Wohnungsverteiler neu - FI-Schutzschalter nicht angeschlossen

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Dagobarius

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Hallo liebe Leute,

ich habe ein paar Fragen zum Wohnungsverteiler. Im Haus bei meiner Mutter wurden die Zähler in den Keller verlegt und dazu in der Wohnung die alte Zählertafel (Neozed) durch einen neuen Wohnungsverteiler ersetzt. Es wurde neben den Sicherungsautomaten ein FI-Schutzschalter eingebaut, jedoch nicht angeschlossen. In der Wohnung gibt es Stromkreise für: - Wama, - das gesamte Licht und Steckdosen, - Herd, sowie - Durchlauferhitzer. Die Elektrik wurde zu Beginn der 80er Jahre neu gemacht und in die alten Rohre eingezogen. Ist also alles Kupfer mit Schutzleiter und mit Dosenlüsterklemmen verdrahtet, außer evtl. für den Herd oder den DE.

Meine Fragen sind:

- Hätte man an den FI-Schutzschalter nicht zumindest die Stromkreise anschließen sollen oder sogar müssen, bei denen das ohne Probleme möglich ist?

- Gehört in einen Wohnungsverteiler nach solch einem Umbau nicht eine Art Hauptschalter? Was ja bei Neuinstallationen wohl der FI-Schutzschalter sein dürfte.

Leider konnte ich bei dem Umbau nicht vor Ort sein. Laut Aussage hatten die Monteure es sehr eilig. Sie haben beim Bohren der Durchbrüche eine Leitung für den Lichtauslass getroffen. Diese haben sie dann in der Zwischendecke ohne Abzweigdose geflickt und dabei den Schutzleiter nicht angeklemmt. Wohl weil ja an der Deckenleuchte kein Schutzleiter angeschlossen war.

Vielen Dank im Voraus.
 
- Hätte man an den FI-Schutzschalter nicht zumindest die Stromkreise anschließen sollen oder sogar müssen, bei denen das ohne Probleme möglich ist?

Ich kenne keine normative Einschraenkung, die einen RCD "bei Stromkreisen, bei denen das ohne Probleme moeglich ist" enthaelt.

Wenn der Wohnungsverteiler samt Zuleitung erneuert wird, dann muessen auch alle daran angeschlossenen Endstromkreise nach derzeit geltenden Normenstand ausgefuehrt werden, und abschliessend nach DIN VDE 0100-600 geprueft und protokolliert werden.

- Gehört in einen Wohnungsverteiler nach solch einem Umbau nicht eine Art Hauptschalter? Was ja bei Neuinstallationen wohl der FI-Schutzschalter sein dürfte.

Ein Hauptschalter ist empfohlen. Den RCD wuerde ich dafuer ungern einsetzen, da es ja mit DLE und Herd Stromkreise geben kann, fuer die kein zusaetzlicher Schutz durch RCD gefordert ist (zumindest im TN-C-S Netz nicht)
 
Wenn der Wohnungsverteiler samt Zuleitung erneuert wird, dann muessen auch alle daran angeschlossenen Endstromkreise nach derzeit geltenden Normenstand ausgefuehrt werden, und abschliessend nach DIN VDE 0100-600 geprueft und protokolliert werden.

Diese Aussage ist weder richtig, noch zielführend, führt es doch letztendlich dazu, das garnichts gemacht wird.
 
Diese Aussage ist weder richtig, noch zielführend, führt es doch letztendlich dazu, das garnichts gemacht wird.

Wenn wie vom TE beschrieben ein FI in der UV vorgesehen wurde, aber nicht angeschlossen wurde, dann muss man wohl vom Vorliegen eines TN-C-Netzes am HAK ausgehen. Das es sich bei einer neuen, oertlich veraenderten Installation von Zaehlerschrank und Wohnungsverteiler nicht mehr um eine simple Instandsetzung eines defekten/alten Betriebsmittels handelt, sondern um einen umfassenden Eingriff an der Elektrischen Anlage, duerfte auch unstrittig sein. An dem Punkt kommt man nicht mehr weiter mit dem fehlenden Anpassungsverlangen. Der Vermieter hat es wohl eigentlich auch richtig gemacht, zunaechst die Wohnungsinnereien saniert, nun die vorgeschalteten Betriebsmittel wie UV und Zaehlerschrank. Das fehlende Anschliessen des RCD ist einfach nur Schlamperei, die fehlenden Messungen, Protokolle sowieso.
 
Sie haben beim Bohren der Durchbrüche eine Leitung für den Lichtauslass getroffen. Diese haben sie dann in der Zwischendecke ohne Abzweigdose geflickt und dabei den Schutzleiter nicht angeklemmt. Wohl weil ja an der Deckenleuchte kein Schutzleiter angeschlossen war.
Ein absolutes NoGo.
Der Schutzleiter hätte verbunden werden müssen und die Verbindung hätte in einer zugänglichen Abzweigdose oder mit Pressverbindern und Schutzschlauch gemacht werden müssen.
Das Thema FI hat ja @karo28 schon behandelt.
Einen Hauptschalter muss es nicht geben. Bei uns in der Gegend war zig Jahre der FI der "Hauptschalter" für alles (TT).
 
duerfte auch unstrittig sein.

Unstrittig ist für mich, das jede Erneuerung zu begrüßen ist!
Deshalb ist die vorgehensweise die Zählerverteilungen zu erneuern, neue Wohnungserteiler/Zuleitungen zu montieren und die Bestandstromkreise wieder anzubinden für mich (fast) immer akzeptabel. Wird dabei festgestellt, das die Installation Mängel aufweist müssen diese behoben werden.
Wenn dabei ein FI ausgeschrieben wurde, die Installation aber noch klassich genullte Stromkreise besitzt, werden natürlich nur diejenigen Stromkreise über Fi geführtwelche das hergeben. Ist alles klassich genullt, bleibt der FI unberührt in der Verteilung.
Das scheint hier falsch gemacht worden zu sein.
 
Wenn dabei ein FI ausgeschrieben wurde, die Installation aber noch klassich genullte Stromkreise besitzt, werden natürlich nur diejenigen Stromkreise über Fi geführtwelche das hergeben. Ist alles klassich genullt, bleibt der FI unberührt in der Verteilung.

Und was bringt dann die Erneuerung einer Zuleitung zur Wohnung und die Wohnungsverteilung? Sieht optisch schick aus, funktioniert aber genau so eingeschraenkt wie davor? Das ist doch aus Kundensicht reine Zeit- und Geldverschwendung ohne einen Gewinn an Sicherheit. Das das aus Elektrikersicht ganz anders ausschaut, man an der schnellen Neuinstallation eines Verteilers mehr verdienen und weniger falsch machen kann, ist mir auch klar.
 
Lieber karo,

bis dato schätzte ich deine Beiträge, da sie meist Praxisbezug und bodenständigkeit ausdrückten.

Lass mich versuchen dir ein paar Denkansätze zu geben.

Derartige Sanierungen haben wir früher in Losgrößen zu 100-300 Wohnungen ausgeführt.
Dazu wurde ein gemeinsamer neuer Steigepunkt gebildet und anschliessend Brandschutztechnich wieder verschloßen/verkleidet, die Zähleranlagen verschwanden aus den Treppenräumen, die Allgemeinbereiche wurden komplett saniert .

In den Wohnungen wurde dabei eigentlich immer neue Stromkreise in Küche und Bad installiert, da vorher kaum vorhanden.
Es gab aber auch fälle, in denen zwar der Verteiler in die Wohnung gesetzt wurde, und nur der Bestand angebunden wurde.

Allem gemein ist aber, das die schlussendliche erneuerung der Elektroinstallation in der Wohnung bei Leestand als Einzelmodernisierung durchgeführt werden kann, ohne das man wieder durch Allgemeinflächen/andere Wohnungen muss, um eine geeignete Zuleitung zu verlegen.

Was bitte ist daran verwerflich?
 
Das sshceint eine Rohrinstallation zu sein, wenn ich #1 richtig gelesen habe.
Die angebohrte Deckenleitung repariert man da am Einfachsten anstatt Einzeladern ein NYM einzuziehen,

Die Wonhnungsinstallation scheint 3-adrig zu sein. Spricht nichts dagegen, einen RCD für alles anzuschließen.
 
Ist sie auch komplett 3-adrig? Möglicherweise wurde der FI nicht angeschlossen, weil noch klassische Nullung vorhanden ist.
 
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Ich hätte es immer so gemacht, die vorhandenen Stromkreise an den FI-Schutzschalter anschließen, wenn möglich. Eure Antworten verstehe ich so, dass man den FI-Schutzschalter hätte anschließen sollen, aber nicht zwingend muss. Es war früher schon so, dass Altanlagen immer so ein Graubereich waren. Das scheint sich nicht wirklich geändert zu haben. Die geflickte Lichtleitung läuft bei mir eindeutig unter Pfusch, besonders wegen des weggelassenen Schutzleiters.

Ich werde wohl so vorgehen, dass ich die Hausverwaltung anschreibe und die entsprechenden Punkte in Form einer Anfrage benenne und sie um eine Rückmeldung bitte. Mal sehen, was da als Rückmeldung kommt, vielleicht werden sie schon von sich aus aktiv. Vorher werde ich mal selbst nachschauen, ob irgendwo eine klassische Nullung vorhanden ist, denke aber nicht. Werde hier mal berichten, was aus der Sache geworden ist.

Eine schöne Weihnachtszeit.
 
Altanlagen sind keines Weges eine Grau zone.
Was Bestand ist muß leider nur auf dem Stand zur Errichtung sein, was neu ist muß auf neuem Stand sein.

Nachrüstpflichten gibt es nur im öffentlichen Bereich und Gewerbe.
 
Thema: Wohnungsverteiler neu - FI-Schutzschalter nicht angeschlossen
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