"Wesentliche Änderung" Bestandschutz

Diskutiere "Wesentliche Änderung" Bestandschutz im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo zusammen. wir haben ein Haus gekauft, dessen Elektroinstallation vom Vorbesitzer (Elektromeister mit eigenem Betrieb) mitte 2019 erneuert...
Bezüglich Beitrag #31 u. #34, hat sich lt. Aussage vom TE, sowieso "anscheinend" alles zum Positiven erledigt u. ist bereits wieder alles "tutti paletti"!

NACHTRAG:
Laut Beitrag #9, liegt ja bereits alles "Schriftlich vor", somit war die ganze Diskussion für den "Hugo", also umsonst.
Nein, die Diskussion war nicht umsonst. Ich habe als Ergebnis mitgenommen dass die Anlage nicht nach den aktuellen Vorschriften hätte ausgeführt werden müssen (auch wenn ich noch immer nicht verstehe warum nicht wenigstens ein nachgerüsteter FI gemäß aktuellen Vorschriften eingebaut werden müsste).
Keine Ahnung wo du herausliest das alles zum positiven erledigt ist, spielt aber auch keine Rolle.

Von Seiten des Gesetzgebers gibt es keine generelle Anforderung zur vollumfänglichen Anpassung einer elektrischen Anlage zum Betrieb selbiger, wenn diese jeweils nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet und erweitert wurde. Diese Nicht vorhandene anpassungsverpflichtung wird gerne als Bestandschutz bezeichnet bzw. Interpretiert.
Diese Forderung kann aber aus anderen Umständen bestehen, meistens vertraglich. Ob es eine Versicherung ist, der Netzbetreiber oder ein Käufer... Aber was in deinem Kaufvertrag zur Beschaffenheit der elektrischen Anlage steht, habe ich hier immer noch nicht gesehen...
In dem Kaufvertrag steht nichts von der Beschaffenheit der elektrischen Anlage.

Einzig die Maklerin hat bei der Besichtigung mit der KOMPLETT erneuerten Elektrik geworben. In der Modernisierungsaufstellung für die Bank wurde uns ebenfalls von der Maklerin die Modernisierung der Elektrik schriftlich bestätigt.

Da die Maklerin sich da wohl ohne entsprechende Aussage des Vermieters etwas weit aus dem Fenster gelehnt hat, hätten wir ggf. Ansprüche an die Maklerin. Da Sie jedoch die Wiederrufsbelehrung vergessen hat, widerrufen wir einfach den Maklervertrag, halten die Maklerprovision ein und bezahlen davon die notwendigen Erneuerungen der Elektroinstallation.
Sollte danach noch Geld übrig sein bekommt sie das natürlich.
 
Hallo TE!

In den Beiträgen #31 u. #34, jeweils Deine letzten Sätze, zumindest für mich von der Ferne!
 
Eine Modernisierung ist auch gegeben, wenn zur komforterhöhung ein zusätzlicher Stromkreis für den Betrieb einer Geschirrspülmaschine errichtet wird, der ursprünglich nicht vorgesehen war. Daher ist der Begriff Modernisierung ohne definierende Erklärung keine Grundlage zur Diskussion über die Einhaltung des versprochenen Umfangs.
 
Da Sie jedoch die Wiederrufsbelehrung vergessen hat, widerrufen wir einfach den Maklervertrag, halten die Maklerprovision ein und bezahlen davon die notwendigen Erneuerungen der Elektroinstallation.
Sollte danach noch Geld übrig sein bekommt sie das natürlich.

Dass es darum ging, war mir schon ab #9 klar. Es wird wahrscheinlich teuer für dich werden.... .:D
 
Hallo TE!

Vielleicht beliest Du Dich mal bei w.w.sanier.de, unter Elektroinstallation, Haftung bzw. was dann die Ausführende Fa. alles bei Bestandsgarantie der E-Installation in Altbauten beachten muss.
 
Thema: "Wesentliche Änderung" Bestandschutz
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