Wie haltet ihr das mit RAL-RG 678 bzw. DIN 18015-2?

Diskutiere Wie haltet ihr das mit RAL-RG 678 bzw. DIN 18015-2? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo heut kam ein Wunsch einer Sanierungswunsch einer Kundin, die sich wohl auch noch an jedem einzelnen Cent krampfhaft festkrallt. Meine...
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Hallo heut kam ein Wunsch einer Sanierungswunsch einer Kundin, die sich wohl auch noch an jedem einzelnen Cent krampfhaft festkrallt.

Meine Argumentation ist die:

<i>...
Ich möchte ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass die von der Kundin für das Angebot angeforderte Ausstattung nicht den Mindestanforderungen nach RAL-RG 678 bzw. DIN 18015-2 („Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und
Umfang der Mindestausstattung“) genügt.

Die Kundin wurde auf diese Unzulänglichkeit hingewiesen, beharrt aber auf einer Ausführung gemäß ihren Vorgaben.
Das Angebot würde soweit entsprechend den Kundenwünschen erstellt.

...

Weiterhin beharrt die Kundin darauf, dass für die neu zu installierenden Steckdosen des Wohnbereichs <b>keine</b> Fehlerstromschutzschaltung erforderlich sei.
Die bestehende zweiadrige Zuleitung zu den Verbrauchsstellen sei ebenfalls nicht zu erneuern.

Sie argumentiert mit dem „Bestandsschutz“ nach Landesbauordnung. Eine Kundenaufklärung bzgl. „Wesentlicher Veränderungen der Anlage“ war fruchtlos. Sie hätte belegbare Aussagen, welche den nach wie vor bestehenden „Bestandsschutz“ bestätigen würden.


Die Auftragsannahme unsererseits (im Rahmen der bisherigen Vorgaben) m.E. aus den oben genannten Gründen abzulehnen bzw. bzw. dahin unter Vorbehalt zu stellen, solange nicht die offensichtlichen Mängel der Konzeption abgestellt sind.

Das Angebot erfolgt unter der Voraussetzung (unter Änderung der Vorgaben), dass zumindest den rechtlichen geforderten Mindestanforderungen genüge getan wird.

...
</i>

Hmm, zu scharf oder vernünftig? Wie seht ihr das?

Ich mach den Schrieb (mit frischen Gesamteindrücken ;-)) grad fertig und es wär prima, wenn bis zum WE Antworten kämen.

Jetzt schon vielen Dank,

Uli
 
Ich hätte den Auftrag aus 2 Gründen abgelehnt:
1. Wenn was passiert wird der Kunde sich darauf berufen kein Fachmann zu sein und so etwas gar nicht entscheiden zu können. Ich habe schon lange vor der allgemeinen FI Pflicht für Steckdosen keine Stromkreise ohne verlegt, denn ich muß das ganze verantworten.
2. Kunden die schon bei der eigenen Sicherheit geizig sind werden dies auch bei der Bezahlung der Rechnung sein und werden auch jede aufgeschriebene Klemme zählen.

Wenn der Kunde allerdings meint er brauch nur eine Steckdose in der Wohnung dann bekommt er auch nur eine das ist sein Bier.
 
Jepp, seh ich auch so. Solang sich da da nicht ganz wesentlich was ändert, mach ich da nichts - Sonst steh ich ja mit einem Fuß im Gefängnis.

Okay, über RAL, DIN, Vernunft und Konsorten kann man reden.

Wird wohl eh drauf raus laufen, dass das ein hinsichtlich der VDE-Vorgaben berichtigtes Angebot erstellt wird.

Richtig glücklich kann ich dann aber mit so nem Schwachsinn nicht sein. Jetzt wäre es ein Leichtes (und gar nicht mal soooo teuer - im Gegentum, im Vergleich zum Restaufwand geht es da um wenig) da mit nem eisernen Besen durchzufahren und das Ding auf nen aktuellen Stand zu bringen.

Ich hab ja schließlich kein EIB/KNX vorgeschlagen ...

Über die Zahlungsmoral lässt sich trefflich streiten, solang man mit dem Kunden noch keine Erfahrung hat. Allerdings geb ich dir da Recht, dass die Vorzeichen nicht gut sind ;-)
Aber sowas dar man ja net sagen ...

Viele Grüße,

Uli
 
Ich kenne deinen/euren wirtschaftlichen Stand ja nicht, ob ihr solche Diskussionen überhaupt nötig habt...

Die Argumentation gegen die Erweiterung bzw. Neuinstallation in einer bestehenden Anlage mit klassischer Nullung ist ganz klar. Die DIN VDE 0100-410 erfordert zwingend einen zusätzlichen
Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Punkt und Ende. Dies gilt für Neuanlagen UND Erweiterung! Damit existiert auch kein bestandschutz wenn du aus einer einfachen eine Doppelsteckdose machst - es ist eine Erweiterung, es ist der geforderte Schutz herzustellen. Das geht 2-Adrig nicht. Ende der Diskussion, wenn der Kunde nicht will, will ichs auch nicht bauen.

Tapeten kann man auch nicht ewig immer nur überstreichen, irgendwann muss es nunmal neu und diese Anlage hat "irgendwann" vermutlich schon ne Weile überschritten (< 1973?) - da ist eh fraglich ob die Isolation noch funktioniert (bis man die Adern bewegt ...). Bestandsschutz laut Landesbauordnung gibt es für E.-Anlagen sowieso nicht, das wird nur sinngemäß übertragen ...

Wenn es sich nicht um selbst genutztes Eigentum handelt sehe ich auch keinen Bedarf von der DIn 18015 abzuweichen - diese dient nicht nur dem Komfort sondern auch passiv der Sicherheit, soll durch einen gewissen Mindest-Standard ja auch vermieden werden, dass diese Billig-Steckdosenverteiler durch hohe Übergangswiderstände die Anlage und die darin getroffenen Schutzmaßnahmen teilweise aushebelt, zur Stolperfalle mutiert oder Bastel-Not-Lösungen der Mieter/Nutzer aus der Not heraus zu vermeiden, die man immer wieder in unzureichend ausgestatteten Anlagen nach Auszug selbiger vorfindet (Lautsprecher-Litze in Putz, quer über Wand für Steckdose ohne wirksamen PE und solche Scherze!)!

Ich red ja keinem geringe Abweichungen davon aus, aber das grundsätzliche Maß sollte stimmen ...
 
über die Din Mindestausstattung kann Mann streiten.
Da kann ein schreiben aufgesetzt werden, das anders installiert werden soll.


Klassische Nullung erweitern und FI, da gibt es keine Diskussion.
 
Lass die Kundin Kundin sein, und lehne die Baustelle einfach ab.
 
Sie argumentiert mit dem „Bestandsschutz“ nach Landesbauordnung.

Gerade die Landesbauordnungen forden Sicherheit.
Das bekommt die Damen doch.
Sie kennt scheinbar die Landesbaurodnung nicht.

In NRW ist es der §87 Bestehende Anlagen und Einrichtungen.
 
Hallo elektroblitzer,

vielen Dank für die Antwort, "<i>§ 76 LBO(Gesetz) - Landesrecht Baden-Württemberg - Bestehende bauliche Anlagen</i>" sagt fast wörtlich genau das Gleiche.

Blöderweise ist das aber halt auch wieder so ne dumme "kann"-Bestimmung. Damit zieht man beim Kunden keine Wurscht vom Brot, denn der weiß es ja eh besser und findet garantiert auch noch jemand, der das trotzdem macht- Meinereiner lässt von solchen Sachen die Finger - Aber vielleicht bin ich ja auch übervorsichtig?

Okay, jetzt wird halt über's WE widerwillig das Angebot zusammengenagelt und der angebotene Leistungsumfang wenigstens so erweitert, dass man als Ausführender auch hinterher noch ruhig schlafen könnte.

Zur DIN 18015-2 wird lediglich ein Vermerk drin sein, dass der Kunde ausdrücklich eine Ausführung unter diesen Mindestanforderungen wünscht. Das Angebot wird unter Berücksichtigung des Kundenwunschs hin erstellt ... Fertisch ;-)

Nach dem Verlauf des Vorgespächs glaub ich aber kaum noch, dass wir noch zum engeren Kreis der in Frage kommenden Fachbetriebe zählen :lol:

Darf jetzt Cheffene net hören, aber mir soll's Recht sein, wenn da nix mehr kommt - Und zwar nicht, weil ich mich um die Arbeit drücken will.
Aber wenn ein Kunde eh kein Vertrauen in den Fachbetrieb hat, dann lässt man's doch besser gleich ganz bleiben?!?

Ach übrigens, die betroffene Wohnung wird übrigens schon vermietet - Und zwar im Rahmen von "Wohnen auf Zeit" - Man könnt's mit der Vermietung von Ferienhäusern vergleichen.

Da frag ich mich dann doch schon ein wenig, wie weit das nicht schon ne gewerbliche Nutzung ist.
Okay, bei ner normalen Mietwohnung würd ich's jetzt noch nicht ganz so eng sehen (wobei die Sicherheit aber schon gewährleistet sein muss), aber hier wird's für mich kritisch ...

Viele Grüße,

Uli
 
Meinereiner lässt von solchen Sachen die Finger - Aber vielleicht bin ich ja auch übervorsichtig?
Nein nicht übervorsichtig nur akademisch genau!

Zur DIN 18015-2 wird lediglich ein Vermerk drin sein, dass der Kunde ausdrücklich eine Ausführung unter diesen Mindestanforderungen wünscht. Das Angebot wird unter Berücksichtigung des Kundenwunschs hin erstellt ... Fertisch Wink

Na das geht aber nicht. Die TAB2007 schreibt die Einhaltung der DIN 18015 vor. Da kann man meiner Meinung nach nicht einfach drauf verzichten da die DIN 18015 als ganzes gefordert ist. Inwieweit der VNB die Lieferung einstellen kann und er Ersatzpflichtig ist ist schwierig zu beurteilen.
 
Hallo Elektroblitzer, die TAB schreibt nur einige punkte aus der DIN 18015 vor. Nicht die ganze Norm.
 
Hallo,
zum Bestandsschutz
Die VDE kennt diesen Begriff nicht.
Dazu gab es schon Beiträge in Fachzeitschriften.
Es wird nur keine Anpassung gefordert, wenn die Anlage den bei Errichtung gültigen Normen entsprochen hat und noch entspricht.


Wenn du deiner Tochter nicht verbietest alleine im Urlaub zu fahren, hast du es dann automatisch erlaubt?
 
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