Zählerschrank-Bestückung-Verkabelung

Diskutiere Zählerschrank-Bestückung-Verkabelung im Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation Forum im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK; Moin Moin. kann mir jemand einen Tipp gebenwoher ich bilder eines verkabelten Zählerschrank herbekomme? Am besten mit 2 Zählern!! Gruß Andy :?:

  1. lutius

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    Moin Moin.

    kann mir jemand einen Tipp gebenwoher ich bilder eines verkabelten Zählerschrank herbekomme? Am besten mit 2 Zählern!!

    Gruß Andy :?:
     
  2. #2 friends-bs, 24.08.2005
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  3. lutius

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    Das hilft mir schon mal wesentlich, vielen Dank, aber habe ich noch immer keine Ahnung für was die einzelnen Hutschienen über den Zählerplätzen sind? Kann es sein das diese einfach unbetückt bleiben?

    Gruß

    Andy
     
  4. #4 friends-bs, 26.08.2005
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    Den oberen Klemmraum kannst du als Stromkreisverteiler verwenden, also Sicherungen, Automaten, Abgangsklemmen usw. einbauen.
    Natürlich kannst du die auch leer lassen, aber da brauchst du dann auch keinen Zähler :wink:
     
  5. lutius

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    Den brauch ich schon, sogar zwei von denen. :mrgreen:
    Ich hätte eventuell erwänen sollen das es sich um einen Zählerkasten mit drei Feldern handelt. 2x Zähler und 1x Sicherungen, sechs Reihen.
     
  6. #6 friends-bs, 26.08.2005
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    Wenn du einen seperaten Stromkreisverteiler anschliesst, empfielt es sich die Zählerverdrahtung mindesten auf eine Abgangsklemme, besser noch auf eine Vorsicherung über dem Zähler zu führen. Das ist aber abhängig von den jeweiligen EVU, also erst mal beim EVU erkundigen ob die Abweichungen in ihrer TAB vorschreiben.
     
  7. lutius

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    Ich habe jeweils eine separate Vorsicherung (SLS) vor jedem Zähler geplant, meinst du das, oder nochmals nach den Zählern?
     
  8. #8 friends-bs, 26.08.2005
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    Das ist OK, aber was du nach dem Zähler machen musst, erkundige dich erst mal bei deinem EVU, oder schreib mal welche bei dir ist. Es gibt auch von allen besseren
    Herstellern fertige Zählereinbauplätze, die nach Vorschrift der jeweiligen EVU bestückt sind.
     
  9. #9 firefox_i, 26.08.2005
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    Hallo zusammen,
    also ich bin in BaWü im Einzugsbereich der EnBW.

    Ist es da tatsächlich erlaubt im oberen Anschlussraum die Vorsicherungen für die Stockwerksverteiler zu setzen ?
    Ich dachte dort dürfen nur die Abgangsklemmen sitzen.

    Ich komm grade nicht an die TAB der EnBW ran....wenn die also jemand griffig hat und sie mir unter Umständen zukommen lassen könnte......*schmarotz*

    Danke
    Sven
     
  10. #10 friends-bs, 26.08.2005
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    So war es gemeint:

    [​IMG]

    Is halt blöd, wenn man nix mehr mit Kleinverteiler zu tun hat. :wink:
     
  11. #11 firefox_i, 26.08.2005
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    Hallo Bernhard,
    sprich nix mit Vorsicherungen für die Stockwerksunterverteiler oder sonstiges was da in dem von mir zitierten Post genannt wurde.

    Lediglich ein abzweigender Stromkreis heißt doch dass ich da nur einen Stromkreis abzweigen darf.

    Normalerweise wird der Stromzweig doch Richtung Stromkreisverteiler im 6-reihigen Verteilerfeld neben dem Zählerfeld gestrippt und fertig.....

    Oder hab ich da jetzt was missverstanden ?

    S.
     
  12. #12 friends-bs, 26.08.2005
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    Schon richtig. Entweder Klemmleiste ins ober Feld. Die fertigen Zählerverdrahtungen reichen bestimmt nicht bis ins Verteilerfeld. Oder Vorsicherung/ Hauptschalter fürs Verteilerfeld da oben reinbauen. Spricht bestimmt nix dagegen.
    Überspannungsschutz da oben rein ist auch nicht verkehrt.
     
  13. lutius

    lutius

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    Hi,

    vielen Dank für eure Hilfestellung, und ich habs jetzt auch.

    Die oberen Hutschienen werden nicht belegt. Die SLS werden vom EVU nicht verblombt, also werden Hauptsicherungen nach dem Zähler überflüssig.

    Von den Zählern geht es mit 10qmm Kabel weiter auf die Verteilung.

    So nimmt das unser Versorger (eon mitte) hier ab, allerdings muß das ganze von einem Fachmann mit Zulassung des EVU abgesegnet werden.
     
  14. olby

    olby

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    es wäre schlau gewesen, gleich am Anfang das EVU zu nennen, dann hätt ich und bestimmt auch andere...
    wie aus der Pistole geschossen die korrekte Konfiguration nennen können.

    Bei ca. 100 deutschen VNB's (Verteil-Netz-Betreiber)
    mit ca. 70 verschiedenen Vorschriften
    war es aber sehr interessant hier mitzulesen
    welche Tips du bekommst, obwohl du das EVU nicht genannt hast.

    Das ist ungefähr so wie eine Wegbeschreibung,
    obwohl der Fragesteller das Ziel nicht nennt.

    viele Grüße aus dem eon-mitte Bereich :wink:
     
  15. lutius

    lutius

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    Hi,

    da ich kein gelernter Strippenzieher bin und auch nicht jden 2. Tag so en Umbau bewerkstelligen muß, konnte ich nun erlich nicht wissen das da jeder Versorger seinen eigen Eintopf kocht oder besser noch der selbe Anbieter hundert verschiedene Vorstellungen davon hat wie es geht. So viel zum Wettbewerb in sachen "Energieversorgen". Und das nächstemal kann man ja auch einfach mal fragen oder darauf hinweisen das es so viele verschiedene Regeln gibt bei dem Käse.

    Schöne Grüße aus dem EON-Mitte-Kreis. :evil:
     
  16. #16 Heimwerker, 28.08.2005
    Heimwerker

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    mein beileid :cry:
    ist nunmal so dass jeder seine eignen vorschriften hat..
    mach dir nix draus, da muss jeder häuslebauer durch :wink:
    gruß
     
  17. #17 _M|chA_, 15.09.2005
    _M|chA_

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    HI lutius,

    der obere Anschlußraum darf nicht als Verteiler genutzt werden.
    Es sind nur Sicherungen für Keller, WM und Trockner zulässig und natürlich der FI für solche Geräte.
     
  18. #18 firefox_i, 16.09.2005
    firefox_i

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    @_M|chA_

    Kann es sein dass das von Versorger zu Versorger unterschiedlich ist ?

    Ich hab bei mir (EnBW, Nähe Stuttgart) die Aussage bekommen dass im OAR meines Zählerkastens (Einfamilienhaus) die Vorsicherungen für die einzelnen Unterverteilungen erlaubt sind.

    Gruß
    Sven[/quote]
     
  19. #19 Hemapri, 16.09.2005
    Hemapri

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    Kurz und knapp, ja. das ist in den TAB jedes EVU geregelt.

    MfG
     
  20. Gretel

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    TAB und Ausnahmeregelungen bzgl. Zählerplätze

    Richtig ! Und schriftliche Ausnahmebescheide bestätigen bekanntlich Regeln....

    Gruß,
    Gretel
     
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