Wohnungsinstallation aus den 70er Jahren erweitern

Diskutiere Wohnungsinstallation aus den 70er Jahren erweitern im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich soll in einer Wohnung ein paar zusätzliche Steckdosen einbauen. In der gesamten Wohnung von 1972 sind die Steckdosen an der Phase...
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ma112de

Guest
Hallo,

ich soll in einer Wohnung ein paar zusätzliche Steckdosen einbauen. In der gesamten Wohnung von 1972 sind die Steckdosen an der Phase und am Schutzleiter angeschlossen. In die Verteilung geht ebenfalls nur Phase und Schutzleiter.
Ich habe das schon einmal in einer alten Anlage gesehen.

Meine Frage: Da diese Installation heute nicht mehr so gemacht wird, ist es zulässig diese Installation zu erweitern?

Herzlichen Dank für Eure Antworten

Martin :p
 
ma112de schrieb:
ich soll in einer Wohnung ein paar zusätzliche Steckdosen einbauen. In der gesamten Wohnung von 1972 sind die Steckdosen an der Phase und am Schutzleiter angeschlossen.

Ganz bestimmt nicht :!:
Die Steckdosen sind am Außenleiter (L) und am PEN, früher oft als Nullleiter bezeichnet, angeschlossen. Diese Netzform nennt sich TN-C und ist heute nur noch erlaubt, wenn der PEN mindestens 10 Quadrat Kupfer hat. Bei Steckdoseninstallationen also unbrauchbar.

Ich habe das schon einmal in einer alten Anlage gesehen.

Schon ist gut. :wink:
Diese Art der Installation war früher allgegenwärtig und die Anlagen genießen auch weiterhin Bestandsschutz, sofern es zum zeitpunkt der Errichtung so zulässig war.

Da diese Installation heute nicht mehr so gemacht wird, ist es zulässig diese Installation zu erweitern?

Wenn es richtig gemacht wird, ja. Allerdings dann in der Netzform TN-C-S.

http://odin.prohosting.com/~nhagge/tn-c.html

MfG
 
blöde frage:
ist es nicht so, dass wenn ich das neu mache im verteilerkasten aus meinem PEN einen PE und einen N mache?
 
Die Netzform wird erst ab der Erweiterungsstelle (z.b. Abzweigdose)geändert auf TN-C-S.

Davor bleibt alles beim alten auf TN-C.

Gruß vom Laien
 
ich meinte jetzt eigentlich eine neu insterlation im gesamten. sprich alt gegen neu.
und dann ist es doch so, das ich aus meinem TN-C im verteilerkasten doch ein TN-C-S netz mache, oder?

in deinem beschriebenen fall mache ich ja nur eine brücke in der steckdose nach PE.
 
Alles auf TN-S umrüsten. Vom HAK oder Zählerkasten bis zu den Steckdosen. Alles andere ist Pfusch und wird im Schadensfall als grob fahrlässig geahndet. :oops: :shock:
 
Hektik-Elektrik schrieb:
Alles auf TN-S umrüsten. Vom HAK oder Zählerkasten bis zu den Steckdosen.

Auf TN-S kannst du nicht umrüsten !
Das macht höchstens das EVU !

Du meinst, das TN-C in ein TN-C-S auftrennen !

Terra Neutral - Combinated - Seperated
 
Grundsätzlich untersagt ist es nicht, auch wenn ich persönlich auch kein Freund von solchen "Pfrimelein" bin. Bei uns hier wurden in den letzten Jahren und werden auch noch, tausende von Wohnungen auf genau diese Art und Weise modernisiert, indem man an vorhandenen Verteilerdosen oder auch Steckdosen mit klassischer Nullung, PEN-Aufteilungen vornimmt und die neu hinzukommenden Installationen dann dreiadrig ausführt. Lediglich Bäder und zum teil auch Küchen werden konsequent neu installiert und dann auch mit FI ausgerüstet. Neu hinzukommende Balkonsteckdosen greift man einfach an einer klassisch genullten Steckdose im Wohnzimmer ab und installiert an deren Stelle eine mit integriertem FI und dahinter die Leitung zum Balkon. Die zweiadrig aufgebauten Netze sind fast vollständig mit 2,5er Aluleitung errichtet. Und diese Arbeiten werden werden selbstverständlich von Fachfirmen durchgeführt. Also möglich ist unter Einhaltung der VDE-Normen einiges. Selbstverständlich muß die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme in jedem Fall nachgewiesen werden.

MfG
 
@ ,untersagt ist es nicht ,verboten ist es aber,wie müssen wir uns nun denn verhalten? :?:
Gibt es dafür ein klares Gesetz,oder alles Auslegungssache mit Gummiparagraphen.
Wenn der Kunde anruft ,ich hätte noch gern eine Steckdose zusätzlich (bei klassischer nullung)müsste man ihm ja schriftlich etwas zeigen können oder er ruft den nächsten Installateur an und der machts dann evt.
 
Verboten ist lediglich, wenn neue Steckdosen mit "klassischer Nullung" ausgeführt werden. Eine PEN-Aufteilung und nachfolgende Installation mit getrenntem N und PE ist nach VDE statthaft. Allerdings liegt das dann im Verantwortungsbereich des Ausführenden. Der Zustand der alten Installation sollte schon in die Beurteilung mit einbezogen werden, denn darauf baut sich ja die Erweiterung im Endeffekt auf. Auch muß der Nachweis über die Funktion der Schutzmaßnahme erbracht werden. Noch besser wäre wenn man die alte Installation komplett erneuert. Denn Fakt ist: Ein PEN-Bruch in der zweiadrigen Altinstallation macht auch die Schutzfunktion des PE der Neuinstallation zunichte. Dieser Mißstand wird aber nicht die neue Installation hervorgerufen wird, sondern ist bereits in der Art der noch zulässigen Altinstallation begründet. Also notfalls zulässig, mit Bauchschmerzen, besser allerdings, man macht es komplett neu.

MfG
 
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Thema: Wohnungsinstallation aus den 70er Jahren erweitern
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