Zähler defekt?

Diskutiere Zähler defekt? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Moin moin, Ich hoffe jemand kann mir helfen. Dieses Jahr hatte ich eine hohe Nachzahlung gehabt. Laut dem Zähler sollte ich angeblich letztes...
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Die LEDs leuchten nicht. Das ist halt auf dem Foto die Momentaufnahme. Alle LEDs blinken.
 
Wird das Drehfeld sein. Spielt aber keine Geige für das Problem. Das war der Verbrauch / alte Zähler, nicht das Drehfeld.

Was bringt das Ganze jetzt?? Richtig, nichts.
Es ist/wird ein Unterschied zum alten (als defekt oder falsch angeschlossen vermuteten Zähler) zu erkennen sein.
Und nun? Wird das den VNB interessieren? Lässt sich aufgrund dessen Geld zurückfordern? Alles nein.
Aber gut, der einzig sinnvolle Vorschlag wurde ja auch ignoriert....
 
Mit dem Kontrollzähler hat er den Nachweis das sein Zähler richtig zählt und sein Verbrauch da stimmt. Auch wenn der eingebaute Zähler da sinnlose Momentanverbräuche anzeigt.
Stimmen die Werte nicht überein zählt der Originale Zähler falsch ! ( Abweichungen bis wenige kWh sind der Eigenverbrauch des Hutschienenzählers. Gut gerechnet mit 10 Wh macht das am Tag 240 Wh und im Jahr ca 88 kWh . Übliche Verbräuche liegen aber bei ca 4 W also 4 Wh.
 
Unsinn.
Mit dem Kontrollzähler hat man (ausschließlich FÜR SICH SELBER!!) eine BESTÄTIGUNG der vorher schon getroffenen Annahme. Diese hat im juristischen Sinne keine Beweiskraft. Aber das kann man offensichtlich gebetsmühlenartig wiederholen, ohne dass es begriffen wird.
Weder den VNB, noch ein Gericht wird das interessieren.

Ich versuche es an einem Beispiel:
Eine Verkehrsordnungsbehörde erhebt den den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Sie hat dazu Messwerte eines geeichten Gerätes und/oder ein entsprechendes Beweisvideo. Der uneinsichtige Sünder bestreitet und die Sache landet vor dem Amtsrichter.
Was mag wohl der Richter entgegnen, wenn ihm (analog zu oben), der verkehrssündige Kobold einwendet:
"Herr Vorsitzender, ich habe hier aber die Aufzeichnung meiner Dashcam / alternativ Handy-App mit GPS und besten Bewertungen, die zeigt was ganz anderes an, ich KANN das also gar nicht verbrochen haben!"
"Geh nach Hause mit Deinem Kram" wird das Mildeste sein....wenn er auch andere Worte wählen wird.
Aber auch das wird ja unser "Rechtsexperte" aufgrund einschlägiger Erfahrung, erlangt durch Fantasie und Meinung, viel besser wissen.

Hier (Zählerproblematik) hilft NUR das selbständige Beweisverfahren. Alles andere ist Zeit- und Geldverschwendung.
 
@ Stromberger der zusätzliche Zähler stellt erst mal nur fest ob der Originalzähler richtig oder falsch zählt, und das kannst du da auch vor Gericht beweisen unabhängig davon was der Messstellenbetreiber da aussagt.
 
Pumukel, bitte!
Dass der Originalzähler nicht richtig zählt, war bereits seit Beitrag, sagen wir mal, #5 klar (ich scrolle jetzt nicht dafür zurück).
Dass Du weder Ahnung, noch Erfahrung hast, was vor Gericht zählt und was wie technisch bewiesen werden kann, musst Du uns doch nicht andauernd wieder vor Augen führen, das macht es doch wirklich nicht besser!
 
nein hier geht es darum nachzuweisen ob der Zähler da richtig oder falsch zählt und das kannst du mit einem zweiten Zähler nachweisen. Der Einbau des Zählers dient einzig und allein um zu beweisen das eben der Originalzähler richtig oder falsch zählt. Vor Gericht kann dieser Zweitzähler und der Einbau auch überprüft werden. Hier zählt der Anscheinbeweis. Und dieser ist für den Netzbetreiber nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen. Das dieser Zähler allerdings von einer Fachkraft montiert wird ist zwingend erforderlich . Die Eigenmontage durch den TE ist da aber sehr fraglich was hier ja auch bewiesen wurde ( Falschmontage )
 
Meine Güte, Pumukel, es ist doch (i.d.R.) gar nicht schlimm, überhaupt keine Ahnung von bestimmten Dingen zu haben. Schlimm wird es, wenn man diese Ahnungslosigkeit so blank zur Schau stellt wie Du.

Beispiel:
Du hast eine undichte Wasserleitung, die frisch vom Handwerker installiert wurde, so dass das Wasser permanent ins Mauerwerk tropft und Schaden anrichtet.
Jetzt kaprizierst Du Dich darauf, am St.-Nimmerleins-Tag nachzuweisen, wer (wo es doch scheinbar offensichtlich ist), wer die Verantwortung trägt.
Der Schaden entsteht aber permanent weiter und um DIESEN geht es, nicht um die defekte Leitung (die ist sekundär).

Zurück zum Fall:
Vor Gericht kann dieser Zweitzähler und der Einbau auch überprüft werden.

Was macht denn ein "Gericht"? Einen Ortstermin? Wie "überprüft" es denn?? Glaubst Du allen Ernstes, ein Richter würde sich tiefgründig in die Materie von Ingenieuren und Prüflaboren einarbeiten? Wann soll er dass denn noch machen, wenn er so einen Fall vielleicht einmal im Leben auf den Tisch bekommt?? WARUM soll er es machen, wo es doch Gutachter gibt, die er beauftragen kann und die auch die etwaige nächste Instanz eher Bestand haben als seine eigene, als technischer Laie selbst ermittelte Ansicht?
Ich sage Dir den Ablauf, den Du ja auch nicht zu kennen scheinst.
1.) Rechtsanwalt konsultieren. Der verfasst den Klageschriftsatz. Dauert mit Terminvergabe und Einarbeitung so 3 Wochen.
2.) Das Gericht prüft die Zuständigkeit, nimmt die Klage an, reicht die Klage mit Aufforderung zur Stellungnahme an die Beklagte weiter. Dauert 2 Monate.
3.) Beklagte äußert sich, streitet natürlich ab, Gericht leitet weiter. Dauer 4 Wochen.
4.) Nächster Schriftsatz des Anwalts. Damit ist alles ausgetauscht, wenn die Beklagte sich nicht weiter äußert. Weitere 4 Wochen.
5.) Gericht legt Termin zur mündlichen Verhandlung fest. (sog. Güte- und Verhandlungstermin). Dauert, wenns gut läuft, 6-8 Monate.
6.) 1. mündliche Verhandlung, Austausch der Positionen.
Jetzt kommts (zusammengefasst):
Die Beklagte sagt: "alles in Ordnung, wir haben ein zertifiziertes, akkreditiertes Prüflabor mit den besten Ingenieuren weltweit, die nichts anderes seit 37 Jahren tagtäglich machen".
Der Kläger sagt: "ich habe aber durch Elektriker Müller, eine ortsweit bekannte und eingetragene Fachkraft, einen Kontrollzähler einbauen lassen, der zeigt was anderes an, also MUSS ja der VNB-Zähler falsch sein". Dazu noch, auf Anraten eines weltweit bekannten "Rechtsexperten":

Hier zählt der Anscheinbeweis.
:p:p:p:p

Jetzt sagt der Richter: "alles klar der Fall ist eindeutig und entschieden, der VNB ist im Unrecht!" NICHT!!!!!

Sondern: 7.) "dann bestimme ich einen unabhängigen Gutachter, der sich der Sache annehmen wird, die Verhandlung ist geschlossen".
8.) Schriftsatz. An IHK, Gutachter benennen (nach Reihenfolge auf der Liste). Dauer: wieder 4 Wochen.
9.) Gutachter meldet sich, macht Ortstermin aus, Dauer 4 Wochen.
Gutachter kommt, nimmt auf, schreibt Bericht, Dauer 2 Monate.
10.) Gutachten wird an Parteien geschickt, diese können sich äußern. Dauer: 4 Wochen
11.) nächster Verhandlungstermin wird bestimmt, Dauer: 4 Monate
12.) 2. Verhandlungstermin, mit etwas Glück bekommt man in der Sache Recht, die Höhe der Entschädigung aber für zuviel gezahlten Strom etc. ist ein Glücksspiel. Urteil. Dauer wieder 4 Wochen. Mehr oder weniger. Dauer des Verfahrens (das o.a. ist der Fall, dass alles glatt läuft, keine Urlaubsverschiebung, keiner wird krank, kein Richterwechsel etc.): 1,5-2 Jahre!!! Isso. :eek::eek:

Was also hat man verloren, wenn man diesen Pumukel-Weg des "ordentlichen Gerichtsverfahrens geht?? Richtig, viel Zeit, Geld und Nerven.
Das selbständige Beweisverfahren spart den Anwalt, die Zeit (die ist hier essentiell!!) und auch Kosten.

Ein eigens beauftragter Gutachter zählt in solchen Fällen ebenso wenig die die eigens beauftragte EFK, denn auch der Richter weiss: "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing". Sie können lediglich dazu dienen, dass die Klage überhaupt angenommen wird und dass der Richter sich genötigt fühlt, einen eigenen unabhängigen, vereidigten Gutachter zu beauftragen. Mehr nicht.

(P.S.: Sollte @Www mal in einem solchem Fall tätig gewesen sin, kann er ja mal schreiben, ob die o.a. Terminierung realistisch ist. Ich kenne es zumindest so.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallöchen, mich würde das Ergebnis von HH mal interessieren.
95% in diesem Chat sind ja ziemlich Sinnlos gewesen oder absolut nicht zielführend :p
 
Hallöchen, mich würde das Ergebnis von HH mal interessieren.
95% in diesem Chat sind ja ziemlich Sinnlos gewesen oder absolut nicht zielführend :p

Ja die Sache hat sich geklärt.
Der Zähler wurde in einem Prüflabor auf einer Prüfbank getestet.

Der Test hat ca. 2 Stunden gedauert, nach 10 Minuten war allerdings klar, dass der Zähler defekt war. Soweit ich es verstanden habe lief er auf L2 mit 150%. Der jetzige Zähler läuft deutlich langsamer. :)

Den Prüfbericht habe ich dann meinem Versorger per Mail geschickt und kurze Zeit später die Nachzahlung zurückerstattet bekommen.
 
Hi,

bestens, danke für die Info, ich hatte zwischendurch mal auf nen falsch eingestellten Faktor getippt, passiert gerne bei den Stromzangen von Wechselrichtern. War ja nicht ganz daneben :)
 
Ist doch aber richtig nett von @HH88 dass er eine
Rückmeldung und dann noch positiv,
wenigstens auf Nachfrage geliefert hat.-
 
Der Zähler wurde in einem Prüflabor auf einer Prüfbank getestet.

Wer hat das letzendlich beuftragt und bezahlt?

Hört sich so an als ob du das an einen unbeteiligten Dritten gegeben hättest?

Wenn ja, wer macht sowas?
 
Im Normalfall tauscht der Messstellenbetreiber den Zähler und lässt den Überprüfen . Stellt sich ein Fehler heraus zahlt der Messstellenbetreiber die Kosten . Stellt sich kein Fehler heraus zahlt der Betreiber die Kosten. Und genau da liegt das Risiko des Betreibers. Dieses Risiko umgeht der Betreiber durch eine Vergleichsmessung .
 
Fang doch nicht wieder von vorn an. Das Problem ist doch gelöst.
@HH88, wenns noch Fragen gibt, bitte melden, dann kann ich das Thema wieder öffnen.
 
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Thema: Zähler defekt?

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