Meine Güte, Pumukel, es ist doch (i.d.R.) gar nicht schlimm, überhaupt keine Ahnung von bestimmten Dingen zu haben. Schlimm wird es, wenn man diese Ahnungslosigkeit so blank zur Schau stellt wie Du.
Beispiel:
Du hast eine undichte Wasserleitung, die frisch vom Handwerker installiert wurde, so dass das Wasser permanent ins Mauerwerk tropft und Schaden anrichtet.
Jetzt kaprizierst Du Dich darauf, am St.-Nimmerleins-Tag nachzuweisen, wer (wo es doch scheinbar offensichtlich ist), wer die Verantwortung trägt.
Der Schaden entsteht aber permanent weiter und um DIESEN geht es, nicht um die defekte Leitung (die ist sekundär).
Zurück zum Fall:
Vor Gericht kann dieser Zweitzähler und der Einbau auch überprüft werden.
Was macht denn ein "Gericht"? Einen Ortstermin? Wie "überprüft" es denn?? Glaubst Du allen Ernstes, ein Richter würde sich tiefgründig in die Materie von Ingenieuren und Prüflaboren einarbeiten? Wann soll er dass denn noch machen, wenn er so einen Fall vielleicht einmal im Leben auf den Tisch bekommt?? WARUM soll er es machen, wo es doch Gutachter gibt, die er beauftragen kann und die auch die etwaige nächste Instanz eher Bestand haben als seine eigene, als technischer Laie selbst ermittelte Ansicht?
Ich sage Dir den Ablauf, den Du ja auch nicht zu kennen scheinst.
1.) Rechtsanwalt konsultieren. Der verfasst den Klageschriftsatz. Dauert mit Terminvergabe und Einarbeitung so 3 Wochen.
2.) Das Gericht prüft die Zuständigkeit, nimmt die Klage an, reicht die Klage mit Aufforderung zur Stellungnahme an die Beklagte weiter. Dauert 2 Monate.
3.) Beklagte äußert sich, streitet natürlich ab, Gericht leitet weiter. Dauer 4 Wochen.
4.) Nächster Schriftsatz des Anwalts. Damit ist alles ausgetauscht, wenn die Beklagte sich nicht weiter äußert. Weitere 4 Wochen.
5.) Gericht legt Termin zur mündlichen Verhandlung fest. (sog. Güte- und Verhandlungstermin). Dauert, wenns gut läuft, 6-8 Monate.
6.) 1. mündliche Verhandlung, Austausch der Positionen.
Jetzt kommts (zusammengefasst):
Die Beklagte sagt: "alles in Ordnung, wir haben ein zertifiziertes, akkreditiertes Prüflabor mit den besten Ingenieuren weltweit, die nichts anderes seit 37 Jahren tagtäglich machen".
Der Kläger sagt: "ich habe aber durch Elektriker Müller, eine ortsweit bekannte und eingetragene Fachkraft, einen Kontrollzähler einbauen lassen, der zeigt was anderes an, also MUSS ja der VNB-Zähler falsch sein". Dazu noch, auf Anraten eines weltweit bekannten "Rechtsexperten":
Hier zählt der Anscheinbeweis.
Jetzt sagt der Richter: "alles klar der Fall ist eindeutig und entschieden, der VNB ist im Unrecht!"
NICHT!!!!!
Sondern: 7.) "dann bestimme ich einen unabhängigen Gutachter, der sich der Sache annehmen wird, die Verhandlung ist geschlossen".
8.) Schriftsatz. An IHK, Gutachter benennen (nach Reihenfolge auf der Liste). Dauer: wieder 4 Wochen.
9.) Gutachter meldet sich, macht Ortstermin aus, Dauer 4 Wochen.
Gutachter kommt, nimmt auf, schreibt Bericht, Dauer 2 Monate.
10.) Gutachten wird an Parteien geschickt, diese können sich äußern. Dauer: 4 Wochen
11.) nächster Verhandlungstermin wird bestimmt, Dauer: 4 Monate
12.) 2. Verhandlungstermin, mit etwas Glück bekommt man in der Sache Recht, die Höhe der Entschädigung aber für zuviel gezahlten Strom etc. ist ein Glücksspiel. Urteil. Dauer wieder 4 Wochen. Mehr oder weniger. Dauer des Verfahrens (das o.a. ist der Fall, dass alles glatt läuft, keine Urlaubsverschiebung, keiner wird krank, kein Richterwechsel etc.):
1,5-2 Jahre!!! Isso.
Was also hat man verloren, wenn man diesen Pumukel-Weg des "ordentlichen Gerichtsverfahrens geht?? Richtig, viel Zeit, Geld und Nerven.
Das selbständige Beweisverfahren spart den Anwalt, die Zeit (die ist hier essentiell!!) und auch Kosten.
Ein eigens beauftragter Gutachter zählt in solchen Fällen ebenso wenig die die eigens beauftragte EFK, denn auch der Richter weiss: "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing". Sie können lediglich dazu dienen, dass die Klage überhaupt angenommen wird und dass der Richter sich genötigt fühlt, einen eigenen unabhängigen, vereidigten Gutachter zu beauftragen. Mehr nicht.
(P.S.: Sollte
@Www mal in einem solchem Fall tätig gewesen sin, kann er ja mal schreiben, ob die o.a. Terminierung realistisch ist. Ich kenne es zumindest so.)