Wieviel Platz muss im Zählerschrank sein?

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Hay Fever

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Hallo,

ich möchte mir eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Der Installateur sagt, im Zählerschrank muss 30cm Platz unterhalb des Zählers sein (ich nehme an er nimmt Bezug auf die VDE-AR-N 4100:2019-04?). Sonst sei das nicht zulässig. Er müsse den ganzen Schrank inkl. aller Sicherungen neu machen und das macht 1500€ extra. Ich bin grundsätzlich dafür, dass das alles den Regeln entsprechend gemacht wird, aber komme ich um die große Lösung nicht herum? Kann man denn nicht den Zähler etwas höher setzen (es fehlen ja nur 5cm)? Oder anderweitig Platz schaffen?
Anbei ein Bild zur Veranschaulichung
Vielen Dank
 

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Katastrophe.
Ich glaube da wirst Du niemand finden der da einen Zählerantrag schreibt.
 
Und wenn Du einen findest, dann kann es sein das Du bei einem Turnuswechsel den Schrank bis zu einer Frist wechseln musst. dann wird alles nur teuerer.
Der Preis ist sehr günstig. Vorsicht!
 
Du übertreibst Maßlos!

Und was für ein Turnuswechsel???

Man sieht einen zum Zeitpunkt der errichtung völlig einwandfreien Schrank!
 
Der Blitzer halt! Wollen wir mal froh sein, dass er nicht "Baugefährdung" und "StGB" schreibt. Der zischt bestimmt immer zwei drei Bierchen, bevor er hier was schreibt.
 
Am besten fragst Du jemand vom Versorger, ob das mit dem vorhandenen Zählerschrank abgesegnet wird.

Meistens ist es so, das langjährige Mitarbeiter eher dazu neigen, ältere Anlagen noch für gut zu heißen, während die Jüngeren gerne mal auf den neuesten Vorschriften herumreiten.
 
Es handelt sich hier doch schon um einen relativ neuen elektronischen Zaehler? Ist das evtl. schon ein Zweirichtungszaehler?
 
Er müsse den ganzen Schrank inkl. aller Sicherungen neu machen und das macht 1500€ extra.

Das ist vermutlich nicht erforderlich, man koennte auch einen 1-feldrigen Zaehlerschrank daneben setzen lassen und den Bestandsschrank als Stromkreisverteiler so belassen. Hat der Elektriker dir sowas auch vorgeschlagen?
 
Das ist vermutlich nicht erforderlich, man koennte auch einen 1-feldrigen Zaehlerschrank daneben setzen lassen und den Bestandsschrank als Stromkreisverteiler so belassen. Hat der Elektriker dir sowas auch vorgeschlagen?
Schonmal die AR-N 4100 komplett gelesen?
 
also es handelt sich um einen 2-Richtungs-Zähler, der vor ca. 2 Jahren eingebaut wurde
 
Aus welchem Grund wurde damals ein Zwei-Richtungs-Zähler eingebaut?

Welche Leistung soll denn die neue PV-Anlage haben?
 
Ich denke mal er braucht einen zusätzlichen Zähler und wie Schienensystem für SLS sieht das nicht aus. Wenn also daneben Platz wäre, dann ist das sicher die günstigste Lösung einen Zählerschrank daneben zu setzen.
 
Für eine PV Anlage wird kein zusätzlicher Zähler benötigt, die Zeiten der Volleinspeisung sind vorbei.
Ja nachdem was der Fragesteller unter "PV Anlage" versteht sieht es dann anders aus.
Ist ein Smartmeter an gedacht? das passt dann schon eher weniger darein, da auch der APZ fehlt.
Die Sicherungen sind auch schon sehr alt, noch L oder H Typen?
Diese würde ich auf jeden Fall tauschen und auch zusätzliche FIs einbauen.

Überspannungsschutz wäre vor zu sehen, allein schon um die teure PV Anlage zu schützen.
spätesten der würde vor den Zähler nicht mehr passen.

Ich vermute, daß eine Erneuerung des kompletten Schrankes wesentlich sinnvoller ist als in dem Alten alles mögliche aus und um zu bauen.
 
es war jetzt von einem Einfamilienhaus die Rede da vermute ich keine Anlage über 10kWp, aber selbst wenn hilft dabei auch kein "Platz unter dem Zähler" der Anfangs angesprochen wurde.

Klar ist auf jeden Fall, daß hier massive Änderungen an der Installation erfolgen und somit Anpassungen dringlich erforderlich sind.
aus der reinen Verbrauchsanlage wird eine Anlage die auch Erzeugen kann.
Somit sind auch aktuelle Regeln an zu wenden.
 
>10kWP brauchst du 2

Für den zweiten Zähler reicht in der Regel ein zertifizierter Hutschienenzähler.

Für kleine Anlagen braucht man den ganzen teuren Schnickschnack nicht.
Der Link geht zu einem Hersteller, der natürlich versucht, für seine Produkte zu werben. Da wird gerne auf den ersten Blick so getan, dass alles mögliche notwendig wäre.
Man sollte immer genau lesen, was man tatsächlich nur braucht.
 
Naja steht nicht nur bei Hager sondern auch z.B. hier bei Mitnetz
Bei PV-Anlagen ≤ 10 kW (installierter Leistung nach EEG) kann bei Anlagen ab dem EEG 2014 der Erzeugungszähler (i. d. R. Zähler Z2) entfallen, wenn Personenidentität zwischen dem Anlagenbetreiber der Erzeugungsanlage und dem Verbraucher des nicht in das öffentliche Netz eingespeisten Stromes (Letztverbraucher) vorliegt. Erzeugungsanlagen mit Einspeisevergütung und Erzeugungsanlagen mit Direktvermarktung dürfen nicht über einen gemeinsamen Zähler betrieben werden.
https://www.mitnetz-strom.de/Media/...-ar-n4105_bdew-tab-2019.pdf?sfvrsn=a8bb83f9_2

Unrigens mal interessant sowas zu lesen. Da steht z.B. auch das du Ladepunkte für E-Autos anmelden musst auch <12 kW und für größer 12 kW pro Grundstück braucht man eine Genehmigung also 2x11kW in einem Zweifamilienhaus geht ohne Genehmigung nicht.
Auch interessant, Solaranlagen selbst Inselanlagen und Kleinanlagen müssen bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Also selbst so eine steckerfertige Anlage.
 
Ladestationen für Automobile oder Speicher sind ab 3,6kVA an zu melden.
unter den üblichen 12kVA bedarf es aber keiner Zustimmung des Netzbetreibers.
 
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