Wohnungszuleitungen durch fremde wohnungen

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stebe

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hallo zusammen,
ich brauche mal eure Meinung.

folgende Situation:
ein Mehrfamilienhaus 4 Etagen mit 8 Wohnungen, hier wurde vor einiger zeit ein zentraler zählerplatz im ug errichtet. bisher waren die zähler in den Wohnungen. die linke seite wurde schon damals umgebaut. d.h. die bestehenden zähler in den zählernischen wurden in den zählerschrank gesetzt und in der zählernische ein neuer uv installiert. die einzelnen wohnungszuleitungen wurden duchr die nischen zu den einzelnen Wohnungen in normalen känälen durch die decken verlegt.

nun sollen wir die andere seite erneuern. kann mir jemand sagen wie sich das mit dem brandschutz verhält? die einzelnen deckendurchbrüche wieder mit f90 verschließen ist ja klar aber müssen die wohnungszuleitungen die durch eine fremde Wohnung führen in einem brandschutzkanal verlegt werden? habe weder eine klare aussage in der lar noch in der lbo gefunden.

vielen dank für hilfe!
 
Nein. Außer Deckenschotts sind keine Maßnamen erforderlich. Wir erstellen derartige Steigepunkte oftmals mit Vorsatzschalen aus GK, die dann auch den Verteiler aufnehmen.
 
Die Zuleitungen dürfen nicht durch andere Wohnungen geführt werden.
Dies hat aber nichts mit dem Brandschutz zu tun.

Hierzu ist ein entsprechender Steigeschacht vorzusehen.

Möglicherweise errichtet man dem im Treppenhaus und Schottet diesen dann F90 zum Treppenhaus.
 
Warum sollten diese Leitungen nicht durch die Wohnungen geführt werden?
Einen erhöhten Brandschutz gibt es nach Landesbauordnung nur für Treppenhäuser, Geschossdecken und Wohnungstrennwände.
Wenn die Zähler bisher schon in den Wohnungen waren, sind sicherlich auch die Steigleitungen schon durch die Wohnungen verlegt worden.
Wären es Eigentumswohnungen, müßte man sich die Sache noch einmal genauer ansehen.
Gruß
 
Die Zuleitungen dürfen nicht durch andere Wohnungen geführt werden.

Nein?
Und ein Steigeschacht ist dann außerhalb der Wohnung?
Wo steht das, wer sagt das, seit wann soll das so sein?
 
Octavian hat Recht.

Da beschädigt jemand vor seinem urlaub die Steigeleitung. Dann fährt er für drei Wochen weg.
Niemand kommt in die Wohnung. Weder zur Fehlersuche noch zur Fehlerbehebung.
Der der den Fehler hat darf mit Kabeltrommel und Strom vom Nachbarn die zeit überbrücken.

Steigeleitungen gehören in einen Steigeschacht in dem Sie besser geschutzt sind.
 
Man sollt aber Vernunft nicht mit Regeln und Vorschriften verwechseln!
 
Wasser und Abwasser gehen genauso wenig durchs Treppenhaus.
Treppenhäuser sind Fluchtwege, da darf schon wegen der Brandlast nur das an Leitungen verlegt werden, was dort gebraucht wird.
 
also mir ist das auch neu daß man nicht durch andere wohnungen darf. die Wohnungen sind übrigens alle vermietet. durch das Treppenhaus würde keinen sinn machen da ich ja dann mit der wohnungszuleitung durch den ganzen Flur bis zur zählernische müßte. die Mieter würden sich bedanken.
 
Hm. Ich kenne es auch so, dass man mit der Steigleitung nicht durch fremde Wohnungen darf. Allerdings erinnere ich mich nicht daran, wo ich das aufgeschnappt habe / wo es steht.
 
Muss man halt nur noch Steigleitung definieren.
Früher als ich mal gelernt hab, war die Steigleitung diese, die von der HA-Sicherung kam, und im Treppenhaus von Etage zu Etage ging, wo dann die Zähler der Wohnungen waren.
Das nennt man heute Hauptleitung und diese soll heute kurz und durch zugängliche Räume verlegt werden.
 
was sagt das örtliche evu ?
was sagen die anzuwendenden taev ?
 
Nix
Denn das ist Stand der Technik, das Steigeschächte für alle Versorgungsleitungen durch die Wohnungen gehen, und nicht durch Fluchtwege.
 
ein ordentlicher Steigschacht ist ja wohl auch was anderes, als bei Threaderöffnung von Brandschutzkanäle oder Gipskartonnischen die Rede war.
Allerdings dürften Revisionsöffnungen wohl kaum in die Wohnung führen.
 
fuchsi schrieb:
Allerdings dürften Revisionsöffnungen wohl kaum in die Wohnung führen.
In 1 mill. Plattenbauwohnungen ist es so, vor und auch nach der Sanierung.
 
Habe ich bei mir in Österreich so noch nie gesehen.

Problematisch sehe ich das , wenn das bereits gezählter Strom ist.
 
Und wo ist da das Problem?
Fällt bei einer gezählten Leitung doch viel eher auf, wenn einer klaut als bei ungezählter Leitung. Gerade wenn es Revisionsklappen gibt, wo auch mal ein Abflussrohr gereinigt werden muss oder ähnliches, fällt doch eine Manipolation viel eher auf.
 
bigdie schrieb:
Gerade wenn es Revisionsklappen gibt, wo auch mal ein Abflussrohr gereinigt werden muss oder ähnliches, fällt doch eine Manipolation viel eher auf.

Na da hätt ich die Revisionsöffnung liebend gerne in der Wohnung. :evil:
 
Wo verlegst du die Leitungen, Ich nehm mal mein Haus, 3 Wohnungen übereinander Im Jahr 2000 alles neu gemacht.
Aus jeder Wohnung geht ein 4x10mm²+ 1x10 gn/ge (TT-Netz), 1 7x1,5, 1 5x2,5
Dazu dann pro Wohnung, Telefon Sprechanlage Netzwerk und ca. 10x Antenne.
schon oft hab ich gesehen, das im Altbau ein überflüssiger Schornsteinzug dafür missbraucht wird, ich hab aber keinen übrig gehabt. Da ich außerdem mit der unteren Wohnung anfangen musste, die Mitte war noch bewohnt, hab ich in eine Trockenbauwand für die 2 oberen Wohnungen jeweils 2 70er HT- Rohre eingebaut, welche dann im Fehlboden der Decke endeten. Beim sanieren der nächsten Etage hab ich diese dann verlängert. Es geht also alles durch eine Wand der unteren Wohnung. Ist aber auch nicht anders, wenn ich den Schornstein verwende. Wie gesagt heute sind Fluchtwege wegen der Brandlast tabu, zumindest Ap. Unter Putz brauchst du für die Menge Leitungen einen Kanal 5x30cm oder größer. Die Innenwände zum Treppenhaus sind bei mir 12er Ziegelwände.
 
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