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OnkelHugo
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Nein, die Diskussion war nicht umsonst. Ich habe als Ergebnis mitgenommen dass die Anlage nicht nach den aktuellen Vorschriften hätte ausgeführt werden müssen (auch wenn ich noch immer nicht verstehe warum nicht wenigstens ein nachgerüsteter FI gemäß aktuellen Vorschriften eingebaut werden müsste).Bezüglich Beitrag #31 u. #34, hat sich lt. Aussage vom TE, sowieso "anscheinend" alles zum Positiven erledigt u. ist bereits wieder alles "tutti paletti"!
NACHTRAG:
Laut Beitrag #9, liegt ja bereits alles "Schriftlich vor", somit war die ganze Diskussion für den "Hugo", also umsonst.
Keine Ahnung wo du herausliest das alles zum positiven erledigt ist, spielt aber auch keine Rolle.
In dem Kaufvertrag steht nichts von der Beschaffenheit der elektrischen Anlage.Von Seiten des Gesetzgebers gibt es keine generelle Anforderung zur vollumfänglichen Anpassung einer elektrischen Anlage zum Betrieb selbiger, wenn diese jeweils nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und erweitert wurde. Diese Nicht vorhandene anpassungsverpflichtung wird gerne als Bestandschutz bezeichnet bzw. Interpretiert.
Diese Forderung kann aber aus anderen Umständen bestehen, meistens vertraglich. Ob es eine Versicherung ist, der Netzbetreiber oder ein Käufer... Aber was in deinem Kaufvertrag zur Beschaffenheit der elektrischen Anlage steht, habe ich hier immer noch nicht gesehen...
Einzig die Maklerin hat bei der Besichtigung mit der KOMPLETT erneuerten Elektrik geworben. In der Modernisierungsaufstellung für die Bank wurde uns ebenfalls von der Maklerin die Modernisierung der Elektrik schriftlich bestätigt.
Da die Maklerin sich da wohl ohne entsprechende Aussage des Vermieters etwas weit aus dem Fenster gelehnt hat, hätten wir ggf. Ansprüche an die Maklerin. Da Sie jedoch die Wiederrufsbelehrung vergessen hat, widerrufen wir einfach den Maklervertrag, halten die Maklerprovision ein und bezahlen davon die notwendigen Erneuerungen der Elektroinstallation.
Sollte danach noch Geld übrig sein bekommt sie das natürlich.