Wie krieg ich's in den Kasten?

Diskutiere Wie krieg ich's in den Kasten? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, kurz zum Hintergrund: in der Fußflegepraxis meiner Frau laufen seit Jahren ein Trockner und eine Waschmaschine an derselben...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ihr macht euch lächerlich.
 
@ Zelmani
sicherlich unterliegt die praxis doch auch prüfungen durch xyz. ?
Wurde dies jemals bemängelt ?

Und lass mich raten, die Praxis ist in einer ehm. Whng bzw. einem Gebäude was zum Teil whng binhaltet. Somit ist es dann auch zu erklären warum die VT nicht mit z.B NT-RK´s versehen ist.

PS: Menschenansammlung ist nur ein teil davon, Arbeitsstätte steht meines wissens auch drin. Dies würde auf jeden fall greifen

verkettung vieler umstände für die wir Zelmani sicherlich net anprangern sollten. Wenn die Praxis noch immer als Whng. in den Papieren steht ist die VDE eh hinfällig ;)

mfg
 
kaffeeruler schrieb:
sicherlich unterliegt die praxis doch auch prüfungen durch xyz. ?
Wurde dies jemals bemängelt ?

Prüfungen erfolgen nur im Hinblick auf die Einhaltung der Hygienestandards. Von anderen Prüfungen, z.B. durch die Bau- oder Gewerbeaufsicht ist mir nichts bekannt. Wir sind aber auch erst seit 5 Jahren in dem Laden.

kaffeeruler schrieb:
Und lass mich raten, die Praxis ist in einer ehm. Whng bzw. einem Gebäude was zum Teil whng binhaltet. Somit ist es dann auch zu erklären warum die VT nicht mit z.B NT-RK´s versehen ist.

Genau so ist es.

Es handelt sich um ein Ladengeschäft im Erdgeschoss eines alten Fachwerkhaus, in dessem ersten Stock sich eine Wohnung befindet.

Abschließend noch eine Bemerkung, dass es die VDE0100-718 ja erst seit 2005 gibt. Wenn überhaupt, dann müsste man sich ja ohnehin an der alten Norm VDE0108 orientieren. Und ob da schon N-Trennklemmen gefordert waren??

Schöne Grüße,
Bernd

P.S.: Ach ja, frohes Neues noch!
 
Nein, sind sie net, auch sind sie net als "lösung" aufgeführt.. Lediglich das messen aller Leiter (Riso)untereinander ist beschrieben. Von vereinfachung und net abklemmen ist da nicht die rede.
nur das eindeutige zuordnen wird erwähnt, was dann die fehlende kennzeichnung in der VT ankreidet was aber mit einem guten VT Plan auch wieder hinfällig ist das die VT ja überschaubar ist.

Wäre also zu prüfen ob es querverweise od andere vorschriften für die RK´s od. ähnliche ausführung gibt.
ich kann mich noch dunkel an vorgaben erinnern, ob sie damals der VDE od sonstigen enprangen weiß i aber nu auch net mehr...die 90er sind lang her :D

Danke dir für den Nachtrag Zelmani :)
und frohes neues

mfg
 
Prüfungen erfolgen nur im Hinblick auf die Einhaltung der Hygienestandards. Von anderen Prüfungen, z.B. durch die Bau- oder Gewerbeaufsicht ist mir nichts bekannt. Wir sind aber auch erst seit 5 Jahren in dem Laden.

Für die Prüfungen ist der Unternehmer verantwortlich.

Ansonsten muss man in die Baugenehmigung schauen. Nur bei einem Fachwerkhaus? Das ist so alt da ist die Genehmigung bestimmt weg. Aber der Antrag auf Umnutzung könnten Klarheit bringen.

Ich muss noch etwas aushohlen um zu verdeutlichen wie schnell man Probleme mit den Nachweisen bekommen kann.
Da nimmt ein Mitarbeiter Urlaub. Während des Urlaubs ist er in der Nähe seine Weges zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und knickt an der Bordsteinkante um. Klar denkt er ab zum Arzt und Urlaub wird unterbrochen durch Krankheit. So weit so gut. Aber der Arzt machen einen Arbeitsnufall daraus. In der Firma weis man nichts davon. Am dritten Tag steht der Aufsichtsbeamte der BG da und nimmt alles auseinader. Gefahrdungsanalysen, Prüfungen für die Elektrowerkzeuge, Prfungen für die ortsfeste Elektrik, Prüfungen der Feuerlöscher, Fahrzeuge mit Inneneinrichtungen usw.
Nur gut das für alles Prüfberichte vorliegen oder Gutachten z.B. für die Kräne.
Auch die Prüfprotokolle für die ortsfeste Elektrische Anlage lässt er sich vorlegen und nimmt die Daten ins Protokoll auf.
Zum Schluss sagt er das ja alles Mustergültig ist und kommt auf den noch unbekannten Unfall zu sprechen. Nach Prüfung der AU stellt man fest das es sich um einen Irrtum handelt.

Was wenn es in dem Friseursaloon ähnlich zu geht.
MOb man jemanden findet bei dem der Verteiler so durchgeht glaube ich kaum.
Ich glaube nicht mal ego1 würden den so abnehmen.
 
ist bei einer Mietsache net der vermieter = unternehmer ?
ich habe mich mit der rechtlichen lage noch nie befasst in solchen fällen.. Aber ich würde es = Mietverhältnis ohne gewerbe setzen... Der vermieter hat sorge dafür zu tragen das....
Und da die Anlage eh schon etwas älter ist gibt es ein paar hürden mehr...

Ich frage mich auch, wieso ein mann der BG bei einem Wgeunfall, was es max. wäre die Fa untersucht.. bei uns shcauen sie sich den betreffenen Bereich an und paar dinge umzu, aber sicher net den ganzen Laden
 
Ares735 schrieb:
Ja mit der Verlegeart, das stimmt. Hab nicht drüber nachgedacht. Also dann werd ich in Zukunft alle Drehstromabgänge mit einem 3-Pol. Automaten absichern...mit FI sowieso. Gibt halt oft Probleme, wenn man einen 3-reihigen Verteiler hat und pro Reihe eine Phase Verteilt. wie handhabt ihr das in dem Fall?
Bei einer bestehenden Anlage, klar, Drahtbrücken lt. Vorsicherung....Wie macht man das bei Neuinstallationen, wird da prinzipiell nicht mehr nach einzelnen Phasen aufgeteilt, sondern mit 3-phasigenSammelschienen :?:
gutes Neues noch 8)

sorry, dass ich mich selbst zitiere, aber würde mich freúen, wenn mir Jemand eine Antwort liefern würde :D
 
Ob die aufteilung wie im Bild erfolgt, oder im 3phasenverbund ist gleichwertig.

Klar ist auch, würde ich den Verteiler aufbauen, besässe er einen Hauptschalter, mehrere FI auf die die LS verteilt sind, und die abgehenden Leitungen wären über Reihenklemmen geführt.

Das alles ist aber kein muss, und ich bleibe dabei: Man kann vieles besser machen, man kann aber auch vieles übertreiben. Ich kenne da genug Anlagen, wogegen diese hier Gold ist. Sie ist übersichtlich aufgebbaut und leicht zu warten, obwohl keine Reihenklemmen verbaut sind. Direkt ein riesen Fass aufzumachen, macht unglaubwürdig, wenn wirkliche Probleme auftreten, die es zu beseitigen gilt.
 
@ Kaffeeruler
Der Vermieter ist für die zusätzlichen Prüfungen an Verteiler und Elektroinstallation bei gewerblicher Vermietung nicht verantwortlich. Die Vorschriften sind Regeln der Berufsgenossenschaft, Der Vermieter hat aber keinerlei Mitarbeiter die in dem Geschäft tätig sind.
 
Der Vermieter ist für die zusätzlichen Prüfungen an Verteiler und Elektroinstallation bei gewerblicher Vermietung nicht verantwortlich.

Eine interessante These. Nur worin begründet sich das bei gewerblicher Vermietung der Vermieter seine
Mietsache nicht in Ordnung halten muss.

Ich gehe davon aus das sowohl bei privater als als bei gewerblicher Vermietung gleiche Haftung besteht.

Was die Kosten dafür betrifft gehe ich jedoch sehr wohl von Unterschieden aus.
 
In Ordnung zu halten hat er sie schon. Wie er das macht ist seine Sache.
Für den Vermieter besteht nicht die Verpflichtung die Sache auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Treten Mängel an der Anlage auf muß der Vermieter diese beseitigen. Weiß der Vermieter von den Mängeln nichts muß er sie aber auch nicht explizit suchen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Wie krieg ich's in den Kasten?
Zurück
Oben