Zähler defekt?

Diskutiere Zähler defekt? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Moin moin, Ich hoffe jemand kann mir helfen. Dieses Jahr hatte ich eine hohe Nachzahlung gehabt. Laut dem Zähler sollte ich angeblich letztes...
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Da aber Dein selbst gefrickelter (bzw. von DEINEM Beauftragten eingebauter) MID-Zähler vor Gericht NULL Beweiskraft erlangt,

Um das nochmal zu verdeutlichen:
Du müsstest ja nicht nur den Zähler einbauen, sondern da der Faktor ZEIT ja entscheidend ist, das zum Einen so verplomben (mit einmalig identifizierbaren Plomben, damit nicht jemand "temporär den MID-Zähler ausbauen und dann "nachverplomben" kann, gibt es solche Plomben??), zum anderen muss ja der Zeitraum und der Aufbau gerichtsfest dokumentiert werden (Anfangs und Endzeitpunkt), in welchem die beiden Zähler dann parallel laufen. Wie soll das geschehen? Willst Du über 10h einen Videomitschnitt machen? Ist der gerichtsverwertbar? Auch nicht.

Du bist in eigener Sache nicht glaubwürdig, Dein Elektriker auch nicht, nichtmals Dein SV.
Also sind wir wieder beim st. Beweisverfahren.
 
Der Mid-zähler hat durchaus auch vor Gericht Beweiskraft! Den der Aufbau kann jederzeit auch mit Gutachter nachgeprüft werden. Dazu reicht es auch über 1 Stunde die angezeigten kWh zu vergleichen .
 
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Du begreifst es schlichtweg nicht, was und wie "Beweiskraft" hat.
Wieviele Prozesse hast Du denn unter Einbeziehung von Gutachtern die letzten 5 Jahre geführt, oder schreibst Du nur wieder vom Hörensagen?

Wenn irgendwas vom Gutachter "nachgeprüft" werden soll, dann wäre es doch sinnvoller SOFORT das richtig und hieb- und stichfest zu machen, oder?
Also 1h Stunde soll sich der Gutachter "daneben stellen" oder wer? Das wird dann "billiger"?

Alles wieder so abstrus schlecht, was da von Dir kommt..... fern jeder Praxis und juristischer Erfahrung.
 
Also...
Hab den kleinen Boiler an eine andere Steckdose angeschlossen. Ergebnis ist der gleiche. Der Zähler zeigt ca 18kw.
Mein Prüfgerät zeigt allerdings andere Werte. Sieh Bilder.

Mir sind auch Schwankungen aufgefallen am Zähler. Ich weiß aber nicht ob diese Schwankungen noch im Rahmen sind.

Hier habe ich ein Video aufgenommen.
 

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Die Schwankungen da sind normal . Ob diese Anzeige aber stimmt kann ich nicht beurteilen . Nur für mich sind die Werte da definitiv zu hoch ein 27 kW Dhe nimmt nie 60 kW auf und ein Boiler an der Schuko keine 18 kW
 
@Stromberger wenn du vor Gericht sagst ich habe mit einem Kontrollzähler ( Mid) den Verbrauch verglichen und der originale Zähler zeigt da eine Differenz von 100kWh in 7 tagen an . Da kann etwas nicht stimmen, bringt das den Richter schon zum Nachdenken. Zudem kommt noch hinzu das er mir bei einem 27 kW DHL da 60 kW anzeigt. Der Messstellenbetreiber behauptet der Zähler zählt richtig und das bezweifle ich.
 
Selbst wenn ich 10 W Eigenverbrauch berücksichtige macht das 240 W am Tag aus. Also sehr gut gerechnet ca 2,4 kW in 7 Tagen
 
@Stromberger wenn du vor Gericht sagst ich habe mit einem Kontrollzähler ( Mid) den Verbrauch verglichen und der originale Zähler zeigt da eine Differenz von 100kWh in 7 tagen an . Da kann etwas nicht stimmen, bringt das den Richter schon zum Nachdenken. Zudem kommt noch hinzu das er mir bei einem 27 kW DHL da 60 kW anzeigt. Der Messstellenbetreiber behauptet der Zähler zählt richtig und das bezweifle ich.

Pumukel, wenn Dein Fall erstmal vor Gericht verhandelt wird, hast Du 10.000 graue Haare mehr und wir haben einen neuen Bundespräsidenten (ganz neutral formuliert).
Was DANN auf welcher Grundlage auch immer mal entschieden würde, wird Dir Dein bis dahin verblasenes Geld nicht wieder zurückbringen.

Dein Messtellenbetreiber sagt: "wir haben ein akkreditiertes Prüfverfahren nach DIN ISO xyz, wir haben hochqualifizierte Prüfingenieure, wir haben es noch nie gehabt, dass in unserem Labor ein Fehler von dritter Seite nachgewiesen wurde". etc. etc. Dazu werden sie 135 Fälle einzeln aufzählen, in denen sie Zähler erfolgreich überprüft haben, so dass Du nichtmals mit dem Lesen (verstehen schon gar nicht) hinterher kommst. Von den zahlreichen Urteilen, auf die man sich (zu Recht oder Unrecht, sei dahingestellt) beruft, mal ganz zu schweigen. Die müllen Dich damit zu.

Jetzt kommt ein Pumukel und erklärt dem Gericht: "ich, Elektriker Pumukel vor dem Herrn habe aber einen MID-Hutschienenzähler montiert und der zeigt was ganz anderes an...."
Was wird jetzt wohl JEDER verständige Richter antworten?? (gut, er kann Dich nicht direkt hinauswerfen, aber gedanklich schon).
Was Du SAGST, ist völlig irrelevant, Du musst es, und jetzt Achtung! kommt ein schwieriges Wort: UNABHÄNGIG beweisen können.
"Da kann etwas nicht stimmen" ist vor Gericht so relevant wie "da ist ein Spaten in China umgefallen".

Was antwortest Du dem Richter, wenn er Dich fragt: "Herr Pumukel, warum haben Sie denn kein selbständiges Beweisverfahren durchführen lassen, wie es in solchen Fällen gute und sinnvolle Praxis ist, dann könnten wir auf dieser Grundlage rasch zu einer Entscheidung kommen?"

"Och, Herr Vorsitzender, ich hatte den MID-Zähler noch im Keller und der Gutachter hat eh' nicht soviel Ahnung wie ich, denn ich weiss sowieso alles besser...." :confused:
Du wolltest doch noch von Deinen Erfahrungen mit Gerichtsprozessen und/oder Gutachtern berichten, hattest Du das auch schon wieder vergessen?
 
Naund ich habe Kontrollmessungen und der Fakt das diese zwei Zähler deutlich voneinander abweichen lässt sich nicht aus der Welt schaffen . Der Mid -Zähler ist ein ab Werk geeichter Zähler und der richtige Anschluss lässt sich auch nachprüfen. Nebenbei die Installation des Mid-Zählers zur Kontrollmessung ist ein selbstständiges Beweisverfahren !
Denn damit wird ja bewiesen das der Zähler falsch zählt!
 
Selbst der größte Laie sollte kapieren, dass ein Hausanschlusss keine 80.000 Watt hergibt.
Da kann sich der Messtellenbetreiber sein akkreditiertes Prüfverfahren sonst wo hinstecken.
 
Neu Naund ich habe Kontrollmessungen

Genau, Pumukel DU hast die. Nochmal, ich wiederhole es wieder, weil Du sowas von keine Ahnung hast: DU kannst alles behaupten vor Gericht, wenn Du aber Kläger bist, musst DU es BEWEISEN (google mal das Wort) und Deine Ideen dazu sind völlig untauglich, weil sie nicht unabhängig sind. Wir sind hier im Zivilverfahren!!! Da zählt nicht der Anscheinsbeweis, sondern das, was dem Gericht schriftlich vorliegt und wenn man gewinnen will, ist es die eigene Position, die von UNABHÄNGIGER SEITE vorgetragen wird. Sonst bist Du auf hoher See oder im Kasino. So ist es nunmal, auch wenn Du das bei Dir in Bullerbü anders wünschst.

Wieviel Prozesse und wieviel Gutachter? Ist immer noch offen!
 
Du begreifst einiges nicht. Wenn ich klage muss ich nicht beweisen das der Kläger die Tat vollbracht hat aber die Staatsanwaltschaft muss das . Der Anscheinbeweis reicht für die Klage völlig aus.
 
Selbst der größte Laie sollte kapieren, dass ein Hausanschlusss keine 80.000 Watt hergibt.
Da kann sich der Messtellenbetreiber sein akkreditiertes Prüfverfahren sonst wo hinstecken.

Für uns hier ist der Fall klar, evident und völlig eindeutig. Wie viele andere auch. Und jetzt überlege mal, warum Rechtsanwälte daraus einen 20seitigen Schriftsatz machen, indem sie Dir erklären, dass das alles nicht sein kann und welche formalen Fehler Du in Deiner 2seitigen Darstellung gemacht hast.... Du glaubst nach dem Lesen, dass Du keinen Endschalter mehr von einem Schütz unterscheiden kannst!
 
Du begreifst einiges nicht. Wenn ich klage muss ich nicht beweisen das der Kläger die Tat vollbracht hat aber die Staatsanwaltschaft muss das . Der Anscheinbeweis reicht für die Klage völlig aus.

Genau. Der Staatsanwalt im Zivilverfahren, von dem wir hier reden.....is' klar! Meine Güte, das wird immer wirrer mit Dir....
Ja, der Anscheinsbeweis reicht für die Klageerhebung völlig aus. So dass man die annimmt (für mehr aber nicht) und Dich mit Gerichtskostenvorschuss bedenkt. Danach kannst Du mit einem Urteil nach Hause gehen auf Grundlage Deines "Anscheinsbeweises", was Dir erzählt, wie wenig Ahnung Du hast.
Du willst so ein Verfahren genauso bestreiten, wie jemand, der mit einem Messer zu einer Schießerei geht. Völlig hoffnungsloses Unterfangen, beides.

Pumukel, was ist das für ein Zeugs, was Du da nimmst? ich will auch davon......
 
Las es sein und sammle erst mal etwas Lebenserfahrung !
 
Die Schwankungen da sind normal . Ob diese Anzeige aber stimmt kann ich nicht beurteilen . Nur für mich sind die Werte da definitiv zu hoch ein 27 kW Dhe nimmt nie 60 kW auf und ein Boiler an der Schuko keine 18 kW
Also ich sehe in den beiden Videos nur W(att), keine k(ilo)W(att). Und eine Leistungsaufnahme im Betrieb von 189,9W für einen Boiler halte ich für normal. (Wobei mir die ,9 etwas irritieren, ist genauso an der Tanke mit ,9 Ct/l
 
Las es sein und sammle erst mal etwas Lebenserfahrung !

Wieviel Prozesse hast Du mit wie vielen Gutachtern die letzten 5 Jahre geführt, ich würde gerne an Deiner Lebenserfahrung teilhaben!
Wie oft muss ich noch fragen, jedes Ignorieren sagt mir, dass die Antwort jeweils NULL ist.
 
Also ich sehe in den beiden Videos nur W(att), keine k(ilo)W(att). Und eine Leistungsaufnahme im Betrieb von 189,9W für einen Boiler halte ich für normal. (Wobei mir die ,9 etwas irritieren, ist genauso an der Tanke mit ,9 Ct/l

Normal ist es. Aber die Anzeige ist ja auch von meinem Prüfgerät. Der Zähler zeigt mir aber knapp 18 kw.
 
Bitte lasst uns vernünftig miteinander reden. ;)

Würde ich gerne. Jeder darf ja auch gerne ein GEWISSES MAß an Unsinn schreiben (mache ich ja auch), aber wenn jemand so erkennbar wenig Ahnung hat, aber so unbeschreiblich besserwisserisch das Gegenteil zu erwecken versucht, dann ist es nur noch schlimm....

Du bist ja noch nicht so lange hier, sonst wüsstest Du noch besser, was ich meine.... das geht leider nicht nur in diesem Thread so.
Alles, was fern dem ohmschen Gesetz und ner Kabelschelle ist (insbesondere Rechtsfragen!) führt regelmäßig zu begründeten Auseinandersetzungen, weil ja u.U. neue Mitglieder das Zeugs aufgrund seiner Beitragsanzahl für bare Münze nehmen und sonst hier wenige ihm die Stirn bieten, weil schlichtweg die Nerven für so hoffnungslose Fälle fehlen.
 
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