Zählerschrank erneuern bei klassischer Nullung

Diskutiere Zählerschrank erneuern bei klassischer Nullung im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Moin, ein Kunde von mir möchte eine Badsanierung, es gibt allerdings keinen FI aufgrund der klassischen Nullung. Es sind zwei Zähler vorhanden, da...
Ein Teil der Anlage soll erneuert werden und da ist Maßgabe ohne eine weitere Verschlechterung im Bestand, dem Neuen Teil möglichst das zu geben was heute Standard ist.

Mit jedem Stück den der PEN kürzer wird ergibt sich eine Verbesserung von Schutz und Performance, sowie eine Verringerung der Bruchwahrscheinlichkeit.

Im Endeffekt versuchst Du Pumuckel auf Kosten des Schutzes und der Funktion des Neuen Anlagenteiles unbedingt eine Farbgebung durch zu setzen.

Wenn man es genau nimmt ist aber auch das nicht nach Norm denn in dem Neuen Teil darf gar kein PEN mehr existieren.
Ein genaues Befolgen der Norm würde damit bedeuten, daß der Alte Teil an den neuen nicht angeschlossen werden darf, oder nur eine gesamter Austausch erlaubt ist.
Das ist aber nicht praktikabel und auch nicht zielführend in Richtung einer sicheren elektrischen Anlage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du normgerecht installieren willst dann rupf den alten Müll komplett raus und mach alles Neu ab Hak. Ansonsten bleibt der PEN in GelbGrün mit zusätzlichem N ! Das ist keine Verschlechterung und die neuen Stromkreise sind da Als TN-S-Netz mit FI ausgeführt . Insgesamt bleibt die Anlage da aber immer noch ein TN-C-S-Netz. mit korrekten Farben.
@eFuchsi auch mit lokalem Erder wird bei einem PEN Bruch vor dem Hak dein PE gegenüber der Erde angehoben
 
Der FI hilft Dir Bei PEN Bruch bzw dessen Widerstandserhöhung gar nichts!
Neben den Gefahren bleiben immer noch die vagabundierenden Ströme die sich bei der pseudo Norm Korrekten Installation auch über die Neue Anlage verbreiten und dort Schäden und Störungen hervorrufen.
 
ich habe eine alte Anlage und die wird in überschaubaren Zeiträumen modernisiert . und wenn da die Norm klar ist gibt es da auch keinen Grund die Modernisierung so zu machen wie du es sagst mit Blauem PEN und reinem Gelb / grünen PE ! aber leider sagt eben die Norm der PEN hat gelb/grün zu sein und daran halte ich mich. Ende der Diskussion.
 
Neben den Gefahren bleiben immer noch die vagabundierenden Ströme die sich bei der pseudo Norm Korrekten Installation auch über die Neue Anlage verbreiten und dort Schäden und Störungen hervorrufen.

Erstens:
Auch wenn du normwidrig und in deiner Verantwortung! den blauen als PEN nutzt, kann es aus den daran angeschloßenen Stromkreisen zu vagabundierenden Strömen kommen.

Zweitens:
Nun wird es ja immer toller: Früher hast du ja nur (immerhin warheitsgemäß) geschrieben, das es zu "Schäden und Störungen" kommen kann.
Nun ist dies auf jedenfall so?
Ich persönlich habe in meiner 25 Jährigen Laufbahn noch nie! derartige "Schäden und Störungen" zu gesicht bekommen. Und jetzt?
 
Dann mußt Du mal die Augen aufmachen.
Ich hab hier gerade wieder zwei Rohrstücke liegen die aufgrund von vagabundierenden Strömen durchgefressen sind.
An dem Neuen Anlagenteil wird durch den blauen PEN der Anteil der vagabundierenden Ströme wesentlich reduziert. Und darum geht es. Eine komplette Vermeidung ist bei Wechselstrom an sich sowieso nicht möglich, aber es macht schon einen gewaltigen Unterschied ob es sich um 5 oder 500mA handelt, oder sogar um mehrere Ampere, je nach Last.
 
Hier mal das passende Zitat der VDE 0100-540:
"PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, durch eine der folgenden Verfahren gekennzeichnet sein:
– grün-gelb über die gesamte Länge, zusätzlich mit blauer Markierung an den Leiterenden, oder
– blau über die gesamte Länge, zusätzlich mit grün-gelber Markierung an den Leiterenden."

zur Version blau gibt es den Hinweiß, daß dies nur zulässig wäre wenn ein zuvor als Neutralleiter verwendeter Draht als PEN umgenutzt wird, also im Endeffekt ein Netz das man von TT auf TN umstellt um dem Versorgungsnetzbetreiber seine übliche Praxis zu erlauben.

Ich sehe keine Veranlassung nicht in gleicher weise zu handeln bei der Teilerneuerung von Altanlagen.
 
Wenn du eine Anlage Modernisierst hast du da eine Grün/ gelbe Ader und die hat ohne Wenn und aber da der PEN zu sein. Die Blaue Ader war da in Aller Regel kein N sondern Ein L . Im Versorgungsnetz Mit -0 Leitung war das der N und dieser darf da und nur da als PEN genutzt werden. Ansonsten müsste der Netzbetreiber bei Umstellung von TT auf TN das Leitungsnetz komplett erneuern.
 
Hier mal das passende Zitat der VDE 0100-540:
"PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, durch eine der folgenden Verfahren gekennzeichnet sein:
– grün-gelb über die gesamte Länge, zusätzlich mit blauer Markierung an den Leiterenden, oder
blau über die gesamte Länge, zusätzlich mit grün-gelber Markierung an den Leiterenden."

zur Version blau gibt es den Hinweiß, daß dies nur zulässig wäre wenn ein zuvor als Neutralleiter verwendeter Draht als PEN umgenutzt wird, also im Endeffekt ein Netz das man von TT auf TN umstellt um dem Versorgungsnetzbetreiber seine übliche Praxis zu erlauben.

Ich sehe keine Veranlassung nicht in gleicher weise zu handeln bei der Teilerneuerung von Altanlagen.
Und wenn ich die alte 4 Adrige Leitung ersetze und das muss ich bei einer Modernisierung fällt deine Ausnahme komplett weg den ich habe da eine gelb/ grüne Ader für den PEN und eine blaue Ader für den N . Noch etwas der PEN in der Kundenanlage war in aller Regel gelb/ grün und im TT-Netz hast du keinen PEN sondern einen blauen N und einen gelb/grünen PE ! Es hindert dich keiner bei der Umstellung einen gelb/ grünen PEN zu verwenden einen blauen N und einen zusätzlichen gelb/grünen PE !
 
Hoffentlich sagt einer auch irgendwann einmal dem Kupfer, dass es nur das darf was die farbige Plastikumhüllung ihr vorgibt.

Wenn es eine blaue Ader ist, welche auf beiden Seiten mit grün gelb markiert wird, weiß jede Fachkraft, dass es sich nicht um einen N sondern um einen PEN handelt.
 
mach mal:mad: bei mir bleibt der PEN Grün/gelb mit blauer Endkennzeichnung . Der PEn ist zuerst Schutzleiter und auch so zu kennzeichnen. Die blaue Endkennzeichnung verweist auf die Funktion des N hin und sagt damit des es sich bei diesem Leiter um einen PEN handelt ! Ein Blauer Leiter kann N aber auch L sein. Und weil in alten TT-Netzen kein Schutzleiter also auch keine Gelb/ grüne Ader vorhanden war und der Austausch dieser Leitungen nur mit erheblichem Aufwand und Kosten Möglich ist gibt es da die Ausnahme den N durch die Kennzeichnung mit gelb Grünem Ende als Pen zu kennzeichnen. Und das auch nur in diesem Fall !
 
Also irgendwie fehlt bei mir die blaue Endkennzeichnung auf meiner PEN Leitung im HAK, da werde ich auf jeden fall mal eine Mail an meinen Versorger VNB schreiben und ihn bitten diese Kennzeichnung vorzunehmen :D

Bälle flach halten in der Unterverteilung alles ordentlich Kennzeichen und dann ich alles gut.
 

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Der Versorger ist doch wie bereits gesagt von dieser Regel ausdrücklich ausgenommen!

Desweiteren gilt das erst seit 1995!
 
Meine Frage ist auf jeden Fall beantwortet:), muss nur eine Gastzulassung beantragen beim EVU dann kann der Spaß beginnen.
 
Also irgendwie fehlt bei mir die blaue Endkennzeichnung auf meiner PEN Leitung im HAK, da werde ich auf jeden fall mal eine Mail an meinen Versorger VNB schreiben und ihn bitten diese Kennzeichnung vorzunehmen :D
Das brauchst du nicht, denn das gehört so.
Ich kenne als EFK. sämtliche Hausanschlüsse so.
TN-C kommt an, TN-C-S geht ab.
 
Thema: Zählerschrank erneuern bei klassischer Nullung
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