Wie lange sind NYM-J Leitungen haltbar?

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sommerling

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Ich habe noch ca. 20 m NYM-J 5x2,5 mm² Leitung (Herdanschluss von meinem Hausbau von vor 13 Jahren) übrig. Es lag in der Garage bzw. in meiner Werkstatt. In der Garage hat es sicherlich auch einmal Frost abbekommen, dafür war es mit Sicherheit nie großer Hitze ausgesetzt. Es fühlt sich noch gut an! Kann ich das bei meinem Sohn im Neubau noch verwenden?
 
Wenn es nicht in der Sonne gelegen hat, ja.
 
WOW, Frage um 16:58 Uhr gestellt und um 16:58 Uhr beantwortet.

':D'

Danke
 
werner_1 schrieb:
Wenn es nicht in der Sonne gelegen hat, ja.

Ja das ist zwar richtig, Sonne verträgt ein NYM-J
nun wirklich nicht gut.
Nur was habe ich gelesen 13 Jahre???
Da wurden doch noch andere Aderfarben verwendet!
Somit dürfte es nicht mehr verwendet werden.
Jedenfalls nicht festinstalliert für die nächsten
30 Jahre.
 
ELEKTROMEISTER schrieb:
Nur was habe ich gelesen 13 Jahre???
Da wurden doch noch andere Aderfarben verwendet!
Somit dürfte es nicht mehr verwendet werden.
Gut, da würd ich mir jetzt nicht unbedingt ins Hemd machen.
Wichtig wäre eher die Leitung auf Isolation und Durchgang zu prüfen und dann zu entscheiden.
 
Strippentod schrieb:
ELEKTROMEISTER schrieb:
Nur was habe ich gelesen 13 Jahre???
Da wurden doch noch andere Aderfarben verwendet!
Somit dürfte es nicht mehr verwendet werden.
Gut, da würd ich mir jetzt nicht unbedingt ins Hemd machen.
Wichtig wäre eher die Leitung auf Isolation und Durchgang zu prüfen und dann zu entscheiden.

Was heist ins Hemd machen da ist man hier bei ganz anderen Sachen doch immer päpstlicher als der Papst.
Fakt ist das bei Neuinstallationen auch Kabel oder
Leitungen verwendet werden müssen die den Normenangleichungen vor etwa 10 Jahren entsprechen.
Das heist ganz klar für L1 war früher der Leiter in
schwarz heute ist er braun.
In Altinstallationen können die alten farben bleiben bei Neuinstallationen oder Erweiterungen müssen die neuen Farben zwingend verwendet werden.
Klar kann dir deffinitiv keiner nachweisen ob die leitung im Jahr 2000 installiert wurde oder heute
aber Betonung liegt auf Aber dein Elektriker die Leitung installiert und es kommt zu einem Brand und
Sachverständige und so weiter hat er den Zappen oder wenn du es verbaust weil ebend die neuen Aderfarben
verlangt werden.
Bei einer H07RN-F Verlängerungsleitung mit CEE Stecker und kupplung würde ich nicht so eng sehen aber bei einer festinstallierten Leitung ist so ne Sache ein ganz penibler Elex könnte verlangen die wieder zu entfernen.
Das Teil solltest du zum Kupferschrott aufn Wertstoffhof schaffen, vielleicht gibts auch noch paar Euronen dafür, nicht umsonst wird ja immer mal CU geklaut, egal ob als Kabel,Dachrinne oder kirchendach.

Ihr Elektromeister
 
ELEKTROMEISTER schrieb:
Aber dein Elektriker die Leitung installiert und es kommt zu einem Brand und
Sachverständige und so weiter hat er den Zappen

Ich bin mir relativ sicher, trotz der Grammatik, Den Sinn erkannt zu haben - und dieser ist abwegig. Auch, wenn dies im Befund aufgeführt würde, ist in der Verwendung einer veralteten Kennzeichnung keine Brandursache zu finden.
 
T.Paul schrieb:
ELEKTROMEISTER schrieb:
Aber dein Elektriker die Leitung installiert und es kommt zu einem Brand und
Sachverständige und so weiter hat er den Zappen

Ich bin mir relativ sicher, trotz der Grammatik, Den Sinn erkannt zu haben - und dieser ist abwegig. Auch, wenn dies im Befund aufgeführt würde, ist in der Verwendung einer veralteten Kennzeichnung keine Brandursache zu finden.

Ja ok die Grammatik war hier nicht so toll ich wollte einfach abkürzen,auch wenn es nicht die Brandursache
sein sollte könnte -deffinitiv- ein Sachverständiger
in der Kennzeichnung einen Fehler sehen.
Und wie du schon selbst schreibst im Befund aufführen
würde und da gibt es dann vielleicht sollte die Sache juristisch werden einen Richter das sind in der Regel Elektrotechnische laien aber ich sage jetzt mal Vollaien und wenn die im Gutachten nur einen Fehler finden der vielleicht für uns nicht ausschlaggebend ist wer weis der Hausbesitzer ist dann per se der Schuldige wie war das doch vor Gericht und auf hoher See oder so ähnlich...
:lol:

Ihr Elektromeister
 
Ich frage mich, insbesondere ob deines Nicknamen, ob du jemals einen VdS-Befund gesehen hast ... Oder vor Gericht gestanden hast ... Deine Äußerung ist eine Pauschal-Beleidigung gegen unsere Judikative. Ich gehe stark davon aus, dass sowohl junge, als auch alt eingesessene Richter, unabhängig des eigenene Kenntnisstandes und der Möglichkeit des Zugriffs auch Fachmeinungen, ein Kreuz in einer Tabelle finden und die Überschrift der Spalte lesen können ...
 
T.Paul schrieb:
ist eine Pauschal-Beleidigung gegen unsere Judikative. Ich gehe stark davon aus, dass sowohl junge, als auch alt eingesessene Richter, unabhängig des eigenene Kenntnisstandes und der Möglichkeit des Zugriffs auch Fachmeinungen

Ha,ha dein Wort in Gottes Ohr!
Da solltest du mal bitteschön wenn du unsere Judikative so in Schutz nimmst ein paar Rechtsanwälte
fragen was sie vor gericht schon alles erlebt haben.
Da gibt es genug Beispiele das hier in Deutschland nicht alles so abläuft wie es sollte.
Als Lektüre würde ich mal empfehlen Das Buch "Halbgötter in Schwarz" von keinem geringeren als den
bekannten Rechtsanwalt Rolf Bossi:

http://www.amazon.de/Halbg%C3%B6tter-Sc ... 3821856092

Weitere Beispiele Gustl Mollath die Entmündigung
und mundtotmachung,Zwangseinweisung eines Unliebsamen Bürgers der die Machenschaften (Steuerhinterziehung) seiner Ehefrau aufdeckte in der
auch der Richter selbst involviert sein soll.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

Er ist bei gut 200000 Zwangseingewiesenen pro Jahr kein Einzelfall.

Oder sage nur Sachsensumpf wo Richter und Staatsanwälte in Sachsen ein Kinderbordell mit Namen
Jasmin besucht haben sollen, danach wurde versucht zu vertuschen gegen Kritische Journalisten wurde vorgegangen:

http://www.zeit.de/2012/10/Mandy-Kinder ... pf/seite-2

Wie war das ich glaube eher an die Unschuld einer Hure...als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz
das ist der Titel eines Songs.

Wie auch?! Wer historisch nur ein klein wenig bewandert ist weis das insbesondere die westtdeutsche
Justiz nach 1945 bis in die 70iger Jahre von ehemaligen Nationalsozialisten also sprich Nazis
dominiert wurde, die haben ihre eigene schmutzige Vergangenheit nie aufgearbeitet was will man da also erwarten der Schoß ist fruchtbar aus dem das kroch...
sagte Berthold Brecht.

Ihr Elektromeister
 
Das artet doch sehr in eine unsachliche Diskussion aus. Grüngelb war auch schon vor dreizehn Jahren grüngelb und damit ist das wichtigste geblieben.
Welche Aderfarbe für welche Funktion verwendet wird ist doch nicht einwandfrei klar geregelt.

Nur weil eine Leitung eine andere Farbkennzeichnung hat ist das doch noch lange keine Brandursache, wenn man die Leitung hinterher überhaupt noch sieht oder findet.

Es gibt Sachverständige ohne Sachverstand genauso wie Elektrofachkräfte ohne Ahnung, aber aus eigener Erfahrung als Sachverständiger kann ich sagen wäre der Schluss, dass eine falsche Farbkennzeichnung Brandursache ist, schon eine Frechheit.
Gruß
 
Der Kernpunkt bei der Verarbeitung von "ALTEN" Leitungen, die nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik (Normen) entsprechen, ist doch das eine Firma die zu eigenen Kosten ersetzen darf. Faktisch baut eine Elektrofirma immer ein Werk (Werkvertrag) in dem die Firma für die ordnungsgemäße Ausführung haftet.

Die Elektrofirma kann anschliessend vom Bauherrn gezwungen werden das Kabel auf seine Kosten wieder auszubauen. Siehe hierzu das Treppenstufen-Urteil des BGH.

Oder soll die Leitung in Schwarzarbeit verlegt werden. Nur wer unterschreibt dann den Zählerantrag, das die Anlage den anerkannten Regeln der rtechnik entspricht.

Für jede Elektrofirma eine Falle. Ich glaube nicht das das eine Firma einbaut!
 
Ich persönlich hätte kein Problem damit.
Bin schliesslich noch dazu in der Lage selbstständig zu denken.
 
Als wenn IRGEND EIN Elektromeistrer Probleme damit hätte, 5x2,5² zu verlegen mit SW - BR - SW, wenn davon noch ein Ring im Lager rumgammelt..

Eine Isomessung würde ich nach 13 Jahren aber schonmal machen, sofern ein Gerät zur Hand. Man kann auch mal gucken, wie sich die Leitung noch vearbeiten lässt, also mal ein Stück abmanteln und gucken, ob das "Füllmaterial" schon bröckig ist oder so..
 
wenn davon noch ein Ring im Lager rumgammelt..

Darauf kommt es nicht an, sondern darauf das das Werk dann nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Wer verantwortliche Elektrofachkraft ist der denkt schonmal darüber nach, die anderen womöglicht nicht.
 
Ja sicher, ich sach mal so, wenn daß das einzige "Problem" in der Anlage ist, ist doch alles super!

Probleme kann man herbeireden, das es einem schwindelig wird!
 
Nun ja, als echten Pfusch würd ich das jetzt nicht bezeichnen.

Nur gibt es einem als nachfolgender Eli doch schwer zu denken, weshalb dort nicht die heute übliche Farbgebung verwendet wird.
Da würd ich auch erst mal nachhaken, ob dort nicht noch mehr im Busch ist ... Das Vertrauen wär erst mal getrübt.

Ne direkte Gefahr seh ich da jetzt aber nicht drin, denn es handelt sich ja net um grau/schwarz/rot/blau, denn die waren echt übel und hätten es selbst bei guter Lagerung heute hinter sich.

Nur würd ich mich als Eli in dem Fall wirklich fragen, ob ich mir diese Blöße wirklich geben wollte oder ob ich dem guten Mann die paar Meter net noch spendier?

Sooo schrecklich teuer ist ne 50m Rolle NYM-J ja nun auch wieder nicht, schafft Klarheit und keine Zweifel.
Überleg mal was die paar Meter Strippe im Vergleich zum Gesamtaufwand sind? Nix!
Und sich deswegen krumm angucken lassen müssen? Nö!
 
Wir haben uns jetzt doch dazu entschlossen, bei einer ca. Gesamtbausumme von 400.000 € für den Bau die alte Leitung doch nicht mehr zu verwenden. Alleine wenn ich daran denke, dass der Küchenbauer beim Anblick der alten Farben nicht weiß, was er machen soll.

Danke für die zahlreichen Hinweise.
 
Nun ja, als echten Pfusch würd ich das jetzt nicht bezeichnen.

Uli aus elektrotechnischer Sicht hast Du Recht, wenn die Iso-Werte o.k. sind können Elektrofachkräfte auch mit anderen Aderfarben als den aktuellen umgehen.

ABER: Es entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik. Damit darf eine solche Anlage eigentlich nicht inbetrieb gesetzt werden. Besser noch ein so errrichtetes Werk ist nicht vertragsgemäß. Weiter im Thread habe ich das Urteil des BGH zitiert das auch mich verblüfft hat. Es geht jedoch vollkommen in Ordnung. Selbst wenn der Bauherr sagt bau die Leitung mal ein. Kann er hinterher noch sagen die muss raus die entspriht nicht den anerkannten Regeln der Technik und kann sogar Geld einbehalten. Da kommt keine Elektrofirma mit durch. Und der der den Zählerantrag unterschreibt schon gar nicht, denn er erklärt das die Anlage den anerkannten Regeln entspricht auch wenn er sie nicht gebaut hat.

Am Ende kann der handelnde Schadensersatz leisten. Eine Leitung die unter der Fussbodenheizung liegt und ausgetauscht werden erzeugt da schon hohe Kosten mit unterbringung der Bewohner in einem Hotel, Einlagerung der Möbel. Da sind schnell 5 stellige Summen an Schadensersatz da. Da es sich um einen Erfüllungs- und keinen Haftpflichtschaden handelt zahlt dies die Haftpflichtversicherung NICHT.

Wir lehnen daher den einbau von beigestellten Komponenten grundsätzlich ab.
Wer dies trotzdem macht hat den entspürechenden Sachverstand nicht und die erforderlichen Schulungen verpasst.
 
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