"Wesentliche Änderung" Bestandschutz

Diskutiere "Wesentliche Änderung" Bestandschutz im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen. wir haben ein Haus gekauft, dessen Elektroinstallation vom Vorbesitzer (Elektromeister mit eigenem Betrieb) mitte 2019 erneuert...
Die Fehlerbeschreibung die hier geschildert wurde zeigt eindeutig, dass hier ein Fehler in der Anlage vorliegt.

Da dies scheinbar völlig überraschend für den Elektropfuscher (Meister kann man das ja nicht nennen) kam, ist davon auszugehen, dass dieser nicht dazu geeignet ist eine Elektroanlage auch nur zu begutachten.
Ganz zu schweigen davon diese zu "sanieren"

Er will einen Überspannungsschutz und einen zweiten FI einbauen. Der Hausanschluss muss wohl auch noch geerdet werden.
Und den erneuerten Zählerschrank entgegen jeder Norm oder Anschlussbedingung zu errichten unterstreicht dies noch.
 
Es hat sich herausgestellt das u.a. das Erdungskabel nicht festgeschraubt war und nur lose in der Klemme hing.

Er will einen Überspannungsschutz und einen zweiten FI einbauen. Der Hausanschluss muss wohl auch noch geerdet werden.

Nach deinen Angaben gab es aber schon ein Erdungskabel, das lose in einer Klemme hing...und nun fehlt der ganze Anlagenerder?

Kann schon sein, das der Vorbesitzer nur ein Home-Makeover versucht hat. Aber ohne Kenntnis der Anlage wäre ich da auch vorsichtig mit solchen Einschaetzungen.
 
Nach deinen Angaben gab es aber schon ein Erdungskabel, das lose in einer Klemme hing...und nun fehlt der ganze Anlagenerder?

Kann schon sein, das der Vorbesitzer nur ein Home-Makeover versucht hat. Aber ohne Kenntnis der Anlage wäre ich da auch vorsichtig mit solchen Einschaetzungen.
Wäre es möglich das die Erdung noch über die Wasserleitungen durchgeführt ist?
 
Wäre es möglich das die Erdung noch über die Wasserleitungen durchgeführt ist?
Hallo,
das können wir doch von hier nicht sehen.
Gibt es eine "Haupterdungsschiene"?
Gibt es einen Fundamenterder?
Gibt es überhaupt irgendeinen Erder?
Da Erder zugänglich sein müssen, kann man das alles durch eine "Besichtigung" feststellen.
 
Ein Erder wird bei dem Baujahr wohl kaum vorhanden sein.

Euch ist schon klar, das der neue Meister nicht der Errichter ist?
 
Euch ist schon klar, das der neue Meister nicht der Errichter ist?

Ja. Ich halte es aber trotzdem für möglich, das ein vor Ort anwesender Elektromeister eine qualifizierte Aussage zu Themen wie Erdung, Netzform u.dgl. machen kann.

Es könnte ja auch sein, der vielbescholtene Vorbesitzer hat die Anlage bewusst in einen "sanierten" Teil TN-S und einen unsanierten Teil TN-C aufgeteilt.
Käme nun jemand auf die Idee, einfach ab HAK ein TN-S zu errichten, dann duerfte das den vom TE beschriebenen Folgen recht nahe kommen.
 
Der Zählerschrank mit Verteilerfeld von S&J ist bereits schon ein neueres Model und auch OK.
Es ist nur merkwürdig dass der Zähler nicht getauscht wurde, denn wenn ein Elektroherd an der Anlage angeschlossen ist, dann ist Drehstrom notwendig.
Zweifelhaft ist es auch mit dem 2-Poligen RCD, was ist daran angeschlossen? Wenn es die linke Seite mit der Dreiphasen Kammschiene ist dann kann es mit dem nachgeschalteten LSS auch schon Kritisch werden, es sei den der RCD hat 63A und die Vorsicherung 50A.
Wenn es in diesen Gebäude zum Zeitpunkt des Einbaus der neuen Zählereinrichtung mit UV es noch Anlagen gibt die zu den damaligen Normen der Errichtung stammen wie Dachgeschoß alt dann greift in diesen bestehenden Anlagen auch keine FI-Pflicht insofern dort nichts verändert wird.
 
Wenn man sich die die 1. Zeile vom Beitrag #1 durchliest, dass der Verkäufer selber eine Elektrofirma hat u. das erst anno 2019 u. nochmals im Beitrag #9 erwähnt wird, warum muss o. soll sich dann ein E-Forum, um Vetragsstreitigkeiten zwischen Käufer, Makler u. Verkäufer, darum kümmern müssen?

Sowas bespricht man normal mit seinem RAW, bzw. wenn es eine Versicherung inkl. mit "Vetragsstreitigkeiten" gibt, ist die derzeitige Unzufriedenheit, nur mehr halb so schlimm!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn man sich die die 1. Zeile vom Beitrag #1 durchliest, dass der Verkäufer selber eine Elektrofirma hat u. das erst anno 2019 u. nochmals im Beitrag #9 erwähnt wird, warum muss o. soll sich dann ein E-Forum, um Vetragsstreitigkeiten zwischen Käufer, Makler u. Verkäufer, darum kümmern müssen?

Sowas bespricht man normal mit seinem RAW, bzw. wenn es eine Versicherung inkl. mit "Vetragsstreitigkeiten" gibt, ist die derzeitige Unzufriedenheit, nur mehr halb so schlimm!
Ich frage mich was ich wohl von einem RAW für eine Antwort auf die Frage "hätte bei der Erneuerung/Sanierung/Erweiterung" die Elektroinstallation gemäß aktueller Vorschriften errichtet werden müssen?" bekommen hätte ;-)

Genau das ist hier die Frage. Niemand soll sich hier um Vertragsstreitigkeiten kümmern.
Das Thema "Bestandsschutz" scheint ja nun etwas komplexer zu sein und wird anscheinend auch von jedem anders gehandhabt.
Ich denke aufgrund der Ansammlung an Fachleuten ist so ein Forum predistiniert um derartige Fragestellungen zu klären.
 
Das Thema wird so oft ausgelutscht... Bestandschutz ist ein geflügelte Wort, dass in der Regel nur verwandt wird, um die Kosten zu reduzieren, steht aber in keinem technischen regelwerk drin. Nicht ein mal...

Zum lesen: ELEKTRO+ / Bestandsschutz
 
Die Fehlerbeschreibung die hier geschildert wurde zeigt eindeutig, dass hier ein Fehler in der Anlage vorliegt.

Da dies scheinbar völlig überraschend für den Elektropfuscher (Meister kann man das ja nicht nennen) kam, ist davon auszugehen, dass dieser nicht dazu geeignet ist eine Elektroanlage auch nur zu begutachten.
Ganz zu schweigen davon diese zu "sanieren"


Und den erneuerten Zählerschrank entgegen jeder Norm oder Anschlussbedingung zu errichten unterstreicht dies noch.
Da stimme ich voll zu. Man sollte sich einen Fachgutachter holen und den Elektropfuscher in Regress nehmen. Solche Leute (nicht nur E-Gewerk) sind heutzutage einfach zu häufig auf dem Bau unterwegst. Die gehören einfach abgestraft.

PS: Habe erst gestern kompletten Estrich wieder herausreißen lassen, da die Gebäudeabdichtung nicht i.O. war und Regenwasser von der Garage unterm Estrich gelaufen ist.
 
Hallo TE!

Ein Forum kann für solche Anfragen nicht "prädestiniert" sein, weil keiner von uns wirklich vor Ort war u. sich selber ein Gesamtbild machen kann, ob alles in Ordnung ist, alleine wenn man sich den VT anguckt, sollte einem schon mal auffallen, dass da kein FI für Drehstrom sowie für in Zeiten wie diesen, nicht mal 3 Sicherungen für den E-Herd vorhanden sind.

Ich glaube auch dass wenn Du ein neues Auto kaufst, mal vorher eine Probefahrt machst u. die Motorhaube öffnest u. guckst wo man Öl u. Scheibenwaschwasser nachfüllen muss!
Und wenn es um so viel Geld geht, sollte man sich vielleicht Jemanden mitnehmen, der sich ein wenig besser dabei auskennt.

Wird in Deiner Gegend noch kein Energieausweis für den Haus-Verkauf verlangt, denn da steht bereits normal alles drinnen, sogar wie die Heizung u. E-Installation ausgeführt ist!
 
Es sind drei Sicherungen für den E-Herd vorhanden.
Ein Energieausweis ist in ganz Deutschland pflicht, die Ausführung der E-Installation steht da Standardmäßig nicht drin.

Nochmal: mir geht es in erster Linie nicht darum ob die Anlage in jetziger Form in Ordnung ist. Der Punkt ist schon geklärt. Mir geht es darum ob die Anlage hätte nach derzeitigen Vorschriften ausgeführt werden müssen.

Hallo TE!
Ich glaube auch dass wenn Du ein neues Auto kaufst, mal vorher eine Probefahrt machst u. die Motorhaube öffnest u. guckst wo man Öl u. Scheibenwaschwasser nachfüllen muss!
Und wenn es um so viel Geld geht, sollte man sich vielleicht Jemanden mitnehmen, der sich ein wenig besser dabei auskennt.
Hinterher ist man immer schlauer
 
Bereits beim Anklemmen vom E-Herd, hätte es bereits einem "Fachkundigen" auffallen müssen, nicht erst bei einer Sauna, dass KEIN Drehstrom vorhanden ist!

Altes Sprichwort: Aus Schaden wird man klug, auch wenn diesen die Anderen verursacht haben!
 
NACHTRAG:

Suche einfach mal nach: Wofür Immobilien-Verkäufer nach der Übergabe "geradestehen" müssen.
 
Bereits beim Anklemmen vom E-Herd, hätte es bereits einem "Fachkundigen" auffallen müssen, nicht erst bei einer Sauna, dass KEIN Drehstrom vorhanden ist!

Altes Sprichwort: Aus Schaden wird man klug, auch wenn diesen die Anderen verursacht haben!
Ein Blick auf den Zähler hätte vielleicht auch schon gereicht.

Die Erneuerung einer Verteilung behandeln wir z. B. nicht mehr als Reperatur.
Das ist eine Neuerrichtung mit allem was als Konsequenz daraus folgt...
Wem das nicht gefällt, der kann sich dann gerne einen Friemelfred suchen der seinen Namen dafür hergibt.
 
Bezüglich Beitrag #31 u. #34, hat sich lt. Aussage vom TE, sowieso "anscheinend" alles zum Positiven erledigt u. ist bereits wieder alles "tutti paletti"!

NACHTRAG:
Laut Beitrag #9, liegt ja bereits alles "Schriftlich vor", somit war die ganze Diskussion für den "Hugo", also umsonst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mir geht es darum ob die Anlage hätte nach derzeitigen Vorschriften ausgeführt werden müssen.

Von Seiten des Gesetzgebers gibt es keine generelle Anforderung zur vollumfänglichen Anpassung einer elektrischen Anlage zum Betrieb selbiger, wenn diese jeweils nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und erweitert wurde. Diese Nicht vorhandene anpassungsverpflichtung wird gerne als Bestandschutz bezeichnet bzw. Interpretiert.
Diese Forderung kann aber aus anderen Umständen bestehen, meistens vertraglich. Ob es eine Versicherung ist, der Netzbetreiber oder ein Käufer... Aber was in deinem Kaufvertrag zur Beschaffenheit der elektrischen Anlage steht, habe ich hier immer noch nicht gesehen...
 
Thema: "Wesentliche Änderung" Bestandschutz
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