Zählerschrank erneuern bei klassischer Nullung

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Lars199494

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Moin,
ein Kunde von mir möchte eine Badsanierung, es gibt allerdings keinen FI aufgrund der klassischen Nullung. Es sind zwei Zähler vorhanden, da eine Einliegerwohnung vorhanden ist. Es gibt noch keinen Zählerschrank, sondern nur eine alte Zählertafel.
Ich wollte nun die Verteilung umbauen zu einem Zählerschrank und nur das mit einem FI absichern was renoviert wird, also in diesem Fall das Bad.

Die große Frage ist ob man das so darf, oder ob ich theoretisch die komplette Installation erneuern müsste.

Was meint ihr?

Alle alten Leitungen sind 2 Adrig, daher kann dort kein FI nachgerüstet werden.
 
ich sage es mal so irgendwo musst du anfangen. Und eine Anlage mit noch klassischer Nullung ist reif für den Mülleimer. Diese hat ihr Lebensende schon längst überschritten.
 
Wenn du mit dem Zählerschrank anfängst, heisst das, Auftrennen PEN spätestens im NAR. Danach ist nicht mehr viel mit klassischer Nullung.
 
Wenn du mit dem Zählerschrank anfängst, heisst das, Auftrennen PEN spätestens im NAR. Danach ist nicht mehr viel mit klassischer Nullung.
Das mag wohl sein, aber ich kann doch einfach im HAK auftrennen und dann im Zählerschrank wieder eine PEN Brücke rein machen bei den alten Stromkreisen.
 
Nein, das kannst du nicht.
Wohl aber ab HAK einen N und einen PE(N) führen, um die alten Stromkreise bis zur möglichst baldigen Sanierung zu versorgen.

Aber warte nur, gleich wird hier ein Sturm der entrüstung losbrechen, in dem dir gewisse Schreibtischtäter mitteilen, das dies ja mal garnicht geht, und der Kunde entweder das ganze Objerkt zu Sanieren, oder gefälligst auf die Badsanierung zu verzichten hat!
 
Der PEN bleibt solange ein PEN wie da auch nur ein N auf dem PEN hängt !
 
Und bitte dem Kunden mitteilen, dass er einige Jahrzehnte zu spät dran ist. Denn es gibt tatsächlich eine Pflicht in Badezimmern einen FI nachzurüsten und dies seit mindestens 20 Jahren
 
@Axel Schweiß kannst du da mal einen Link setzen . Das wäre dann eine Nachrüstforderung und diese ist mir und sicher auch einigen anderen TE unbekannt. Allerdings gab es schon recht früh für neue Anlagen die Forderung nach Fi für Räume mit erhöhter Gefährdung.
 
Sturm der entrüstung

Nö.
Es hat sich ja mittlerweile herumgesprochen, dass von einem PEN auch mehrfach ein N abgetrennt werden darf, ohne dass der weitergehende PEN dadurch zum reinen PE wird. Eine entsprechende Markierung mit blauem Schrumpfschlauch auf beiden Enden des PEN lässt sich dann irgendwann auch einfach entfernen, wenn der PEN zum reine PE geworden ist.
 
wie bitte was kannst du das mal genauer erklären. Nach meinem Wissen gab es eine Forderung nach FI für Räume mit erhöhter Gefährdung ( Nassräume )die noch immer besteht. Das übliche Bad war damit aber nicht gemeint.
 
Wenn Du den Zählerschrank erneuerst, ist ab HAK erst mal mit fünf adern weiter zu gehen:
L1,2,3 PEN und PE.
Als PEN wird dabei die blaue Ader genommen (grüngelbe Markierung an allen Anschlußpunkten)

Ich weiß das gefällt vielen nicht auf Grund der Farbgebung des PEN die so in der VDE erwähnt aber in Deutschland nur dem VNB vorbehalten ist. Insbesondere Herrn Hörmann aus den Fachzeitschriften.
Das stumpfe ausführen der Norm ist aber hier nicht sinnvoll, da die Norm nur Neu und Alt betrachtet aber nicht wie diese zusammen passen oder wenn Teile erneuert werden.

Ziel dabei den blauen als PEN zu nehmen ist hierbei den Schutzleiter der Neuen Anlagenteile nicht mit dem Strom aus dem PEN der alten Anlage versaut.
 
uuuiihhhh...eine weiter Diskussion, diesmal nicht Notstrom sondern den zweiten Klassiker "Male ich den grün-gelben an oder nicht, und wie heisst der denn nun richtig"...

....möchte noch wer Popcorn??? :cool:
 
Der PEN ist zuerst PE und der wird normgerecht ausgeführt mit Gelb/grün und blauer Endkennzeichnung die blaue Ader wird normgerecht N ! Auch wenn das unserem @Octavian1977 nicht passt! Und die neuen Teile führen ihren Betriebsstrom über den N, auch wenn der PEN da mit den Betriebsströmen der alten Teile belastet wird. Die Anlage bleibt so und so eine Verpennte Anlage und wenn da der letzte N vom PEN verschwindet wird aus deinem PEN ein reiner PE in Normfarbe. Einen Blauen PEN gibt es nicht auch nicht mit gelb/ grüner Endkennzeichnung . Und die VNB haben sich streng genommen auch an die Normen zu halten ohne wenn und aber.
Es ist schon richtig das über den PE keine Betriebsströme fließen sollen, aber sofern da noch ein PEN vorhanden ist , ist die Normenlage Klar . Fakt was spricht dagegen die Norm zu ändern und für den PEN eben diese Ausnahme als zeitlich befristetet Ausnahme zuzulassen.
Ziel ist es die Anlage zu modernisieren und Schritt für Schritt das Netz umzustellen auf TN-S ab Hak ! Und nur aus diesem Grund zweigt bereits im Hak ein N vom PEN ab.
 
So schreiben Fachkräfte die Ihr Hirn ausschalten und ohne jegliches Nachdenken stur Normen befolgen.
 
Damit aber auf der sicheren Seite sind. Ob die Norm da sinnvoll ist oder nicht steht erst mal nicht zur Diskussion . Im Schadensfall muss ich Nachweisen das meine Lösung besser oder Gleichwertig zur Norm ist. Auf diese Diskussion muss ich mich dann gar nicht einlassen.
 
Genau auf der sicheren Seite ist man damit nun mal eben nicht.
Auch bei Bruch des PEN setzt man nach der Methode auch die nagelneue Anlage unter Spannung, bei der anderen Methode genau das eben nicht.
Und nochmal es gibt keine Passage der VDE die sich mit der Einbringung von neuen Anlagenteilen in alte Anlagen beschäftigt.
 
Willst du nicht begreifen oder kannst du es nicht ? Eine verpente Anlage ist und bleibt verpennt solange da ein PEN existiert. Daran ändert auch die Aufteilung des PEN in N und PE im Hak nichts. Bricht dir der PEN vor dem Hak hast du genauso den L auf dem PE !
 
Thema: Zählerschrank erneuern bei klassischer Nullung
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