiewirtschaftsgesetz und Vetragsbestimmungen.
Die Inbetriebsetzung führt grundsätzlich das Errichtende Unternehmen durch. Auch das Einsetzen der Sicherungen und Prüfung der Anlage. Denn nur wer prüft kann auch seine eigenen Mängel beseitigen und dann erst gefahrlos inbetriebsetzen.
Die Firma des Themenstarters scheint wahrscheinlich nach der Beschreibung hierzu nicht in der Lage zu sein.