Wiederhohlungsprüfung nach VDE 0100

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maders55

Guest
Hallo zusammen!

Ich stehe vor einen kleinen Problem und hätte 2Fragen.

Ich bin gelernter Elektroinstallateuer und bei uns in der Stadt am Bauhof als Elktriker beschäftigt, es kommt immer wieder vor das mal irgendwo eine Steckdose oder Lampe benötigt wird. Wenn ich in der elektrischen Anlage etwas ändere müsste ich diese nach "DIN VDE 0100-600:2008-06 Abs. 62 wieder Prüfen. Nun meine frage bin ich dazu überhaupt berechtigt?


Nr.2 :wink:

Normalerweiße müssten ja die elektrischen Anlagen auch einen E-Check unterzogen werden, den Zeitabstand dazu muss man ja selbst beurteilen.
Gilt dies auch für öffentliche Einrichtungen?

Vielen Dank im voraus :)
 
Nr.2 Wink

Normalerweiße müssten ja die elektrischen Anlagen auch einen E-Check unterzogen werden, den Zeitabstand dazu muss man ja selbst beurteilen.
Gilt dies auch für öffentliche Einrichtungen?

Soweit ich weiß ist ein E-Check für Privathaushalte eine freiwillige Sache.
Bei Neuinstallationen gibt es eine Prüffrist von 4 Jahren n.BGVA 3 steht auch so im Prüfprotokoll das uns nach Abschluß der Arbeiten ausgehändigt wurde.

(Ich bin kein Elektriker nur interresierter Laie)

Gruß Helge 2
 
maders55 schrieb:
Wenn ich in der elektrischen Anlage etwas ändere müsste ich diese nach "DIN VDE 0100-600:2008-06 Abs. 62 wieder Prüfen. Nun meine frage bin ich dazu überhaupt berechtigt?

Frag bei deiner zuständigen BG der Unfallkasse.

Lutz
 
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Thema: Wiederhohlungsprüfung nach VDE 0100
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