Wie viel Ohm soll Erder haben?

Diskutiere Wie viel Ohm soll Erder haben? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage. Im Haus ist kein Fundamenterder vorhanden. Jetzt soll ein Tiefenerder nachgerüstet werden und via...
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T.Paul schrieb:
w...und keiner hindert Dich daran ohne Erder leitfähige Wände in den PA einzubinden ...
Das ist ja das Problem. Wenn ich ohne Erder leitfähige Rohrleitungen (Heizung) mit dem PEN des Versorgers verbinde liegt an den Rohren das Potential des Versorger-PEN und nicht das Potential meines Standortes.
 
Wann hast du denn da das letzte mal mehr als 3V gemessen, wenn ich so fragen darf? Also ich hier in Hamburg und Umgebung in tausenden Anlagen noch nie! Ich komme nur selten über 0,5V hinaus zwischen PEN und Erdungsanlage ...
 
T.Paul schrieb:
Wann hast du denn da das letzte mal mehr als 3V gemessen, wenn ich so fragen darf? Also ich hier in Hamburg und Umgebung in tausenden Anlagen noch nie! Ich komme nur selten über 0,5V hinaus zwischen PEN und Erdungsanlage ...
Das ist ja vollkommen richtig.
Was passiert aber bei einer PEN-Unterbrechung an einer ungünstigen Stelle im Netz? Mag Therorie sein. Aber dann könnte ich theoretisch 230V oder mehr haben.
 
Und wenn ich deinen PEN hinter der HES-Einbindung unterbreche? Dann hast du trotz Erder auch nix gewonnen ...

Es ist doch völlig egal, ob ein ein Risiko etwas verschieben kann, solange es weiter besteht, oder? Bestenfalls hast du dann 200m Verteilernetz ohne eigenen Erder gerettet und stirbst trotzdem an der Schicken italienischen SK I-Stehlampe aus Edelstahl weil deine Anlage noch keinen FI für die Steckdose hat - Son Scheiß, was? Und jetzt denk mal dran was mehr bringt - Erder eingraben oder Verteilung mit RCDs ausrüsten?
 
Ich glaube jetzt, wir reden die ganze Zeit aneinander vorbei.
Ich habe nie etwas gegen einen Fi gesagt (siehst du doch auch im anderen Thema).
Eine Anlage ohne 30mA FI für alles geht gar nicht. Ich spreche nicht vom industriellen Bereich.

Und auf "Erder eingraben" kann ich trotzdem nicht verzichten.
 
Das kannst du ja auch machen, darum ist er aber immer noch nicht erforderlich. Normen entstehen um Probleme zu lösen - entgegen deiner Meinung gibt es keinen zwingenden Grund im TN-Netz einen Erder nachzurüsten für den PA - Wenn ein VNB das Netz als TN deklariert ist es nunmal sein Problem genug Erderkapazität bereit zu stellen - das tut er nunmal auch durch die TAB im Neubau Fundamenterder vorzusehen - Wenn dann noch genug eigene Erder drin sind hast du aus allen möglichen Richtungen Erder, so dass in aller Regeln ausschliesslich der Stich vom Straßengraben in dein Haus gefährdet wäre, weil es Rechts und Links vom Strang Erder gibt und in dicht besiedelten Gebieten sind diese auch entsprechend Dicht beieinander, so dass deine einzige Gefährung die Schrittspannung durch Ableitung/Blitzeinschlag bei einem Spannungstrichter wäre - und sobald du das Thema Blitzschutz angehst hast du eh wieder einen Erder drin - und wens nicht juckt, der wird auch nicht gezwungen, weil im normalen Betrieb keine nennenswerte Gefährdung auftritt.
 
Hallo ihr Lieben...

Ihr verwirrt mich immer mehr! :)
Habe gerade eine nette Seite gefunden auf der geschieben wird, dass eine sichere Abschaltung der Anlage grundsätzlich auch im TN-Netz OHNE PEN funktionieren muss.

http://www.ksys-technik.de/15.html

Lest mal... Was sagt ihr???

Muss nun ein Erder her?
Ich würde nach dem was ich bisher gelesen habe sagen, es muss ein Erder her, der alleine so niderohmig ist, dass er die LS zum Auslösen bringt auch OHNE PEN...

Das wäre dann wie folgt bei 63A LS B.

63A x 5 = 315 A und somit R = 0,73 Ohm

Wird aber etwas schwer solche Werte zu erreichen???
hmmm
 
Hallo,
ich habe jetzt nicht alles gelesen.
Die Seite ist doch direkt für Blitzschutz.
Bei Blitzschutz halten alle hier eine Erdungsanlage für nötig.

In Fast allen Anlagen ist der Erder nötig.
In Neubauten schon länger ein Fundamenterder.
Im Altbau bei Antennen und Sat-Anlagen im Ungeschützten Bereich. Bei Blitz und Überspannungsschutz in allen Gebäuden. In allen Anlagen im TT System.
Da bleibt nicht mehr viel über.

Da heute im Wohnungsbau fast überall Fi eingesetzt werden, könnte auch der Auslösestrom des FI für die Rechnung reichen. Wie im TT. Ob das bei PEN Bruch Hilft?
 
T.Paul schrieb:
... so dass in aller Regeln ausschliesslich der Stich vom Straßengraben in dein Haus gefährdet wäre, weil es Rechts und Links vom Strang Erder gibt
Du verlässt dich also für den PA auf die korrekte Anlage deiner Nachbarn? :roll:
 
Du verlässt dich auf die Sicherungen des vnb im Straßenverteiler? Und auf bei Rot anhaltende Verkehrsteilnehmer? Und die Qualitätskontrolle der Lebensmittel? Was ist denn das für eine Diskussionsgrundlage? Bau dir halt ne pv-inselanlage ...
 
Hallo zusammen,
ich habe noch eine PDF vom RWE zur Umstellung von TT auf TN gefunden.
http://www.energiegemeinschaften.de/web ... N-Netz.pdf

Bevor Anlagen in ein TN-System übernommen werden, sind folgende Anforderungen zu überprüfen:
- Vorhandensein einer Haupterdungsschiene
- Existenz eines wirksamen Fundamenterders

Fundamenterder wird im Altbau wohl kaum nachträglich zu realisieren sein. Da wird wohl ein Ringerder um das Gebäude die einzige Möglichkeit sein.

Im Einzelfall kann also ein Blick in die Dokumente der Netzbetreiber hilfreich sein.
 
Sollte ein Erder bei einem TN System keinen Sinn machen, dann verstehe ich die
Forderung der DIN 18015 und auch der mir bekannten TABs nicht bei Neubauten zwingend einen Fundamenterder einzubauen.

Interessant war zum Thema PEN auch mal ein Beitrag der de über einen Schaden an einer Hauptleitung.
Hier wurde durch Straßenarbeiten eine Stichleitung, an der mehrere Häuschen mit insgesamt 3x200A Absicherung hangen, beschädigt.
Beschädigt wurden hierbei 2 Phasen und der PEN.
Folge war ein Schmorbrand in dem der Schadstelle nächst gelegenen Haus.
Dort flossen über den PEN 200A zum hauseigenen Erder.

klar daß dadurch hier fast ein richtiger Brand entstanden ist, eine ernstzunehmende Gefahr, ohne diesen funktionierenden Erder hätte allerdings an jedem geerdeten Teil was in den PA einbezogen war in allen Häusern eine gefährliche Spannung angestanden, bei der auch kein FI mehr geholfen hätte da dieser den PE nicht abschaltet. Wären mehrere Erder vorhanden gewesen hätte sich der Strom auch noch aufgeteilt und der Schmorbrand wäre auch nicht entstanden.
 
Hallo Octavian1977,
natürlich macht der Erder Sinn.
Er ist nur in sehr wenigen Alten Anlagen nach VDE nicht zum Schutz durch Abschalten der Stromversorgung Vorgeschrieben.
Sat-Anlagen,Überspannungsschutz,Blitzschutz,Solaranlagen... gehören immer mehr zu einem modernen Haus, so wird der Erder jetzt gefordert.


So ist das eben in Altanlagen, es wird auch keine FI Nachrüstung gefordert. Obwohl Sinnvoll und uns viele mögliche Gefahren einfallen, die der FI verhindern kann.
 
Das Stimmt er ist in Altanlagen oftmals über die Wasserrohrleitung zulässig gewesen.
Bei Wegfall der metallenen Rohrleitungen ist der Erder aber nicht mehr vorhanden und muß nach den zum Erstellungszeitpunkt gültigen Normen "repariert" werden. Reperatur = neuen Erder setzen.

Bei uns war es einfach ein Bandeisen in den ohnehin geöffneten Graben für die neue Wasserleitung zu legen.

Der VNB hatte dazu sogar extra einen Brief auf knallrotem Papier gesendet, daß wir ansonsten von der elektrischen Versorgung ausgeschlossen würden.
 
Re.

Hallo,

für Erdungsanlagen gilt in Österreich:

- Bei Anwendung der Schutzmaßnahme Fehlerstromschutzschaltung < 100 Ohm

- Bei Anwendung der Schutzmaßnahme Schutzerdung

R = 65V/Ia (Kurzschluss-Auslösestrom der vorgelagerten Sicherung)

- Bei Anwendung der Nullung: 4,5m Vertikalerder oder 10m Horizontalerder (keine konkrete Angabe über den Widerstand!)


Falls auf Nullung umgestellt wird ist beim bestehenden Erder wie beschrieben vorzugehen:

> Messung des spezifischen Bodenwiderstandes
> Messung des vorhandenen Erders
> Rechnerischer Nachweis, ob der Wert zumindest die 4,5m vertikal oder 10m horizontal erfüllt!
> Sichtkontrolle auf Korrosionsspuren

- Handelt es sich um eine Anlage, wo auch ein Blitzschutz vorhanden ist sind Werte unter 10 Ohm anzustreben - hier gab es aber eine Lockerung mit der neuen EN-Norm!

- Wird eine Antenne alleine "geerdet" benötigt man 2 Vertikalerder - also 3m

ACHTUNG! Solltest du einen Erder in das Erdreich verlegen, so ist dieser entweder in Kupfer oder VA-Stahl auszuführen.

Erder im Beton (Fundamenterder)können auch mit verzinktem Stahl ausgeführt werden.Austrittstellen unbedingt gegen Korrosion schützen (Klebeschrumpfschlauch).

Beste Grüße,

Manuel

PS: Die ÖVE-E8001 bekommt man gratis auf www.kfe.at - technische Informationen.
 
Re: Re.

manuel82 schrieb:
- Wird eine Antenne alleine "geerdet" benötigt man 2 Vertikalerder - also 3m
PS: Die ÖVE-E8001 bekommt man gratis auf www.kfe.at - technische Informationen.
Ist ja prima, dass in Österreich Normen auch zum Nulltarif zu haben sind, nur sollten die zu verbindlichen europäisch oder international harmonisierten Normen passen. Ich habe das Dokument eben überflogen und konnte die 2 Vertikalerder à 3 m nicht finden. Bitte die Stelle benennen.

Für Antennenerdungen reicht nach IEC/EN 60728-11 ein Kreuzerder von 2,5 m Länge der (noch) nur bodengleich eingetrieben werden muss, selbst für Blitzschutzanlagen sind nach IEC/EN 62305 nur zwei 1,5 m lange Vertikalerder im Abstand von 3 m verlangt, deren Kopf aber um 0,5 m versenkt werden muss.

Die Einbautiefe für Band- und Strahlenerder ist mit 0,8 m um 0,3 m tiefer als in den beiden EN. Der 60° Winkel für Strahlenerder entspricht der EN 60728-11, nach EN 62305 gibt es diese Forderung seit 2002 nicht mehr, da reicht ein einteiliger Erder mit 5 m Länge.

Wer will sich bei solchen Widersprüchen noch über Inkompatibilitäten der deutschen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 zur DIN EN 62305 (VDE 0185-305):2011-10 aufregen?

EDIT: Tippfehler bei der Länge eines Vertikalerders berichtigt.
 
Re: Re.

Dipol schrieb:
Für Antennenerdungen reicht nach IEC/EN 60728-11 ein Kreuzerder von 1,5 m Länge der (noch) nur bodengleich eingetrieben werden muss,

Wo passt da die Angabe 2,5m für den Staberder zu?
Der Seht doch im Dokument von Kleiske
 
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