"Wesentliche Änderung" Bestandschutz

Diskutiere "Wesentliche Änderung" Bestandschutz im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen. wir haben ein Haus gekauft, dessen Elektroinstallation vom Vorbesitzer (Elektromeister mit eigenem Betrieb) mitte 2019 erneuert...
Die Maklerin macht es ja nicht umsonst, also ist diese der Ansprechpartner, bzw. guckt sie dann durch die Finger, wenn sie behauptet die gesamte Hauselektrik wurde "Generalsaniert", bzw. sind wir bereits im 3. Jahrtausend damit angelangt!
 
Die Aussage Elektrik ist 2019 neu gemacht wurden und die Aussage die Elektrik wurde 2019 erneuert sind 2 völlig unterschiedliche Aussagen! Erste Aussage die Anlage ist auf dem aktuellen Normenstand . Zweite Aussage die Anlage wurde Instand gesetzt und Teil modernisiert. Die Beweislast liegt aber bei dir und wenn da im Vertrag nicht steht das die Anlage neu gemacht wurde hast du sehr schlechte Karten.
Noch etwas wenn du eine Leistungserhöhung willst bedingt das nicht unmittelbar das die Anlage nach dem Zähler auf dem aktuellem Stand zu bringen ist.
Eine Umstellung von Wechselstrom auf Drehstrom ist eine Leistungserhöhung! Aber ohne Fachbetrieb an Deiner Seite stehst du da völlig verloren auf dem freiem Feld. Erster Ansprechpartner wäre da der Ehemalige Eigentümer, der Kann dir genau sagen was da gemacht wurde und warum.
 
Inzwischen wissen wir warum nicht alle Sicherungen über den FI gehen. Scheinbar willkürlich löst der FI aus wenn die fehlenden Sicherungen hinzu kommen. Manchmal beim Schalten von Licht, manchmal einfach so nach ein paar sekunden.
 
Selbst der Zählerschrank entspricht nicht den aktuellen Vorschriften. Auch dieser muß wahrscheinlich erneuert werden(kommt auf den VNB an).

Nochmal: Hast du schriftlich, das die Elektrik erneuert wurde?
 
Inzwischen wissen wir warum nicht alle Sicherungen über den FI gehen. Scheinbar willkürlich löst der FI aus wenn die fehlenden Sicherungen hinzu kommen.
Das ist kein Grund!
Da muss man nur den Fehler suchen. Wahrscheinlich gibt es irgendwo eine N-PE-Verbindung.
Ich wohne hier in einem TT-Gebiet; da gibt es selbst 100Jahre alte Installationen mit FI, weil es hier keine Anlage gibt, wo nicht alles über FI läuft.
 
Bleibt noch die Falschinformation durch die Maklerin. Ich glaube es ist juristisch nicht ganz einfach hier etwas zu erreichen.

Entscheidend ist, welche Eigenschaften der Sache (Haus) im Kaufvertrag festgeschrieben sind. Wer was wann zu wem gesagt haben soll oder wer was wie verstanden hat, ist erstmal belanglos.

Inzwischen wissen wir warum nicht alle Sicherungen über den FI gehen. Scheinbar willkürlich löst der FI aus wenn die fehlenden Sicherungen hinzu kommen. Manchmal beim Schalten von Licht, manchmal einfach so nach ein paar sekunden.

Gut möglich, das es in einem Gebäude noch alte Stromkreise in klassischer Nullung gibt. Vielleicht sogar 2-adrig ausgefuehrt. Die sind fuer den Anschluss nach einen RCD schlicht nicht geeignet.
Heisst das oben beschriebene "Inzwischen wissen wir..." das "ihr" jetzt selbst an der vermeintlich mangelhaften Elektrik herumbastelt? Dann kann sich der Vorbesitzer endgueltig entspannt zuruecklehnen...
 
Nach Deinen Bildern wurde da die alte Zählertafel mit veralteten Verteiler durch ein gleichwertiges oder höherwertiges Betriebsmittel ersetzt .(und damit war das eine Instandsetzung und keine Erneuerung) Der Zählerschrank ersetzt die alte Zählertafel und den alten Verteiler. Das in diesem Zuge auch gleich die alten Sicherungen ersetzt wurden ist da auch normal. Lediglich einige Stromkreise wurden durch FI zusätzlich geschützt und das eine Anlage nicht auch erweitert werden darf steht nirgens. (Erweitert wurden neue Stromkreise und die sind garantiert auf aktuellem Stand)
 
Entscheidend ist, welche Eigenschaften der Sache (Haus) im Kaufvertrag festgeschrieben sind. Wer was wann zu wem gesagt haben soll oder wer was wie verstanden hat, ist erstmal belanglos.



Gut möglich, das es in einem Gebäude noch alte Stromkreise in klassischer Nullung gibt. Vielleicht sogar 2-adrig ausgefuehrt. Die sind fuer den Anschluss nach einen RCD schlicht nicht geeignet.
Heisst das oben beschriebene "Inzwischen wissen wir..." das "ihr" jetzt selbst an der vermeintlich mangelhaften Elektrik herumbastelt? Dann kann sich der Vorbesitzer endgueltig entspannt zuruecklehnen...

Sollte ein Mangel verschwiegen worden sein ist belanglos was im Kaufvertrag steht. Genau dies haben wir versucht herauszufinden.

Niemand bastelt an der Elektrik rum. Ein Elektromeister hat sich die Verteilung angesehen und die Sicherungen den Stromkreisen zugeordnet (beschriftet). Dabei hat er versucht die restlichen Sicherungen über den FI zu schalten. Es hat sich herausgestellt das u.a. das Erdungskabel nicht festgeschraubt war und nur lose in der Klemme hing.

Der Verkäufer kann sich trotzdem entspannt zurücklehnen, einen Rechtsstreit streben wir nicht an.

Nach Deinen Bildern wurde da die alte Zählertafel mit veralteten Verteiler durch ein gleichwertiges oder höherwertiges Betriebsmittel ersetzt .(und damit war das eine Instandsetzung und keine Erneuerung) Der Zählerschrank ersetzt die alte Zählertafel und den alten Verteiler. Das in diesem Zuge auch gleich die alten Sicherungen ersetzt wurden ist da auch normal. Lediglich einige Stromkreise wurden durch FI zusätzlich geschützt und das eine Anlage nicht auch erweitert werden darf steht nirgens. (Erweitert wurden neue Stromkreise und die sind garantiert auf aktuellem Stand)

Natürlich darf eine Anlage erweitert werden. Dann ist sie aber nach den derzeit geltenden Vorschriften auszuführen.

Im Grunde ist doch der Tausch von Wechsel auf Drehstrom auch keine Erweiterung, sondern nur ein höherwertiges Betriebsmittel ?!
 
Niemand bastelt an der Elektrik rum. Ein Elektromeister hat sich die Verteilung angesehen und die Sicherungen den Stromkreisen zugeordnet (beschriftet). Dabei hat er versucht die restlichen Sicherungen über den FI zu schalten.

Und der " Elektromeister", der im Gegensatz zu den hier schreibenden ja vor Ort war, konnte deine Fragen nicht beantworten, den Fehler nicht beschreiben und nichts zu Anlagenzustand oder Erfordernis für die Umstellung auf DS sagen? Traurig....

Im Grunde ist doch der Tausch von Wechsel auf Drehstrom auch keine Erweiterung, sondern nur ein höherwertiges Betriebsmittel ?!

Der Wechsel _eines_ Endstromkreises von WS auf DS kann man durchaus so betrachten. Der Wechsel einer gesamten Anlage (Anlage ist kein einzelnes Betriebsmittel) geht aber weit über eine Instandhaltung hinaus. Da reicht auch nicht nur ein anderer Zaehler...das greift vom SLS über ÜSP bis zur Aufteilung der Endstromkreise auf veschiedene Phase so ziemlich überall ein. Von der erforderlichen Leistungserhöhung mal ganz abgesehen.

Mir ist schon klar, das du lieber hören würdest, das der Haus-Verkäufer ein Halsabschneider ist und er dir die gesamte Elektrik inklusive Sauna Aussenpool und Wellnessbereich neu zu errichten hat...aber das wird hier wohl niemand so formulieren.
 
Ob es sich um eine Erweiterung oder einer Instandhaltung handelt, ist schwer zu Beurteilen. Nach meiner Meinung bewegen wir uns in einer Grauzone.
Durch die neue Verteilung wird den Laien eine Neuinstallation vorgetäuscht. Einer EFK wäre dies sofort aufgefallen.
 
Und der " Elektromeister", der im Gegensatz zu den hier schreibenden ja vor Ort war, konnte deine Fragen nicht beantworten, den Fehler nicht beschreiben und nichts zu Anlagenzustand oder Erfordernis für die Umstellung auf DS sagen? Traurig....
Doch, konnte er. Allerdings habe ich inzwischen von 5 Fachleuten 5 verschiedene Meinungen dazu.




Mir ist schon klar, das du lieber hören würdest, das der Haus-Verkäufer ein Halsabschneider ist und er dir die gesamte Elektrik inklusive Sauna Aussenpool und Wellnessbereich neu zu errichten hat...aber das wird hier wohl niemand so formulieren.
Was würde mir das bringen?
Lass bitte derartig dumme Unterstellungen.
Der mittlere Teil deiner Antwort hat mir weitergeholfen, danke dafür. Den Rest hättest Du dir einfach klemmen können.


Vielen Dank an alle die geholfen haben. Das Thema hat sich erledigt.
 
Ein Makler muss sich nur nach den Angaben des Verkäufers richten wenn er das Objekt anbietet.
Von den Technischen Ausstattungen des Objektes muss keine Kenntnisse von haben, immerhin ist er Makler und kein Handwerker mit technischen Sachverstand.
Der Kaufinteressent kann sich vor Kaufabsicht einen Gutachter vom Bauherren-Schutzbund hinzu ziehen, der das Objekt genau unter die Lupe nimmt und ihn entsprechen beraten oder auch abraten, denn Mängel können ja überall sein was ein Laie nicht sieht.
Gerade bei einem Haus besichtigt man nicht nur einmal bis man sich seiner Sache überzeugend sicher ist.
 
Die Erweiterung wurde nach aktuellem Stand ausgeführt, der Rest inklusive Zählerschrank ist eine Instandsetzung und keine neue Anlage.
Genauso ist die Umstellung von Wechselstrom auf Drehstrom eine Leistungserhöhung , die Kann eine Aktualisierung erfordern oder auch nicht.
In Deinem Fall wirst du wohl Geld in die Hand nehmen Müssen und neben deinen Jetzigen Verteiler einen aktuellen Zählerschrank setzen lassen. Der alte Schrank kann dann Problemlos zu einer reinen Hauptverteilung umgebaut werden oder er fliegt ersatzlos raus.
 
Ein Makler muss sich nur nach den Angaben des Verkäufers richten wenn er das Objekt anbietet.
Von den Technischen Ausstattungen des Objektes muss keine Kenntnisse von haben, immerhin ist er Makler und kein Handwerker mit technischen Sachverstand.
Der Kaufinteressent kann sich vor Kaufabsicht einen Gutachter vom Bauherren-Schutzbund hinzu ziehen, der das Objekt genau unter die Lupe nimmt und ihn entsprechen beraten oder auch abraten, denn Mängel können ja überall sein was ein Laie nicht sieht.
Gerade bei einem Haus besichtigt man nicht nur einmal bis man sich seiner Sache überzeugend sicher ist.

Das ist nur bedingt richtig. Der Makler ist dem Käufer hinsichtlich seiner eigenständigen Angaben zum Zustand des Objekts zur Wahrheit verpflichtet und haftet bei falschen Aussagen. Werden falsche Informationen lediglich vom Verkäufer weitergeleitet ist der Makler natürlich raus.

In unserem Fall scheint nach den Telefonaten heute ersteres der Fall zu sein.
 
Natürlich darf eine Anlage erweitert werden. Dann ist sie aber nach den derzeit geltenden Vorschriften auszuführen.

Im Grunde ist doch der Tausch von Wechsel auf Drehstrom auch keine Erweiterung, sondern nur ein höherwertiges Betriebsmittel ?!
Nein das ist eine wesentliche Änderung und keine einfache Instandsetzung.
Beispiel in der alten Anlage war nur eine Zählertafel und darüber ein Verteiler mit alten H-Automaten verbaut.
Diese Zählertafel gibt es nicht mehr neu, deshalb wurde als Ersatz ein Zählerschrank mit unterem Anschlussfeld in dem auch aktuelle SLS nachgerüstet wurden und Zählerfeld sowie ein Verteilerfeld eingebaut. Das ist ein gleichwertiger ( und höherer wertiger) Ersatz. Genauso wurden die alten H Automaten durch B-Automaten ersetzt. Die Erweiterung mit neuen Steckdosen wurde normgerecht durch FI und neue Automaten ausgeführt.
 
Es müssen also immer nur die erweiterten Stromkreise den aktuellen Vorschriften entsprechen, nicht der Bestand? Kann man das so irgendwo nachlesen?
 
Trotzdem stinkt das doch zum Himmel!
Anlage aufhübschen, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Pinselsanierung nennt man das!
Für den TE wäre es besser gewesen, an der E-Anlage wäre nichts gemacht worden, und dafür hätte er einen geringeren Kaufpreis zahlen müssen.

Lirum Larum:
Was sagt denn der Elektromeister, was in seinen Augen gemacht werden muß, um einen Drehstromzähler zu erhalten?
Er kennt schliesslich die örtlichen geflogenheiten!
 
Trotzdem stinkt das doch zum Himmel!
Anlage aufhübschen, um einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Pinselsanierung nennt man das!
Für den TE wäre es besser gewesen, an der E-Anlage wäre nichts gemacht worden, und dafür hätte er einen geringeren Kaufpreis zahlen müssen.

Lirum Larum:
Was sagt denn der Elektromeister, was in seinen Augen gemacht werden muß, um einen Drehstromzähler zu erhalten?
Er kennt schliesslich die örtlichen geflogenheiten!
Er will einen Überspannungsschutz und einen zweiten FI einbauen. Der Hausanschluss muss wohl auch noch geerdet werden.
 
Dann soll er auch gleich die Leistungserhöhung beantragen und die Anlage auf Drehstrom umstellen.
 
Thema: "Wesentliche Änderung" Bestandschutz
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