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maders55
Guest
Hallo zusammen!
Ich stehe vor einen kleinen Problem und hätte 2Fragen.
Ich bin gelernter Elektroinstallateuer und bei uns in der Stadt am Bauhof als Elktriker beschäftigt, es kommt immer wieder vor das mal irgendwo eine Steckdose oder Lampe benötigt wird. Wenn ich in der elektrischen Anlage etwas ändere müsste ich diese nach "DIN VDE 0100-600:2008-06 Abs. 62 wieder Prüfen. Nun meine frage bin ich dazu überhaupt berechtigt?
Nr.2 :wink:
Normalerweiße müssten ja die elektrischen Anlagen auch einen E-Check unterzogen werden, den Zeitabstand dazu muss man ja selbst beurteilen.
Gilt dies auch für öffentliche Einrichtungen?
Vielen Dank im voraus
Ich stehe vor einen kleinen Problem und hätte 2Fragen.
Ich bin gelernter Elektroinstallateuer und bei uns in der Stadt am Bauhof als Elktriker beschäftigt, es kommt immer wieder vor das mal irgendwo eine Steckdose oder Lampe benötigt wird. Wenn ich in der elektrischen Anlage etwas ändere müsste ich diese nach "DIN VDE 0100-600:2008-06 Abs. 62 wieder Prüfen. Nun meine frage bin ich dazu überhaupt berechtigt?
Nr.2 :wink:
Normalerweiße müssten ja die elektrischen Anlagen auch einen E-Check unterzogen werden, den Zeitabstand dazu muss man ja selbst beurteilen.
Gilt dies auch für öffentliche Einrichtungen?
Vielen Dank im voraus