Zähler umklemmen

Diskutiere Zähler umklemmen im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, gestern war jemand von der E.ON bei uns und hat uns mitgeteilt das der Zähler von einigen Räumen welche früher Geschäftsräume waren und...
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anger

anger

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Mechatroniker
Hallo,

gestern war jemand von der E.ON bei uns und hat uns mitgeteilt das der Zähler von einigen Räumen welche früher Geschäftsräume waren und jetzt ausschließlich von uns genutzt werden, auf unseren Zähler von unserer Wohnung umgeklemmt werden muss. Wir sollen dies von einem Elektriker durchführen lassen. Meine Frage ist nun, wer hat eigentlich die Berechtigung eine solche Arbeit durchzuführen?

Ich möchte nicht selbst an den Zählern herumfummeln (nur damit kein falscher Eindruck entsteht :wink: ).
Das Haus in dem die Zähler umgeklemmt werden sollen, gehört uns und ist keine Mietwohnung.

MfG
Anger
 
Hallo! Da nimmst einfach die elektrofirma deines gringsten misstrauens!



mfg schorre
 
Eigentlich hat jeder Elektrofachbetrieb eine Konzession bei einem EVU. Dieser Betrieb darf dann auch den Zähler umklemmen - in Absprache mit dem zuständigen EVU.
Evtl. ist dann auch eine Ummeldung/Abmeldung notwendig, das kann eh nur der eingetragene Betrieb.
 
Hallo,

ich kenne auch privat einige Elektroinstallateure. Sind diese auch berechtigt?

MfG
Anger
 
anger schrieb:
ich kenne auch privat einige Elektroinstallateure. Sind diese auch berechtigt?

Wenn sie bei einem EVU eingetragen sind, ja. Frag sie doch einfach. Den Eintrag kann nur ein Meisterbetrieb beantragen, welcher darüber hinaus noch andere Kriterien erfüllen muß.

MfG
 
Hab das selber mal gemacht:

Gewerbe angemeldet im Elektrohandwerk,
VDE-Messgeräte,
VDE-Vorschriften,
Plombenzange,
div. Maschinen,
Prüftafel,
usw,
usw,
 
Also eine plombenzange braucht man als eingetragener betrieb nicht!


mfg schorre
 
Ich musste seinerzeit aber eine solche Nachweisen.

Womit verplombt der eingetragene Betrieb dann sonst die Anlage.

MfG
 
Ich arbeite auch in einem eingetragenen betieb, und bei uns verplomben immer die stadtwerke selber! Da müssen wir dann eine plombenmeldung schreiben!



mfg schorre
 
Wobei ich beim überprüfen der vorgeschriebenen Messgeräte, die wir im Zuge des Kaufes einer renomierten Elektrofirma übernommen haben erschreckendes feststellen musste.

Die Geräte waren zwar vorhanden, aber weitgehenst ungebraucht. Beim Profitest 0100, leere, ausgelaufene Batterien im Messgerät und im Drucker.
Gerätetester nach 0701 fast ungebraucht.
Werkstattprüftafel, war nie angeschlossen.
 
Aber normal kontrolliert doch das evu ob alles ordnungsgemäss ist oder?
 
Ja, das ist richtig, aber wenn der Elektriker an der Zähleranlage was ändert, muss er das zwar dem EVU melden, aber die Anlage mit seiner persönlichen Plombenkennung wieder verplombem.

So mein Wissenstand.

Ich suche noch mal die Liste, was man alles für eine Konzessionserteilung haben muß.

MfG
 
Also das habe ich noch nie gemacht und ich wüsste auch nicht das es jemand anderes aus dem betrieb gemcht hätte!
Das einzig was wir schon mal gemacht haben war als wir nur eine zähleranlage mit einem FI und 12 Automaten ausgestattet haben und der kunde ales andere privat machen hat lassen, haben wir e-check kleber die wo beim abziehen kaputt gehen auf die schrauben der abdeckung geklebt!



mfg schorre
 
Das Problem ist, wie so oft, es gibt im Betrieb wahrscheinlich nur eine solche Zange, und die liegt beim Chef im Schreibtisch :wink:

Ich habe hier was bezüglich der Werkstattausrüstung gefunden:
http://www.evo-ag.de/media/D040627/0854025628/Nachweis_Elektr.pdf
allerdings steht da wirklich nichts über eine Plombenzange. Vielleicht gilt das auch nur für unseren Energieversorger (ehem. Schleswag)


Jetzt hab ichs (unter dem Punkt sontiges)
http://www.vattenfall.de/www/dso/vf_dso/Gemeinsame_Inhalte/DOCUMENT/264535vatt/264931werks.pdf


MfG
 
Das ist je nach EVU unterschiedlich. Bei uns (Süwag/MKW) wird z.B. nur durch das EVU selbst plombiert.
 
hast aber schon gesehen das dort ein sternchen ist und im text steht das man das nicht in jedem bundesland braucht!



mfg schorre
 
Ja, da hatten wir wohl beide Recht.
 
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