Zählerantrag

Diskutiere Zählerantrag im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ist es immer noch zwingend einen Meistertitel für einen Zählerantrag zu haben? Ich habe jetzt schon mehrmals gehört das man als...
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Wolle

Guest
Hallo,

ist es immer noch zwingend einen Meistertitel für einen Zählerantrag zu haben?

Ich habe jetzt schon mehrmals gehört das man als Elektrofachkraft den Antrag auch stellen kann.

Leider habe ich da keine 100% Aussagen!

Danke für Angaben!!!
 
Hallo,

Du benötigst einen konzessionierten Elektromeister für die Anmeldung (Zählerantrag) einer Elektroanlage an das Versorgernetz.
 
Ja genau so ist es,

und hoffentlich bleibt das auch so,

den ansonsten wird der Schwarzarbeit und den billigen (nicht günstigen) Ostarbeitskräften Tor und Tür geöffnet.

MfG
 
Es reicht auch nicht, wenn man nur einen Meistertitel besitzt. Man muss auch die Zulassung beim EVU besitzen.

mfg audi-raser
 
Genaugenommen braucht man nur die Zulassung - aber für die braucht man Meistertitel, Dipl.Ing. oder einen gleichweitigen europäischen Abschluß.

Gruß Sevo
 
und für die Zulassung muss man:
1. einen Meister oder vergleichbare Ausbildung haben
2. Ein Elektro Vollgewerbe (Handwerksrolle A) angemeldet haben
3. Über die DIN VDE Reihe als Abo verfügen
4. Alle Messgeräte (VDE0100;VDE0701/0702;etc...)
5. Komplette Schutzausrüstung
und dann die Werkstattabnahme durch das örtliche VNB :lol:
 
Es geht aber auch mit Nebengewerbe :wink:
 
@hektik elektrik
oh, das wusst ich nicht, kennst Du Dich mit Nebengewerbe aus?
 
Hallo zusammen,

laut AVBElt §12 darf außer dem Versorger nur ein in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragener Installateur arbeiten.

Eingetragen wird wer in die Handwerksrolle als Elektrotechniker eingetragen ist (Haupt oder Nebenbetrieb), ein Gewerbe Angemeldet hat, Ausreichend Versichert ist und die Werkstattausrüstung besitzt (Messgeräte, VDE und DIN Normen) als Qualifikation ist der Elektrotechnikermeister maßgebend. Für Techniker, Ingeneure und Gesellen ist eine Eintragung möglich dazu ist aber ein Sachkundenachweis in Form einer Prüfung erforderlich.

Das ist jetzt die Kurzform, für Eintragungswillige empfehle ich sich vorher bei der örtlichen HWK und beim örtlichen VNB zu informieren.

Grüße
koe
 
Ja, hatte ich selbst einmal angemeldet.

MfG
 
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