Wesentliche Erweiterung einer elektrischen Anlage

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Start7Seite

Guest
Hallo zusammen,

bei einer wesentlichen Erweiterung einer elektrischen müssen die aktuellen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Wir wissen nun nicht, ob die getätigten Arbeiten eine wesentliche Erweiterung darstellen.

Folgend die Definition dazu: Eine wesentliche Erweiterung einer elektrischen Anlage liegt vor, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

Die elektrische Anlage wird örtlich in Bereiche erweitert, in denen bisher keine elektrische Anlage oder eine solche mit einer anderen Anspeisung der Stromversorgung bestanden hat.

...

Nun die Frage: In welchen Fällen aus der Praxis handelt es sich um eine wesentliche Erweiterung?
a) Installation weiterer Steckdosen (neue Unterputzdosen, neue Kabel unter Putz gelegt)
b) Installation eines elektrischen Antriebs für einen Rolladenmotor (mit Zuleitung, Kabel unter Putz gelegt, Schalter, etc.)
c) Hinzufügen von Sicherungsautomaten im Verteilerkasten
d) Einbau eines FI-Schalters für das Bad

Gruß Thomas
 
Start7Seite schrieb:
bei einer wesentlichen Erweiterung einer elektrischen müssen die aktuellen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Wir wissen nun nicht, ob die getätigten Arbeiten eine wesentliche Erweiterung darstellen.

':?:'

Lutz
 
Bitte, was?

Aktuelle Sicherheitsbestimmungen sind nur bei wesentlichen Erweiterungen zu beachten? :shock: Was ist das für ein (mit Verlaub) Quatsch?

Die Sicherheit steht immer = zu jeder Zeit an erster Stelle! In keinen Fall ist es zu akzeptieren, dass aufgrund von Bequemlichkeit (=Faulheit), Sparsamkeit usw. irgend jemand in Gefahr gebracht werden könnte.

0V
 
Hallo StartSeite7,

ich glaube Du hast da irgend etwas missverstanden. Hin und wieder kommt die Diskussion auf, inwieweit Anlagen im Bestand an aktuelle VDE-Bestimmungen angepasst werden sollten. Bei diesen Anlagen geht es aber nicht um die Sicherheit, sondern lediglich darum, dass sie mehr den neuesten VDE-Bestimmungen entsprechen. Diese Anlagen sind aber gemessen an den zum Errichtungszeitpunkt geltenden VDE-BEstimmungen noch sicher.

Ein Anlage, die nicht mehr sicher ist, muss unverzüglich außer BEtrieb gesetzt werden, ganz egal wie alt sie ist! Wenn die Sicherheit wieder hergestellt ist, kann man über eine Erweiterung sprechen, aber erst dann.

Ein Erweiterung hat dann auf jeden Fall nach den aktuellen VDE-Bestimmungen zu erfolgen.

0V
 
Für den Begriff "wesentliche Erweiterung" kenne ich keine Definition. Ich habe sie aber auch bisher noch nie benötigt.

Ich kann daher die Punkte nur wie folgt kommentieren:
Start7Seite schrieb:
a) Installation weiterer Steckdosen (neue Unterputzdosen, neue Kabel unter Putz gelegt)
b) Installation eines elektrischen Antriebs für einen Rolladenmotor (mit Zuleitung, Kabel unter Putz gelegt, Schalter, etc.)
c) Hinzufügen von Sicherungsautomaten im Verteilerkasten
d) Einbau eines FI-Schalters für das Bad

a) Jede neue Steckdose ist nach VDE 0100-410:2007-06 zu installieren, sprich mit FI mit IdeltaN <= 30mA

b) Kann bei Festinstallation (und zwanghaftem Sparzwang) noch ohne FI installiert werden, obwohl ich dies nicht empfehle.

c) Schutzorgane sind früher wie heute entsprechend des Stromkreises zu dimensionieren. (Was auch sonst? Was für eine Frage? Wird an einer Verteilung gearbeitet, sollte beispielsweise auch alle H-Automaten ausgetauscht und sofern kein TN-C-System vorliegt ein oder mehrere FI nachgerüstet werden.)

d) Bitte nicht nur fürs Bad, sondern für alle Stromkreise und mindestens zwei!

Ich hoffe, ich konnte helfen.

0V
 
:D das schaut mir stark nach einer Prüfungsaufgabe aus, so schwammige u schwachsinnige Texte kanns nur in Prüfungen geben

Die Sicherheitsbestimmungen müßen bei allen eingehalten werden.
Es muß bei allen der 4 Antworten geprüft, gemessen und Protokolliert werden. Ja selbst bei den Automaten muß gemessen werden, auch wenn nicht angeschlossen wird so muß sichergestellt werden das
1) die Zul zur VT/ Automaten ausreicht dafür
2) der Automat in die VT passt ohne die Sicherheit zu verschlechtern, z.B durch ausweiten der Abdeckung

usw.


Lt. Difinitionen kann es für a-d gelten


Wesentliche (Wissen, Substanz)
Synonyme für wesentliche
Hauptsache
Entscheidende, Schwerpunkt, Unentbehrliche, Wichtige, Kern, Leitgedanke, Wesen, Pointe, Essenzielles°, Signifikantes, Substanz, Extrakt

Unumgängliche
Erforderliche, Unvermeidliche, Zwingende, Notwendige


wesentlich (allgemein, Wichtigkeit, Grad)
Synonyme für wesentlich
charakteristisch
eigentümlich, erheblich, grundsätzlich, hauptsächlich, kennzeichnend, unentbehrlich, wichtig, bedeutend, primär, unvergleichlich, zentral, beachtlich, eigen, grundlegend


Ja, das sind so die Fragen die einem nur Pkt kosten und nichts mit der Praxis am Hut haben
 
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Die Frage hat durchaus Praxisbezug. Kurz zur Erläuterung:
- Objekt: Wohnhaus Baujahr 1979 (kein FI im Bad)
- Arbeiten an der Elektroinstallation (neue Steckdosen, etc.) im Jahre ca. 2001

Ab ca. 1984 ist ein FI im Bad Pflicht. Eine Nachrüstpflicht besteht lediglich bei wesentlichen Änderungen oder wesentlichen Erweiterungen der elektr. Anlage.
Nun:
Person A behauptet: Die Arbeiten stellen keine wesentliche Erweiterung dar => Keine Nachrüstpflicht

Person B behauptet: Die Arbeiten stellen eine wesentliche Erweiterung dar => Nachrüstpflicht

Ich schließe mich ganz klar Person B an. Um sicher zu sein, dachte ich mir, frag ich doch mal bei Euch nach :)

Dankeschön
Thomas
 
Tja, wenn der Fall so ist liegst du evtl. weit daneben.

Die Inst. von 79 war i.o

FI Pflicht ab 84, keine Pflicht bestehende Anlagen nachrüsten zu müssen solang sie ok sind

nun ist die Frage, was wurde 2001 wirklich gemacht im Bad bzw der Zul für das Bad??


Steckdosen wechsel würde nicht ausreichen, auch der wechsel der Sicherung nicht da hierbei die eigentliche Inst. nicht angetastet wurde. Und wenn die inst. den anforderungen von 79 entspricht und auch bis heute erlaubt ist sowie gegen keine VDE / Sicherheit verstösst kann man es so belassen.

Wenn nun z.B im Bad von einer vorhandenen Steckdose ein paar Meter weiter eine zusätzliche Stckd. inst werden soll, so muß zumindest die neue FI schutz haben.
 
Ich schließe mich Kaffeeruler an!

So wie Du es beschreibst, ist erstmal die Sicherheit nirgends gefährdet. Das ist beruhigend. Die Installation von 1979 entspricht zwar nicht mehr den aktuellen VDE-Richtlinien, sicher ist sie aber trotzdem noch. Also erstmal kein Grund zur Besorgnis.

ABER! Im Jahr 1979 war in Endstromkreisen (< 10mm²) auch schon kein TN-C-System mehr erlaubt (außer es handelt sich um eine DDR-Installation). Daher muss auch bei dieser Installation unabhängig von der Netzform jeder Endstromkreis dreiadrig sein! Daher kann auf jeden Fall für alle Stromkreise ein FI vorgesehen werden. Angesichts des geringen Aufwands in diesem Fall erübrigt sich für mich damit auch jede weitere Diskussion, also FI für alle Stromkreise einbauen!!

Meine Meinung,
0V
 
Danke für die Antworten, denen ich mich auch anschließen kann. Einbau eines FIs ist sinnvoll, keine Frage. Was aber, wenn der Vermieter sagt: "Nein, ist nicht erforderlich"?

Bei einem Steckdosen- oder Sicherungswechsel handelt es sich auch nicht um eine wesentliche Erweiterung im Sinne der Definition: "Die elektrische Anlage wird örtlich in Bereiche erweitert, in denen bisher keine elektrische Anlage ... bestanden hat." Aber es wurden Steckdosen und Sicherungen ergänzt (nicht ausgetauscht). Es wurden neue Leitungen in der Küche verlegt, etc. Und wenn man die Anlage derart "anfasst" müsste doch auch die Nachrüstpflicht greifen, oder nicht?

Gruß Thomas
 
Ja und nein,

Die nachrüstpflicht kann nur greifen wenn es die Bereiche direkt betroffen hat.
Aus deinem Beiträgen kann man jedoch entnehmen das die Umbauten
1) 2001 gemacht wurden und
2) nicht im Bad

da die FI Pflicht im "groben" bis dato nur für das Bad und Außenanlagen bestanden hat konnte der rest der Whng umgebaut werden bis zum abwinken ohne das ein FI hätte eingebaut werden müssen. Das ist ja erst seit 02/09 ohne ausnahmen Pflicht für alle Steckdosen

Da hat der Vermieter das recht auf seiner seite.

Und da die anlagen auch ohne FI sicher sind und waren ( wenn sie denn richtig aufgebaut wurden ) können sie so bleiben

Wenn dir der FI so wichtig ist,dann mach ein Deal mit dem Vermieter... 50.50 od wie auch immer
 
Start7Seite schrieb:
Aber es wurden Steckdosen und Sicherungen ergänzt (nicht ausgetauscht). Es wurden neue Leitungen in der Küche verlegt, etc. Und wenn man die Anlage derart "anfasst" müsste doch auch die Nachrüstpflicht greifen, oder nicht?

Nein, ich kann mich nur wiederholen. Da es keine Nachrüstpflicht gibt, kann diese auch nicht greifen. Wenn der neue Stromkreis nach 02/2009 installiert worden ist, muss diesem (aber nur diesem) ein FI vorgeschaltet werden. Die übrigen Anlagenteile betrifft das nicht.

Da wie gesagt, die Installation schon überall dreiadrig sein muss, kann problemlos überall ein FI eingebaut werden. Sprich wir diskutieren hier über 30 EUR im Bau*aus! Das ist doch noch nicht einmal ein Brief an Deinen Vermieter wert.

Fazit: Wenn Du den FI willst, bau ihn ein und zahl selbst. Soviel sollte Dir Deine Gesundheit wert sein.

0V
 
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Thema: Wesentliche Erweiterung einer elektrischen Anlage

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