Wohnungsbau Absicherungs berechnung hilfe

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suavemente

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guten tag,

ich bräuchte mal hilfe in sachen Berechnung von Querschnitt und deren Absicherung.

habe vom Hausanschlusskasten einer 16qmm alu Zuleitung und möchte jetzt den Zählerschrank setzten wollte dabei einen 35A Haupschalter nehmen. Im Zählerkasten kommt ein B25A 3pol. Leistungsschutzschalter rein als Vorsicherung für die EG Verteilung (6qmm) der mit 25 Stk. B16 Sicherungen ausgestattet ist.

Meine Frage ist kann ich das so machen und wie ist die Formel genau für die Berechnung einer Absicherung ?

ich kenne RL= Länge/Leitwert*Querschnitt I= U/RL <--- aber das geht ja nicht komme ich ja auf ganz komische Werte.
 
Da du keine genauen Angaben machst was du eigentlich wissen willst und wie die Leitungen verlegt werden, wie lang sie sind, ob das zweite Kupfer oder auch Alu ist und überhaupt hab ich Dir einfach mal unter ein paar Annahme einige Kennwerte hier ausgerechnet:

Kabel: Hauptleitung

Die Nennspannung beträgt 400 V und der Betriebsstrom der Anlage 35 A.
Der Nennstrom des Schutzorgans wird mit 35 A bemessen.
Die max. zulässige Strombelastung des Kabels ist 52 A bei einer Umgebungstemperatur von 30 C, der Verlegeart A2 und einem Minderungsfaktor von 1.
Bei dem gewählten Leitunsquerschnitt von 16 mm² und einer Leitungslänge von 10 m tritt ein Spannungsfall von 0.2706329375 % auf.

Kabel: Versorgungsleitung

Die Nennspannung beträgt 400 V und der Betriebsstrom der Anlage 25 A.
Der Nennstrom des Schutzorgans wird mit 25 A bemessen.
Die max. zulässige Strombelastung des Kabels ist 29 A bei einer Umgebungstemperatur von 30 C, der Verlegeart A2 und einem Minderungsfaktor von 1.
Bei dem gewählten Leitunsquerschnitt von 6 mm² und einer Leitungslänge von 15 m tritt ein Spannungsfall von 0.48327310267857143 % auf.

Und nun erzähl uns erst einmal um was es eigentlich geht ...

- Länge der Leitungen
- Art der Isolation (PVC, Gummi, ...)
- Art des Gebäudes
- Verlegeart
- Häufung
- Umgebungstemperatur
- Vorsicherungen im HAK
- Art der Beheizung und Wassererwärmung, falls elektrisch
- Anzahl Einheiten
- ...

TAB 2012 sagt übrigens ...
In Wohngebäuden werden nach DIN 18015-1 ... Leitungen bis zu den Stromkreisverteilern ... mindestens 63A ...
Bei Absicherung dieser Leitungen ist die Selektivität zu vor- und nachgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen zu berücksichtigen.
 
suavemente schrieb:
Im Zählerkasten kommt ein B25A 3pol. Leistungsschutzschalter rein als Vorsicherung für die EG Verteilung

Der LS wir nicht Selektiv zu einem anderen LS sein.
Kann sein, das beide im Fehlerfall auslösen.
Dafür gibt es heute in neuen Zählerschränken den SLS.
Der SLS ersetzt auch den Hauptschalter.
Die Höhe des SLS Strom gibt der Netzbetreiber vor.
Sonst Schmelzsicherungen.

Zuleitung zum Verteiler, wie schon geschrieben, min. für 63 A auslegen.
 
Wenn das die gleiche Anlage mit Duschlauferhitzer, wie im anderen Thema ist, wird 25A bei weiten nicht reichen.

Hast du überhaupt den DH angemeldet und Genehmigt bekommen.?
 
s-p-s schrieb:
Wenn das die gleiche Anlage mit Duschlauferhitzer, wie im anderen Thema ist, wird 25A bei weiten nicht reichen.

Dann reicht nichtmal das 16mm² Al, das ist selbst bei 25°C nur mit 50A absicherbar (Belastbarkeit 55, irgendwas A) - die Hauptleitung muss aber selbst bei 1 WE bereits mit 63A abgesichert werden aus Selektivitätsgründen (siehe DIN 18015-1) ...
 
die Zuleitung vom HAK ist 10m im erdreichverlegt und dann in den keller wo der neue Anschlusskasten hin kommen soll habe jetzt aber erfahren das der sls vom netzbetreiber angeben wird. das kabel ist ein altes 4*16qmm alu kabel keine ahnung ob pvc oder gummi.
das ich die Sicherungsgröße im Zählerschrank kleiner wählen muss als im HAK ist klar.
Gibt es irgendwo ein richtiges aktuelles datenblatt wo ich sehe was ich wie absichern muss in verschiedenen querschnitten und längen ?
 
Das 16mm² Alu genügt schon nicht den Anforderungen der TAB an die strombelastbarkeit - ohne Rücksprache mit dem VNB kannst du das direkt wieder rausreissen, das ist nicht ausreichend!

Die Dimensionierung von Leitungen zu Absicherungen bzw. andersherum ist insbesondere in der DIN VDE 0100-520 zu finden. Auch zu beachten sind die DIN VDE 0100-100, DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0298-3 und -4, DIN VDE 0100-410, DIN VDE 0100-430, für den Wohnungsbau die DIN 18015-1 und für Hauptleitungen zudem die TAB 2012. Praktische Hinweise sind der DIN VDE 0100-520 Beiblatt 2 zu entnehmen, den Angaben der Kabel- und Leitungshersteller sowie abseits dessen u.a. in den folgends verlinkten Dokumenten:

http://www05.abb.com/global/scot/scot20 ... 7d0101.pdf

http://www.mkfgf.de/Leitungsberechnung.pdf
 
wieso ich wieder rausreisen `? vor dem Zähler geht mich doch nix an ich rufe den netzbetreiber an frage ihn ob das geht und dann müssen die das kabel tauschen.



meine frage ist kann ich wenn ich einen Durchlauferhitzer mit bsp:
18KW = 3x35A 10qmm + einen E-Herd mit
11KW = 3x16A 2,5qmm habe wie ermittel ich dann die Vorsicherung beider sachen (quasi die Haupsicherung)reicht da 35A oder wie wird das genau ermittelt ?
 
Nach DIN 18015-1 in einem Wohngebäude mit elektrischer Warmwasserbereitung für Bade- oder Duschzwecke ist die Strombelastbarkeit der Hauptleitung auf eine Mindestabsicherung von 63A bei einer Wohneinheit zu bemessen. Das kann man einfach ablesen, wenn man sich mal die Mühe machen würde die bereits genannten Normen bzw. dazugehörige Fachartikel zu lesen ... Dort steht auch, dass ebenso die Versorgungsleitung vom Zähler zum Stromkreisverteiler auf 3x63A zu bemessen ist ...Link

Bereits genannt wurde Dir auch, dass die Strombelastbarkeit eines E-Herd-Anschlusses auf 3x20A und die eines DLE auf 3x35A zu bemessen ist. Link

Die geforderte Absicherung gibt der Hersteller des Gerätes vor, auch das ist Dir schon beantwortet worden! Link

suavemente schrieb:
wieso ich wieder rausreisen `? vor dem Zähler geht mich doch nix an ich rufe den netzbetreiber an frage ihn ob das geht und dann müssen die das kabel tauschen.

... oder Dir verneinen, dass dies mit dem gegebenen Netzausbau realisierbar ist.
... oder Dir einen Kostenvoranschlag für den Eigenanteil am notwendigen Netzausbau unterbreiten.
... oder Dich an die bei Netzanschluss gemachten Angaben zur benötigten Leistung erinnern und Dir damit auf Dich die (anteiligen) Kosten des notwendiges Umbaus abwälzen.
 
kk habs nochmal durchgelesen alles klar passt verstanden. Ich kann aber nicht ein 16qmm alu mit 63A absichern wenn bei 48A schon schluss ist ?Da sollte ja min. einer 35qmm liegen alu oder 25qmm cu.


Eine frage habe ich aber noch weil wir immer von Wohnung reden es ist ein Einfamilien Haus mit Keller,EG,1.OG,Boden.
ich hoffe das zählt auch dazu.

Dort steht auch, dass ebenso die Versorgungsleitung vom Zähler zum Stromkreisverteiler auf 3x63A zu bemessen ist ? ?????

nicht vom Zähler mein problem ist vor den Zähler quasi vom HAK zum Zähler hin.
 
Ich muss Dir mal ganz klar sagen, ich habe KEINE Ahnung, warum DU Dir darüber Gedanken machst, wo du ganz offensichtlich weder die zugehörigen Normen zur Verfügung hast noch die Begrifflichkeiten kennst...

Ich habe geschrieben:
Nach DIN 18015-1 in einem Wohngebäude mit elektrischer Warmwasserbereitung für Bade- oder Duschzwecke ist die Strombelastbarkeit der Hauptleitung auf eine Mindestabsicherung von 63A bei einer Wohneinheit zu bemessen.

WohnGEBÄUDE mit einer WohnEINHEIT (es könnten ja auch 40 sein, dann muss man im Diagramm halt nach Rechts rutschen bis 40 ...)!

HAUPTleitung = Die Leitung VOR DEM ZÄHLER! Die nach dem Zähler ist eine VERSORGUNGSleitung!

Entweder liest du nicht richtig oder verstehst es nicht - ich habe Dir bereits alles beantwortet ...
 
Hallo Paul,
hat sich die Norm geändert?
Früher war kein unterschied zwischen Wohnungen mit und ohne Warmwasserbereitung.
In der TAB meines Versorgers steht auch nur der Hinweis auf die DIN. Früher Stand da explizit die 63A Forderung ohne Hinweis auf Warmwasserbereitung.
 
Die Bemessungsgrundlage für Hauptleitungen nach DIN 18015-1 hat 2 Kennlinien - eine mit und eine ohne elektrische Warmwasserbereitung für Bade- oder Duschzwecke. Die Mindestabsicherung zur Sicherstellung der Selektivität mit 63A ist davon unabhängig, aber ein Wohngebäude mit z.B. 5 WE benötigt ohne elektrische Warmwasserbereitung für seine veranschlagten 40 kVA immer noch 63A-Sicherungen, während es mit (und damit etwas über 80 kVA nach Kennlinie 1 (A)) bereits 125A sind.
 
Nach DIN 18015-1 in einem Wohngebäude mit elektrischer Warmwasserbereitung für Bade- oder Duschzwecke ist die Strombelastbarkeit der Hauptleitung auf eine Mindestabsicherung von 63A bei einer Wohneinheit zu bemessen.

So hatte ich das gelesen, das du dich nur auf Anlagen mit Warmwasserbereitung beziehst.
Kann Mann auch anders lesen.
 
Kann man auch richtig lesen, da wir ja hier Fallbezogen antworten und dabei von einem Wohngebäude mit Warmwasserbereitung durch DLE reden und ich nur zu diesem Fall Angaben gemacht habe ... Oder soll ich jetzt darauf eingehen, wie eine Hauptversorgung für einen Wohnkomplex mit 250 WE zu bemessen ist, bei denen 1/3 mit DLE ausgestattet sind und 2/3 über Fernwärme gespeist werden, dafür auf 5 Gebäuden eine Photovoltaikanlage errichtet wird und kein 10kV-trafo zur Verfügung steht und welchen Bedingungen die Einspeisung aus 3 HAKs unterworfen sind, nur weil hier jemand nach seinem Einfamilienhaus fragt?

Natürlich habe ich nur auf die tatsächliche Anfrage geantwortet und das so, dass man mithilfe der angegebenen Norm und der gegebenen Beschreibung die Stelle auffinden kann um es dort nachzulesen. Tut mir ja leid, aber auf Normungsgremiumdeutsch wird das nun einmal so genannt - Wohngebäude ohne Elektroheizung mit elektrischer Warmwasserbereitung für Bade- oder Duschzwecke - und nicht etwa den 1,5l Schnellwasserkocher im Küchenschrank ...
 
Hallo Paul,
ich hatte deine Antwort gelesen und mich gefragt was mit Wohnungen ohne Wasseraufbereitung ist?

Habe die Norm nicht hier.
Dachte ich habe was verpasst.

Ich kannte eben nur die generelle Forderung nach Hauptleitungen die für min.63A auszulegen sind.
 
Als ich dies schrieb war schlichtweg auch noch nicht klar, dass es sich um ein EFH handeln würde, also schrieb ich es mit Absicht so, dass man nachvollziehen kann, von welchen Vorraussetzungen ich AUSGEGANGEN bin, da Informationen zu liefern, die man zum korrekten beantworten der frage benötigt, nunmal keinem User hier wirklich zu liegen scheint und man meistens Dinge nur vermuten kann ... Es hilft ja nicht zu sagen "min. 63A" und dann heisst es hinterher "ist für ein 6-Familienhaus" - Dann war die Antwort zwar richtig, aber nicht ausführlich genug um zu erklären, welche Annahme dahinter stehend getroffen wurde zum Gebäude - nämlich garkeine, "min. 63A" ist immer richtig im Wohnungsbau ... Die Schlussfolgerung "63A" kann hingegen ganz schnell falsch sein.
 
Der Fragesteller sollte sich die TAB seines Versorgers besorgen. Sowie erst mal über einen Fachbetrieb den Antrag stellen einen DH betreiben zu dürfen. Das können die auch ablehnen bzw. ist der Anschluss möglicherweise Kostenpflichtig zu Verstärken
 
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