Wurde das Telefonkabel vom Vermieter "falsch" verl

Diskutiere Wurde das Telefonkabel vom Vermieter "falsch" verl im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo allerseits ich habe folgendes Problem: In meiner neuen Mietwohnung (zweite von drei Etagen) habe ich kürzlich Parkett verlegt. Zu allen...
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selbstverständlich ist eine Elektroinstallation Brandlast!

Oft genug werden Kabelkanäle und Pritschen in Fluren nachträglich für viel Geld verkoffert
 
Also E-Installationen zählen nicht zur Brandlast. Sie können zwar unangenehm sein (sind Brandklasse B - Flüssig oder Flüssig werdende Stoffe), aber bedeuten keine nennenswerte Brandlast. Nicht zu verwechseln mit möglichen Brandursache!
 
fuchsi schrieb:
Also E-Installationen zählen nicht zur Brandlast. Sie können zwar unangenehm sein (sind Brandklasse B - Flüssig oder Flüssig werdende Stoffe), aber bedeuten keine nennenswerte Brandlast. Nicht zu verwechseln mit möglichen Brandursache!

daß die Treppenhaus- oder Flurbeleuchtung hier nicht zu werten ist dürfte klar sein, liegt in der Natur der Sache.

Jedoch sind Fluchtwege (hauptsächlich halt Flure) frei von Brandlast zu halten. Wird immer wieder von Sachverständigen bemängelt, oft auch in Zwischendecken.

Habs schon oft genug gesehen daß wg. Leitungsverlegung im Flur F90-Decken oder -Koffer irgendwo eingebaut worden sind...

Nachzulesen in der MLAR https://www.zvei.org/?id=3863#7674
 
da dürfte sich AT mit DE unterscheiden.

Was bringt mir in Wohnungsanlagen eine F90 Decke im Stiegenhaus wegen Leitungsverlegung, wenn nichtmal die Wohnungstüren (hinter denen es brennt) T30 sind.

So ein Blödsinn. Da wiehert wieder Euer Amtsschimmel.

OK. F90, T30 sind nicht mehr normgerechte Bezeichnungen. Aber ich bleibe jetztz hier mal dabei.
 
fuchsi schrieb:
da dürfte sich AT mit DE unterscheiden.

Was bringt mir in Wohnungsanlagen eine F90 Decke im Stiegenhaus wegen Leitungsverlegung, wenn nichtmal die Wohnungstüren (hinter denen es brennt) T30 sind.

So ein Blödsinn. Da wiehert wieder Euer Amtsschimmel.

OK. F90, T30 sind nicht mehr normgerechte Bezeichnungen. Aber ich bleibe jetztz hier mal dabei.

das mag sein daß das in AT und DE unterschiedlich ist. Inwieweit Normen da etwas arg weit ausholen ist auch ein ganz anderes Thema, auch mir erschließt sich nicht immer der Sinn des Ganzen...

Ich weiß jetzt auch nicht inwieweit das auf MFH anzuwenden ist aber in Gewerbeobjekten gibts da immer mal wieder Knatsch. Oder als Kompensation dann ne BMA mit Meldern in der Zwischendecke oder was sich grad wieder ein Ingenieur ausdenkt...

Warum soll F90 und T30 nicht mehr normgerecht sein?
 
ZeroM schrieb:
das mag sein daß das in AT und DE unterschiedlich ist. Inwieweit Normen da etwas arg weit ausholen ist auch ein ganz anderes Thema, auch mir erschließt sich nicht immer der Sinn des Ganzen...

Ich weiß jetzt auch nicht inwieweit das auf MFH anzuwenden ist aber in Gewerbeobjekten gibts da immer mal wieder Knatsch. Oder als Kompensation dann ne BMA mit Meldern in der Zwischendecke oder was sich grad wieder ein Ingenieur ausdenkt...

Warum soll F90 und T30 nicht mehr normgerecht sein?

OK. Gewerbe und Privat sind 2 Paar Dinge. In Gewerbebetriebn darf ich auch keine Feuerpolizieiliche Beschau abhalten.

F30,T30 usw. wurde überarbeitet. Da sind jetzt sogar Materialbezeichnungen dabei. Sehr kompliziert geworden.

Übrigens sind laut TRVB (technische Richtlineine vorbeugender Brandschutz) immer mindestens 2 Fluchtwege vorzusehen. Einerseits das Stiegenhaus, andererseits eine Feuerwehrzufahrt mit der Möglichkeit für Die Feuerwehr anzuleitern.

Naja, ein ziemlich komplexes Thema, das hier den Rahmen eindeutig sprengt.
 
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