Woran erkennt man eingetragenen Betrieb bei VNB ?

Diskutiere Woran erkennt man eingetragenen Betrieb bei VNB ? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo Zusammen ! An Hausanschlüßen Gas/Wasser/Elektro dürfen ja nur eingetragene Betriebe arbeiten die dafür auch zugelassen sind. Woher weiß...
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helge 2

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Maurer
Hallo Zusammen !

An Hausanschlüßen Gas/Wasser/Elektro dürfen ja nur eingetragene Betriebe arbeiten die dafür auch zugelassen sind.
Woher weiß ich aber im Vorfeld ob das eingetragene Betriebe vom VNB sind ?
Unsere Stadtwerke haben auf ihrer HP verschiedene Firmen aufgelistet für die verschiedenen Medien.
Kann man sich darauf verlassen,oder nur einfach Werbung für Firmen in der Region ?

Was bedeutet eigentlich genau eingetragener Fachbetrieb ?
Haben diese Mitarbeiter spezielle Schulungen ?

So wie ich auch mal gehört habe darf auch nicht jeder Sanitärmeisterbetrieb am Wasser-Hausanschluß arbeiten.Meine damit Verbraucherseitig nach der Wasseruhr.

Gruß Helge 2
 
Ein eingetragener Betrieb muß bestimmte Vorraussetzungen erfüllen um diesen Eintrag zu bekommen.
Er muß z.B. eine Werkstatt haben, bestimmte Messgeräte besitzen, einen Meister oder staatl. gepr. Techniker in Lohn und Brot haben, usw.
Die Anforderungen legt aber jeder Versorgungsnetzbetreiber (VNB) selbst fest.
Jeder Fachmann ist verpflichtet sich selbständig über neue Normen Vorschriften etc. zu informieren.(z.B. Fachzeitschrift)
Der Betrieb muß diesem nur die Möglichkeit dazu bieten. (z.B. durch Gewährung von Sonderurlaub für eine vom Mitarbeiter gewählte Fortbildungsmaßnahme)
Der VNB gibt auch Auskunft darüber welche Betriebe bei Ihm eingetragen sind.
Ob das jetzt auf der entsprechenden Heimseite stattfindet kann ich aus der Ferne nicht sagen, hierzu hilft sicher ein Anruf beim VNB.

Ob das bei Wasser auch so ist fragst Du am Besten in einem Sanitär Forum.
 
Octavian1977 schrieb:
Der VNB gibt auch Auskunft darüber welche Betriebe bei Ihm eingetragen sind.
Ob das jetzt auf der entsprechenden Heimseite stattfindet kann ich aus der Ferne nicht sagen, hierzu hilft sicher ein Anruf beim VNB.

Das stimmt zwar grundsätzlich, ein Betrieb muss aber nicht zwangsläufig bei örtlichen VNB des Kunden eingetragen sein. Die Eintragung kann bei jedem VNB innerhalb der Bundesrepublik erfolgt sein und gilt automatisch auch für die Tätigkeit im Bereich eines jeden VNB. Er muss sich allerdings bei jenem VNB eintragen lassen, in dessen Versorgungsbereich sich seine gewerbliche Niederlassung befindet.
Der Betrieb muss aber Auskunft geben, bei welchem VNB er eingetragen ist. Dort kann man sich im Zweifelsfall Auskunft einholen.

MfG
 
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