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benni565
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@Pumukel
Wenn Du mir nicht glauben magst, dann führe Dir die einschlägigen Publikationen der Bundesnetzagentur zur Gemüte. Dort ist der Begriff "Schwarzstartfähigkeit" rechtsverbindlich definiert.
Vielleicht nimmst Du dann den Fuß von der Leitung bzw. die Erleuchtung erhellt Dich?
Wenn Du mir nicht glauben magst, dann führe Dir die einschlägigen Publikationen der Bundesnetzagentur zur Gemüte. Dort ist der Begriff "Schwarzstartfähigkeit" rechtsverbindlich definiert.
Vielleicht nimmst Du dann den Fuß von der Leitung bzw. die Erleuchtung erhellt Dich?
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