Von daher rate ich DRINGEND davon ab, daran im Moment etwas zu ändern!!!!
Ist das System einmal verändert, wird die Beweislage unmöglich und dass der VNB FREIWILLIG etwas zugibt, wenn er den Zähler erst wieder in seinen Fingerchen hält, halte ich für höchst unwahrscheinlich. Ganz sicher wird er nicht zuviel gezahlte Stromkosten zurückerstatten!
Ich darf hier keine Rechtsberatung geben. Allerdings darf ich sagen, wie ICH in einem solchem Fall vorgehen würde:
Ein selbständiges Beweisverfahren durchführen.
Selbständiges Beweisverfahren | WHS Rechtsanwälte aus Frankfurt
Fenstertitel: Selbstständiges Beweisverfahren
Der Antrag kann ohne Rechtsanwalt gestellt werden.
Der vom Gericht bestellte Sachverständige muss überhaupt nicht den Fehler finden, den Zähler ausbauen und überprüfen etc.
Es reicht vollkommen, wenn er DOKUMENTIERT, was der Zähler nach Einschalten bestimmter Verbraucher anzeigt und misst.
Das ist in einer flotten Stunde inkl. Anfahrt erledigt. Die schriftliche Ausarbeitung kommt natürlich hinzu.