Wiederinbetriebnahme Zählerplatz

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Hallo liebes Forum,

ich hoffe ich poste mein Anliegen im richtigen Unterforum.

Es geht um die Wiederinbetriebnahme eines Zählerplatzes in einem Mehrfamilienhaus. Mit Zählerplatz ist dabei der Zählerschrank gemeint. Dieser wurde nach der Wende erneuert und auf den damals gültigen technischen Stand gebracht. Das Haus war in den letzten 5-7 Jahren unbewohnt, deshalb war auch kein Zähler montiert.
Zustand: 4-poliges Sammelschienensystem (lässt sich auf 5-polig umbauen), SLS-Schalter (neu eingebaut und damit alte NH ersetzt), Zähleraufnahme 3-Punkt, Schrankhöhe gesamt 950mm.
Damit sind zwar einige wesentliche Anforderungen der AR-N 4101:2015 nicht erfüllt, allerdings gilt diese ja auch erst für Anlagen ab 2015 bzw. mit Übergangsfrist ab 2016.
Der Zählerschrank wurde von einem Elektromeister offiziell abgenommen.
2 Mitarbeiter des EVU waren vor Ort, haben kurz reingeschaut und gesagt "Hier bauen wir keinen Zähler ein, der Schrank entspricht nicht den Anforderungen". Besitzer und Elektromeister haben sich ungläubig angesehen. Der Elektromeister hat zum Glück darauf bestanden, die Mängel schriftlich anzuzeigen.
Was aber bereits mündlich überliefert wurde: kein Überspannungsschutz, Kein APZ, Schrankhöhe zu gering (=AAR zu klein). Da es die Herren nicht einmal für nötig hielten, die Abdeckung des NAR zu öffnen, wurde das 4-polige Schienensystem gar nicht bemängelt.

Meine Frage: muss bei einer Wiederinbetriebnahme wirklich ein Schrank nach AR-N 4101:2015 vorhanden sein?

Sicherlich ist es für die beantwortung der Frage wichtig: das Haus liegt in Sachsen.

Vielen Dank für eure Antworten.
 
Es geht um die Wiederinbetriebnahme eines Zählerplatzes in einem Mehrfamilienhaus. Mit Zählerplatz ist dabei der Zählerschrank gemeint. Dieser wurde nach der Wende erneuert und auf den damals gültigen technischen Stand gebracht. Das Haus war in den letzten 5-7 Jahren unbewohnt, deshalb war auch kein Zähler montiert.

Das dürfte der Knackpunkt sein, schau mal in die TAB deines Versorgers, unter Geltungsbereich. Wenn es in dem Haus schon Zaehler gibt, und es sich nur um den Einbau eines weiteren Zaehlers in vorhandenen Zaehlerplatz handeln wuerde, könnte man sich auf die in der TAB befindliche Regelung bzw. den Hinweis, das es für bestehende Anlagen kein Anpassungsverlangen gibt, berufen. Wenn es aber bisher keinen Zaehler gab, kann das EVU von einem "Neuanschluss" einer elektrischen Anlage ausgehen. Dann nach der derzeit gültigen TAB/TAR.
 
So in etwa habe ich mir das schon gedacht. Problem: Zähler gab es ja schon mal, aber mit Unterbrechung. Das würde praktisch bedeuten (es handelt sich um 3 Häuser): Haus 1 kann mit alter Anlage betrieben werden (Zähler durchgehend eingebaut, da bewohnt), Haus 2 + 3 müssen erneuert werden. Leider schwingt das Gefühl mit, dass es sehr stark von der Laune des Zählermonteurs abhängig ist. Wenn selbst der Elektromeister - ein wirklich alter Hase und auf dem Gebiet sehr bewandert - nur ungläubig mit dem Kopf schüttelt.
 
Da hilft nur Mängel abarbeiten und die eingetragene Firma einen neuen Termin vereinbaren lassen.
Überspannungsschutz ist im Endeffekt auch nicht ganz unpraktisch.
 
Leichter gesagt als getan.
Gegen den Überspannungsschutz sag ich ja noch nicht mal was, obwohl er ganz schön teuer ist.
Herstellen eines APZ ist da schon eher unsinnig.
Aber spätestens bei der Schrankgröße hört es auf. Wenn die Schränke nun mal nur 950mm groß sind, dann kann man es drehen und wenden wie man will, die werden nicht größer. Neue, normgerechte Schränke werden extrem teuer. Zumal vorher keiner erwähnte, dass die vorhandenen Schränke nicht verwendet werden dürfen.

Mich würde mal eine allgemein gültige Aussage zum Bestandsschutz interessieren.
 
Hallo!

Zeig uns bitte mal ein oder mehrere Bilder von dem Schrank von aussen u. dem Innenleben, damit man eventuell über Bestandsschutz, den es in der E-Technik normal nicht gibt, überlegen können, ob u. was dort noch zu retten ist u. möglich ist.
Potentialausgleich u. PE wird es vermutlich ebenfalls noch nicht geben, also braucht man sich bzgl. Überspannungsschutz noch keine weiteren Gedanken darüber machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gegen den Überspannungsschutz sag ich ja noch nicht mal was, obwohl er ganz schön teuer ist.

Je nach Einspeisung und Art des Ueberspannungsschutzes geht das auch in ueberschaubaren Preisrahmen.

Aber spätestens bei der Schrankgröße hört es auf. Wenn die Schränke nun mal nur 950mm groß sind, dann kann man es drehen und wenden wie man will, die werden nicht größer. Neue, normgerechte Schränke werden extrem teuer.

Das haengt ganz stark von der Anzahl der benoetigten Zaehlerplaetze ab. Ein Einzelzaehlerschrank, mit Weiterverwendung von Teilen des derzeitigen Zaehlerplatzes (Innenausbau, SLS...) ist eine andere Groesse, als ein Zaehlerschrank fuer x Parteien im MFH.

Zumal vorher keiner erwähnte, dass die vorhandenen Schränke nicht verwendet werden dürfen.

Wer sollte das erwaehnen?

Mich würde mal eine allgemein gültige Aussage zum Bestandsschutz interessieren.

Was heisst Bestandsschutz? Du meldest eine "neue Anlage" am Netz deines EVU an. Das da schon jahrelang ein ungenutzter Zaehlerschrank hing, der irgendwann mal den Normen entsprach, ist ja schoen.

Der Zählerschrank wurde von einem Elektromeister offiziell abgenommen.

Ja, und wann war das? Auf welcher Grundlage wurde der Schrank abgenommen? Und wer hat den Umbau NH auf SLS veranlasst? Spaetestens da muss doch mal jemand nachgefragt haben, was das werden soll?
 
...... Das Haus war in den letzten 5-7 Jahren unbewohnt, deshalb war auch kein Zähler montiert.......
Das Problem dürfte noch größer werden, denn ein so lange unbenutztes und unbeheiztes Wohnhaus ist oft ein kompletter Sanierungsfall, denn was Wohnhäuser besonders zusetzt ist langer Leerstand.
2015 hättest du bessere Karten gehabt, wenn du die Wohnung der Stadt für Noteinqutierung zur Verfügung gestellt hättest. Da hat man denn auch nicht so genau hingeschaut, hauptsache es war schnell verfügbar. Und gut Geld hättest du auch dafür bekommen, so dass nach 5 Jahren Abriss und Neubau übrig wäre.
 
Das Problem dürfte noch größer werden, denn ein so lange unbenutztes und unbeheiztes Wohnhaus ist oft ein kompletter Sanierungsfall, denn was Wohnhäuser besonders zusetzt ist langer Leerstand.

Das ist aber nur deine bescheidene (und falsche) gutachterliche Erkenntnis....vor drei Postings war doch noch der schreckliche Pfusch und Murks,den du ueberall zu erkennen glaubst, der schlimmste Feind der Wohnhaeuser... und demnaechst werden es die sich voellig fehlverhaltenden Bewohner sein, wenn deine begutachteten Haeuser sich selbst kompostieren und in Schimmel aufloesen. Trotz Winterwaermebildkamerablowerdoortest.
 
Hallo zusammen,

ein Bild vom Schrank kann ich momentan leider nicht liefern, da ich nicht vor Ort bin. Eventuell hilft eine Beschreibung:
Schrank SL 90, drei nebeneinander liegende Felder, aufgeteilt in NAR (300mm) mit 4-poliger Sammelschiene und jeweils 1 SLS, Zählerfeld (450mm), oben AAR (150mm) mit einer Hutschiene mit jeweils einer HLK.
Zuleitung vom HAK ist 5x16mm². Wie gesagt, ein Umbau auf 5-poliges Sammelschienensystem wäre problemlos möglich.

Der Kombiableiter kommt doch direkt auf das Schienensystem, dafür wird vermutlich sowieso eine PE-Schiene benötigt, oder? Hatte leider noch keinen Kombiableiter in der Hand.

Die Anlage wurde dieses Jahr vorab vom Elektromeister besichtigt, der musste ja die Zähleranmeldung schreiben. Und dieser hat u.a. veranlasst, dass die NHs durch die SLS ersetzt wurden.

Außerdem war das EVU auch schon vor Ort - kein Wort, dass der Schrank nicht verwendet werden kann.

Interessant ist der Hinweis mit der "neuen Anlage" - wird denn ein Unterschied zwischen Neu- und Wiederanmeldung gemacht und wenn ja, worin besteht er? Es ist ja im Prinzip keine neue Anlage. Wäre über die Jahre nur ein einziger Zähler drin gewesen, hätte man das Problem jetzt nicht oder wie?

Auch für elektrische Anlagen gibt es einen (begrenzten) Bestandsschutz - die Frage ist, inwieweit der greift.

PS: Diskussionen zur allgemeinen Substanz des Gebäudes sind unangebracht und nicht erwünscht. Danke!
 
Es besteht schon ein Unterschied ob eine Anlage vorübergehend Stillgelegt wurde, oder wie in diesem Fall abgemeldet wurde. Diese Anlage existiert als solche nicht mehr, da der Anschluss durch die Abmeldung und die Entfernung der Zähler nicht mehr Existiert. Du hast also jetzt nur die Möglichkeit einen Neuanschluss zu beantragen und da greifen die aktuellen Forderungen vollumfänglich inklusive der Anforderungen an den Zählerschrank.
 
OK, wenn dem so ist und es sich nach dem Entfernen der Zähler quasi um eine Abmeldung und jetzt um eine "Neu"anlage handelt, dann führt kein Weg daran vorbei, neue Schränke zu kaufen.

Danke an alle, die konstruktive Hinweise hatten!
 
Ab dem 26.04.2019 ist die Übergangsfrist zur VDE AR-N-4100 abgelaufen die die VDE AR-N-4101 ersetzt.
Die TAB wurde durch die Bundeseinheitliche TAR ersetzt. Der Elektromeister, wie auch einige Forenmitglieder, scheinen davon keine Kenntnis zu haben.
Der Elektromeister hätte seinem Kunden gegenüber eine Beratungs- und Hinweispflicht gehabt. Die bezieht sich ebenso auf die Prüfung der Anlage und vorhandene Mängel vor Wiederinbetriebsetzung.
 
Der E-Betrieb hat versucht, für kleines Geld einen neuen Zähler zu bekommen. Das hat leider nicht geklappt, jetzt wird er zum Buhmann.

Eines ist schliesslich klar:
Die vom VNB geforderten Neuerungen bringen für den Kunden nicht den geringsten Vorteil mit sich, auch wenn das immer wieder versucht wird anders darzustellen.
 
Das ist aber nur deine bescheidene (und falsche) gutachterliche Erkenntnis....vor drei Postings war doch noch der schreckliche Pfusch und Murks,den du ueberall zu erkennen glaubst, der schlimmste Feind der Wohnhaeuser... und demnaechst werden es die sich voellig fehlverhaltenden Bewohner sein, wenn deine begutachteten Haeuser sich selbst kompostieren und in Schimmel aufloesen. Trotz Winterwaermebildkamerablowerdoortest.
Weiß du was ich noch schlimmer finde als diese Pfuscher und Murkser? Leute die dass auch noch gut heißen und diejenigen diskreditieren, die auf Pfusch und Murks hinweisen.
Solltest in die Politik gehen, denn die würden auch am liebsten diejenigen mundtod stellen, die auf Misstände hinweisen.

Nachfolgendes Beispiel aus einem anderen Gewerk, denn da seid ihr alle Laien. Das Foto habe ich Donnerstag erst bei einem Kunden gemacht:
image.jpeg
Solche Leute wie du würden diese Ausführung, so wie das Rohr angephast wurde, sicherlich für gut heißen und denjenigen der das als Pfusch bezeichnet als ahnungslosen Wichtigtuer hinstellen. Ich stelle mich da gerne als ahnungsloser Wichtigtuer hin, den solche Pfuscher spielen nicht nur mit dem Geld unserer Kunden, sondern gefährden den Ruf ihrer Branche und die Betriebe, die ihre ordentliche Arbeit nicht so günstig anbieten können! Und wenn die dann sich noch vorwerfen lassen müssen, die wären selber schuld - dass ist doch das Höchste.
 
Solche Leute wie du würden diese Ausführung, so wie das Rohr angephast wurde, sicherlich für gut heißen und denjenigen der das als Pfusch bezeichnet als ahnungslosen Wichtigtuer hinstellen.

Ohne Kenntnis, für was das Rohr sein soll, kann man gar nichts dazu sagen. Für eine Grundleitungsinstallation Abwasser auf Basis KG2000 Rohr wäre das übles Gebastel, für ein Rohrhülsenfundament völlig i.o. Vielleicht soll das auch ein Leerrohr für eine Leitungsanlage werden...vielleicht ein Schutzrohr für irgendeine Hauseinführung. Aber egal, der grosse Gutachter hat ja gesprochen...nur was sinnvolles zum Thema Zaehlerschrank kam noch nicht aus deinem Beitrag hervor.
 
Ich danke nochmals allen, die hilfreich und konstruktiv zum Thema beigetragen haben. Außerdem würde ich darum bitten, dass der Thread nicht durch themenfremde Diskussionen "vermüllt" wird. Es ging hier um die Inbetriebnahme eines Zählerplatzes, nicht um die Bausubstanz (die vermutlich niemand hier im Forum kennt).

@elektroblitzer
Die neue AR-N ist mir durchaus bekannt. Aber ich war mir nicht bewusst, dass sie auch auf die Altanlage Anwendung findet. Zusammenfassend kann man wohl sagen, dass eine Anlage, die ununterbrochen in Betrieb ist, noch den alten Standard haben darf. Eien Anlage, die nicht mehr am Netz war, muss nach der neuen AN-R ertüchtigt werden. Es ging mir darum, genau diesen Fakt herauszufinden, dazu diente der Thread. Deshalb auch nochmal an dich und an @Pumukel ein großes Danke!

@ego1
Leider ist es ja oft so, dass Neuerungen dem Kunden nicht viel bringen. Man argumentiert mit Sicherheit, was zu einem gewissen Teil berechtigt sein mag. Aber wenn man mal von der Elektrotechnik hin zum allg. Brandschutz schaut, darf man schon fragen, warum dieser so viel Geld "verbrennt". Aber das ist ein anderes Thema ....

Euch allen eine schöne Woche!
 
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Thema: Wiederinbetriebnahme Zählerplatz
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