Wiederkehrende Prüfungen ortsfest nach DGUV-V3 bzw VDE 0105

Diskutiere Wiederkehrende Prüfungen ortsfest nach DGUV-V3 bzw VDE 0105 im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Zusammen, ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Thema der Prüfungen der ortsfesten Geräte nach VDE 0105. Ich habe mir Unterschiedliche...
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Elektro123

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Hallo Zusammen,

ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Thema der Prüfungen der ortsfesten Geräte nach VDE 0105. Ich habe mir Unterschiedliche Angebote eingeholt, für die Prüfung unserer Industrieanlagen. Was mich sehr verwundert hat waren einige aussagen des TÜVs die auch unsere letzte Prüfung gemacht haben.

1. Sie Messen nur bis zur Einspeisung der Maschinen der Rest wird nicht benötigt. (laut ihm gehört das dann nur zur Maschinenrichtlinie)
2. Sie machen allgemein keine Iso und Schleifenmessungen, nur auf besonderen Wunsch "da man diese Normal nicht braucht"
3. Sie Messen nur Stichprobenartig alle Paar Maschinen/Verteiler mal den Schutzleiter.
4. Sie machen Standartmäßig nur ein Mängelprotokoll ohne Messwerte, als Geprüfte Anlagen wird nur angegeben "alle wesentlichen Anlagen". Gemessen wurde mit "Standartmessgeräten".
5. Was mich auch schockiert hatte war seine Zeit Einschätzung von 2 Tagen für ca 250 Maschinen 4 Hallen und den zugehörigen Büros. Andere Kalkulieren ca 4 Wochen.

Daher meine Frage:
Hat mit ähnlichen Prüfungen schon jemand mal Probleme bekommen? Laut Aussage des Prüfers gab es noch nie Probleme und das ist völlig ausreichen.
Macht jemand von euch die Prüfungen so ähnlich? Oder fertigt ihr für jede Maschine ein eignes Protokoll an, bzw fordert ihr dies vom Lieferanten?
Laut der DGUV ist eine ISO zwingend Vorgeschrieben, sehe ich das richtig? Daher müssen zur Prüfung alle Anlagen abgeschalten und gemessen werden. Laut dem Prüfer kann er die Komplette "Prüfung" bei laufenden Anlagen machen.

Ich habe mich für einen anderen Lieferanten entschieden da mir meine Verantwortung bewusst ist, und ich es sauber gelöst haben will.
 
Dir ist der Sinn dieser Messungen schon klar ? Wie willst du den Zustand der Anlage beurteilen ohne Messungen und protokollieren der Messwerte ? Leider gibt es da auch Firmen die gelinde gesagt nicht in der Lage sind das Normgerecht zu erledigen. Du als Eigentümer bzw als Betreiber bist da für die Sicherheit der Anlage auch bei fehlerhafter Prüfung immer noch in der vollen Verantwortung. Oder wie sagt man so schön "Geiz ist Geil" Zudem kannst du im Werkvertrag auch festlegen das alle Stromkreise nach DGUV3 geprüft werden sollen .
 
1. Sie Messen nur bis zur Einspeisung der Maschinen der Rest wird nicht benötigt. (laut ihm gehört das dann nur zur Maschinenrichtlinie)

Das ist durchaus möglich, Maschinen unterliegen ja anderen Vorschriften als "ortsfeste" elektrische Anlagen im Sinne der VDE 0100-600 bzw. 0105-100

2. Sie machen allgemein keine Iso und Schleifenmessungen, nur auf besonderen Wunsch "da man diese Normal nicht braucht"

Der Prüfumfang wird in der DIN VDE 0100-600 bzw. 0105-100 beschrieben.

3. Sie Messen nur Stichprobenartig alle Paar Maschinen/Verteiler mal den Schutzleiter.

Kann u.U. gemacht werden, wenn es eine wiederkehrende Prüfung ist, die Protokolle von vorangegangenen Prüfungen vorliegen, dann kann man anhand representativer Stichproben den Anlagenzustand prüfen...ist aber Entscheidungssache des Prüfenden, der muss die Umstände beachten (Intervalle der Prüfung, gefährdungsgrad der Anlage...)

4. Sie machen Standartmäßig nur ein Mängelprotokoll ohne Messwerte, als Geprüfte Anlagen wird nur angegeben "alle wesentlichen Anlagen". Gemessen wurde mit "Standartmessgeräten".

Das ist Murks.

5. Was mich auch schockiert hatte war seine Zeit Einschätzung von 2 Tagen für ca 250 Maschinen 4 Hallen und den zugehörigen Büros. Andere Kalkulieren ca 4 Wochen.

Vielleicht rücken die mit 20 Prüfern an...?
 
Wenn Du das vom TüV prüfen lässt, macht dieser üblicherweise eine Prüfung nach den Regeln des VdS durch anerkannte Sachverständigte und diese Prüfungen sind Stichproben.
Diese TüV Prüfungen sind oftmals Vertragsbestandteil des Sachversicherers.

Das hat allerdings wenig mit den Prüfungen zu tun die nach 0105 gefordert sind und wesentlich umfangreicher sind.
Um solche Prüfungen zu erleichtern ist es sehr hilfreich eine kontinuierliche Fehlerstromanalyse (RCM) zu installieren, dann kann auch die Isolationsprüfung komplett entfallen.
Dabei dürfen auch keine Anlagenteile ausgelassen werden.
Die Prüfungen müssen von Elektrofachkräften durchgeführt werden die mit Prüfungen erfahren sind.

Vom Lieferanten einer Maschine ist grundsätzlich auch ein Protokoll zu liefern über die Prüfung dieser.
Als Auftraggeber kannst Du schließlich kaum entscheiden ob Werte für das Teil normal oder bedenklich sind.
Leider ist es nur so, daß viele Lieferanten kaum brauchbare Protokolle liefern, teilweise ist es auch schon vorgekommen, daß es sich bei den übergebenen um gefälschte Protokolle gehandelt hat.
Wiederholungsprüfungen liegen dann in der Hand des Betreibers. Die kann er natürlich vom Hersteller machen lassen oder aber auch selbst durchführen.
Beides entbindet den Betreiber nicht von seiner Kontrollpflicht, Plausibilitätsprüfungen sind unbedingt nötig.

Wir lassen Jedes Jahr eine Sachverständigten Prüfung vom TüV durchführen, da dies von der Versicherung gefordert wird.
Außerdem werden jedes Jahr die Schaltanalgen durch Fachkräfte geprüft, sowie eine Thermographie durchgeführt.
Trafos reinigen, etc.
Alle 4 bzw 5 Jahre werden die Leistungsschalter zusätzlich nach Herstellervorgabe gewartet (entfetten, fetten, Elektronik prüfen,....)
Und auch die Hochspannungsanalgen werden alle 5 Jahre vom Hersteller geprüft.

Zusätzlich haben wir eine umfangreiche Fehlerstromdiagnose in Betrieb.
 
Die BG Vorschrifften sind in der Regel nur Auszüge aus der 0105 beinhalten aber Anhaltspunkte über die Prüfabstände.

Was in der 0105 und auch in keiner anderen Norm vermerkt ist, ist allerdings, daß ein Gewerbebetrieb auch neue Schutztechniken nach zu rüsten hat.
Das geht aus dem Arbeitsschutzgesetz hervor, das neben der Einhaltung der Normen auch fordert den Stand der Technik zu berücksichtigen.
 
Das ist durchaus möglich, Maschinen unterliegen ja anderen Vorschriften als "ortsfeste" elektrische Anlagen im Sinne der VDE 0100-600 bzw. 0105-100

Also laut DGUVV-3 müssen auch diese nach VDE 0105 geprüft werden


Kann u.U. gemacht werden, wenn es eine wiederkehrende Prüfung ist, die Protokolle von vorangegangenen Prüfungen vorliegen, dann kann man anhand representativer Stichproben den Anlagenzustand prüfen...ist aber Entscheidungssache des Prüfenden, der muss die Umstände beachten (Intervalle der Prüfung, gefährdungsgrad der Anlage...)

Mit der Doku seines Vorgängers schwer möglich


Vielleicht rücken die mit 20 Prüfern an...?
Nein macht er alleine in ca 2 Tagen
 
Wenn Du das vom TüV prüfen lässt, macht dieser üblicherweise eine Prüfung nach den Regeln des VdS durch anerkannte Sachverständigte und diese Prüfungen sind Stichproben.
Diese TüV Prüfungen sind oftmals Vertragsbestandteil des Sachversicherers.

Das hat allerdings wenig mit den Prüfungen zu tun die nach 0105 gefordert sind und wesentlich umfangreicher sind.
Um solche Prüfungen zu erleichtern ist es sehr hilfreich eine kontinuierliche Fehlerstromanalyse (RCM) zu installieren, dann kann auch die Isolationsprüfung komplett entfallen.

Ich habe aber Eine Prüfung nach DIn VDE 0105 angefragt. Steht auch auf dem alten Protokoll. Das mit der RCM Messung finde ich Intressant damit werde ich mich mal beschäftigen..


Vom Lieferanten einer Maschine ist grundsätzlich auch ein Protokoll zu liefern über die Prüfung dieser.
Als Auftraggeber kannst Du schließlich kaum entscheiden ob Werte für das Teil normal oder bedenklich sind.
Leider ist es nur so, daß viele Lieferanten kaum brauchbare Protokolle liefern, teilweise ist es auch schon vorgekommen, daß es sich bei den übergebenen um gefälschte Protokolle gehandelt hat.
Wiederholungsprüfungen liegen dann in der Hand des Betreibers. Die kann er natürlich vom Hersteller machen lassen oder aber auch selbst durchführen.
Beides entbindet den Betreiber nicht von seiner Kontrollpflicht, Plausibilitätsprüfungen sind unbedingt nötig.
Protokolle der Erstprüfungen sind vorhanden. Die Wiederholungsprüfungen nach VDE 0105 sollen nicht vom Hersteller durchgeführt werden.

Die Bedingungen unserer Versicherer erfrage ich gerade
 
Die BG Vorschrifften sind in der Regel nur Auszüge aus der 0105 beinhalten aber Anhaltspunkte über die Prüfabstände.

Was in der 0105 und auch in keiner anderen Norm vermerkt ist, ist allerdings, daß ein Gewerbebetrieb auch neue Schutztechniken nach zu rüsten hat.
Das geht aus dem Arbeitsschutzgesetz hervor, das neben der Einhaltung der Normen auch fordert den Stand der Technik zu berücksichtigen.

Das ist mir bewusst, daher rüsten wir z.B auch alle Fehlenden FIs nach
 
Am umfangreichsten sind Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung.
Diese steht im Rang über den anderen und kommt vom "Staat"
Es kann darin die Prüfung nach VDE als Teilprüfung enthalten sein.
Danach ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Umfang der Prüfung sowie Zeitraum festzulegen.
Das betrifft nicht nur die Elektrik, sondern auch die Mechanik, Brandschutz und was es sonst noch so gibt.

Also alle die damit zu Tun haben, an einen Tisch und was Schriftlich festhalten.
Somit Schlosser, Elektriker ... arbeiten zusammen an der Gefährdungsbeurteilung.
Ich wäre dazu alleine nicht in der Lage.
 
Am umfangreichsten sind Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung.
Diese steht im Rang über den anderen und kommt vom "Staat"
Es kann darin die Prüfung nach VDE als Teilprüfung enthalten sein.
Danach ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Umfang der Prüfung sowie Zeitraum festzulegen.
Das betrifft nicht nur die Elektrik, sondern auch die Mechanik, Brandschutz und was es sonst noch so gibt.

Also alle die damit zu Tun haben, an einen Tisch und was Schriftlich festhalten.
Somit Schlosser, Elektriker ... arbeiten zusammen an der Gefährdungsbeurteilung.
Ich wäre dazu alleine nicht in der Lage.
Vielen Dank für die Info, bin aber "nur" für den Elektrischen Teil zuständig obwohl es dort auch Schnittpunkte zum Rest gibt. Aber ich werde es Mal anfragen, aber bin mir sicher das es dazu keine Elektrischen Prüfungen gibt.
 
Die Bedingungen der Versicherer sind erst mal zweitrangig. Hier geht es in erster Linie um den Arbeitsschutz. Und der beinhaltet auch die Sicherheit der elektrischen Anlage . Egal ob es da um ortsfeste oder ortsveränderliche Teile geht. Die Protokolierung soll dem Betreiber auch in die Lage versetzen Veränderungen zu erkennen und das geht nur mit verlässlichen Messwerten .
 
Vielen Dank für die Info, bin aber "nur" für den Elektrischen Teil zuständig obwohl es dort auch Schnittpunkte zum Rest gibt. Aber ich werde es Mal anfragen, aber bin mir sicher das es dazu keine Elektrischen Prüfungen gibt.


Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen sicher sind.
Die Prüfungen sind in ein Gesamtkonzept einzubinden.
Du als Elektriker bist nur ein Teil davon.

Nur ein Aufkleber geprüft nach 0105-100 und bestanden reicht nach meine Meinung nicht aus, um den Unternehmer im Schadensfall vor Haftung zu schützen.

Ein Aufkleber geprüft nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV wäre nach meinem Verständnis die bessere Wahl. Hier würden dann auch viele weitere Risiken mit berücksichtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die Info, bin aber "nur" für den Elektrischen Teil zuständig obwohl es dort auch Schnittpunkte zum Rest gibt. Aber ich werde es Mal anfragen, aber bin mir sicher das es dazu keine Elektrischen Prüfungen gibt.

Ja, elektrische Prüfung werden nicht extra ausgeführt.
Da kann auf die VDE 0105-100 zurückgegriffen werden.
In die Gefährdungsbeurteilung gehört dann zum Beispiel hinein, dass auf R-ISO verzichtet wird, da eine dauerhafte Überwachung durch Fachkräfte erfolgt. Sowie eine RCM für diese Stromkreise installiert ist.
Auf Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung wird dann auch die Prüffrist ermittelt.
 
Die Bedingungen der Versicherer sind erst mal zweitrangig. Hier geht es in erster Linie um den Arbeitsschutz. Und der beinhaltet auch die Sicherheit der elektrischen Anlage . Egal ob es da um ortsfeste oder ortsveränderliche Teile geht. Die Protokolierung soll dem Betreiber auch in die Lage versetzen Veränderungen zu erkennen und das geht nur mit verlässlichen Messwerten .
Natürlich geht es um den Arbeitsschutz, aber der Nachweis wenn etwas passiert ist das Wichtige für mich damit sie mich nicht Belangen können
 
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen sicher sind.
Die Prüfungen sind in ein Gesamtkonzept einzubinden.
Du als Elektriker bist nur ein Teil davon.

Nur ein Aufkleber geprüft nach 0105-100 und bestanden reicht nach meine Meinung nicht aus, um den Unternehmer im Schadensfall vor Haftung zu schützen.

Ein Aufkleber geprüft nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV wäre nach meinem Verständnis die bessere Wahl. Hier würden dann auch viele weitere Risiken mit berücksichtigt.
Die anderen Prüfungen werden auch durchgeführt nur nicht von mir Vergeben. Ich habe den Elektroteil aber z.B nicht die Leiterprüfung.
 
5. Was mich auch schockiert hatte war seine Zeit Einschätzung von 2 Tagen für ca 250 Maschinen 4 Hallen und den zugehörigen Büros. Andere Kalkulieren ca 4 Wochen.
Erinnert mich an den Begutachtungsauftrag einer Hotelanlage mit rund 80 Zimmer die ich in einem Tag (inkl. 3 stündiger Fahrzeit) abarbeiten sollte. Die Zeit reicht gerade, um jeden Raum im Laufschritt mal kurz zu sehen. Hat denn doch der Kollege gemacht, der dafür zuständig war. Da war ich nicht so gut zu Fuß.
Seriös ist das Angebot nicht.
 
Thema: Wiederkehrende Prüfungen ortsfest nach DGUV-V3 bzw VDE 0105
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