So, wie versprochen meine ausführlichere Einschätzung und Vorgehensweise.
Dass hier etwas im Argen liegt, ist sehr wahrscheinlich.
Am Beispiel für kleinere Leistungen, der Fritzbox: die hat i.d.R. ein Steckernetzteil mit 12V, 2,5A, also MAXIMAL 30W. Im Realbetrieb sind es allerdings nur ca. 15W.
Wenn nun 100W gemessen werden, passt es um Welten nicht, es KANN nicht passen.
Für die großen Verbraucher dürfte es analog gelten, daher mein Wunsch nach den Typenschildern.
Ein (mehrfaches) Kontaktieren des VNB/Messstellenbetreibers brachte nichts, ebenso wenig wie die Zählerüberprüfung.
Der Fehler ist in meinen Augen im GESAMTSYSTEM, bestehend aus Zähler UND Installation desselben zu sehen.
Von daher rate ich DRINGEND davon ab, daran im Moment etwas zu ändern!!!!
Ist das System einmal verändert, wird die Beweislage unmöglich und dass der VNB FREIWILLIG etwas zugibt, wenn er den Zähler erst wieder in seinen Fingerchen hält, halte ich für höchst unwahrscheinlich. Ganz sicher wird er nicht zuviel gezahlte Stromkosten zurückerstatten!
Ich darf hier keine Rechtsberatung geben. Allerdings darf ich sagen, wie ICH in einem solchem Fall vorgehen würde:
Ein selbständiges Beweisverfahren durchführen.
Selbständiges Beweisverfahren | WHS Rechtsanwälte aus Frankfurt
Fenstertitel: Selbstständiges Beweisverfahren
Der Antrag kann ohne Rechtsanwalt gestellt werden.
Der vom Gericht bestellte Sachverständige muss überhaupt nicht den Fehler finden, den Zähler ausbauen und überprüfen etc.
Es reicht vollkommen, wenn er DOKUMENTIERT, was der Zähler nach Einschalten bestimmter Verbraucher anzeigt und misst.
Das ist in einer flotten Stunde inkl. Anfahrt erledigt. Die schriftliche Ausarbeitung kommt natürlich hinzu.
Da es hier aber um einen potentiellen Differenzbetrag im 4stelligen Bereich geht (mehrere Tausend kWh) und nicht peanuts, ist der Aufwand sowohl berechtigt, als auch werden die Kosten dafür (auch wenn sie vorgerichtlich sind) erstattet werden MÜSSEN, da ja andere Maßnahmen (Zählerüberprüfung und mehrfaches Kontaktieren des VNB) erfolglos blieben und von daher das Beweisverfahren geboten und angemessen ist.
Das würde ich in diesem Fall sogar ohne Rechtsschutz wagen und ich bin keiner, der wegen jedem Driss einen Anwalt und/oder Gutachter bemüht.