Zählererneuerung

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filou

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hallo leute. wer weiß genau bescheid?
bei den SWB angerufen, weil ich einen neuen zähler brauche wegen einem Durchlauferh. die sagten, das muß ein fachbetrieb beantragen. ein angestellter sagte mir später, das sei quatsch, den zähler montiert der mitarbeiter der strohmversorgung. der vermieter müßte nur den antrag stellen. was ist denn nun richtig?
 
Hallo filou,

wenn es eine Mietwohnung ist, wer hat denn den Durchlauferhitzer eingebaut. Dazu gehört allgemein vorher eine „Genehmigung“ des Stromversorgers.

Den Antrag auf einen neuen Zähler kann eigentlich nur ein zugelassener Handwerksmeister stellen, der sollte die neue Anlage auch vorher gesehen haben. Einmal wegen der Sicherheit und ob überhaupt die Leitungsquerschnitte im Haus ausreichend groß sind.
Den Auftrag an den E-Meister sollte wiederum der Hauseigentümer erteilen. Als Mieter darf man solche Veränderungen nicht vornehmen.


Gruß Fachmann
 
Richtig ist, dass ein Konzessionsträger (in der Regel ein Fachbetrieb) den Antrag stellt.

Wenn Dein Vermieter beim VNB eingetragen ist, kann er das natürlich selbst tun. Meistens wird das aber nicht der Fall sein.

0V
 
die leitungen wurden schon von einem elektromeister alle neu gelegt vor monaten. er konnte mir nur nicht den dlh anschließen, weil dazu ein anderer zähler notwendig sei.also gehe ich davon aus, das alles, außer dem zähler in ordnung ist. ich habe nun mehrfach den vermieter gebeten, sich darum zu kümmern. er hatte schließlich 9 monate zeit dazu. aber es bewegt sich nichts.wie kann ich ihm denn jetzt schriftlich entgegentreten, da ich beabsichtige, selbst eine firma damit zu beauftragen, die das macht. und die kosten ziehe ich von der miete ab?
 
Hallo filou,

sagt man nicht immer: wer die Musik bestellt, zahlt sie auch?

Also, wie du dich da mit deinem Vermieter einigst oder ihn unter Druck setzten kannst, das sind juristische Fragen, ob die dir hier jemand verbindlich beantworten kann???

Ob du überhaupt den E-Meister beauftragen kannst?? Da sind immerhin Veränderungen am Haus zu machen und dazu bedarf es der Genehmigung des Eigentümers.

Also dem Vermieter eine Frist setzen und dann zum Rechtsanwalt, der kann ev. helfen.

Gruß Fachmann
 
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Thema: Zählererneuerung
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