Zählerschrank erneuern - Was tun wenn Kabel zu kurz?

Diskutiere Zählerschrank erneuern - Was tun wenn Kabel zu kurz? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, in unserm Haus Bj 1978 gibt es keinen FI - aber eine 3-Adrige Installation mit "moderner" Nullung. Ein Eli war da und sollte...
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Crady

Guest
Hallo zusammen,

in unserm Haus Bj 1978 gibt es keinen FI - aber eine 3-Adrige Installation mit "moderner" Nullung.

Ein Eli war da und sollte den FI (bzw. 2) nachrüsten - ging jedoch nicht, da bei 4 Stromkreisen die Isolationsmessung zwischen PE und N nicht erfolgreich war.

2 Der 4 betroffenen Kreise könnte ich selber prüfen und gefundene Fehler reparieren (Keller = Alles Aufputz; direkte Leitung zum Untertischgerät in der Küche).

Die 3 Leitung konnten wir gar nicht identifizieren zu welchem Stromkreis die gehört und die 4. Leitung betrifft das Erdgeschoss (ja... 70er - 1 Sicherung für die komplette Etage :( )
Da kann ich (momentan) aber nicht ran und die Verteilerdosen unter der Tapete öffnen... Erst Stück für Stück bei der nächsten Renovierung. Lediglich Lampen, Steckdosen und Lichtschaler kann ich überprüfen.

Daher der Vorschlag des Elis:
Zählerschrank tauschen und die unsauberen Stromkreise ohne FI laufen lassen und später nach Behebung (Renovierung) auf den FI klemmen. - Die anderen Stromkreise dann Sinnvoll auf 2 FIs aufteilen.

Zählerschrank erneuern, weil kein Platz... Es handelt sich um einen Zählerschrank von Siemens(??) Ende der 70er - Hutschienenabstand nur ca. 10cm.
Das reicht nicht um 2 "moderne" LSS mit Phasenschienen übereinander einzubauen - und dann noch 2 FI und ein paar Stromkreise ohne... passt einfach nicht.

Doch das kostet ne richtige Stange Geld, die nicht zur Verfügung steht!

Daher meine Fragen:

Muss ich einen neuen Zählerschrank kaufen (ca. 600€) oder tut es auch ein gebrauchter, den es für 60-100€ bei Kleinanzeigen gibt?
Dann die passenden ABB Automaten und Schienen - dann wären wir bei ca. 200€ maximal.

ODER

Könnte ich ggf. einen schmalen, hohen Sicherungskasten als Unterverteilung direkt neben den alten Zählerschrank schrauben, vom Zählerschrank hinder dem Zähler die 5 Adern rüber ziehen und dort die LSS / FI etc. einbauen/lassen?

Sowohl dann als auch wenn ich den alten Zählerschrank komplett tausche:
Die Kabel wären zu kurz!
Die Kabel zum Zähler sind wahrscheinlich lang genug - aber die einzelnen Drähte von den jetzigen LSS weg und zu den N und PE Schienen wären zu kurz. Das sind fast alles Stegleitungen, die eingeputzt sind und von der Länge her auf den alten, jetzigen Kasten angepasst sind.
Können, dürfen diese verlängert werden? wenn ja wie? Wagos kann ich mir nicht vorstellen...

Oder müsste ich die Wände aufhauen und neue Leitungen legen?

Danke!
https://s12.postimg.org/brxytgr2h/IMG_0810.jpg



https://s17.postimg.org/uu6qkzq17/IMG_0811.jpg
 
Das sind alles Fragen die Dir derjenige beantworten kann der dies auch Installieren muß. Denn das darf sowieso nur der eingetragene Fachbetrieb.

Einen gebrauchten Zählerschrank kannst Du gleich vergessen, denn der wird kaum die aktuellen Anforderungen erbringen.
Auch dies darf aber nur die Fachfirma entscheiden die das installiert.

Die Stromkreise an denen die Verbindung zwischen N und PE gemessen wurde sind bis zur Instandsetzung außer Betrieb zu nehmen!!! Hier wurde ein schwerer Mangel entdeckt und dieser ist zu beheben und nicht zu verstecken bis dieser vielleicht irgendwann behoben wird.
 
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der Eli diesen Vorschlag gemacht hat. Denn damit verstößt er gegen die Vorschriften. Wenn er die EL-Anlage so weit umbaut muss alles dem Stand von heute entsprechen.
 
Für einen neuen Zählerschrank oderndlich montiert sowie Leitungsverlängerung und vor allem neue Automaten (L ist nicht mehr zulässig) werdern sicher 2-2,5k€ fällig für billig gibt es da nix.
 
@crady.
Ich hatte dir bereits in einem anderen Forum wo du ähnliche Fragen gestellt hattest dir schon Antworten darauf gegeben.
Wiederholen möchte ich mich deswegen jetzt hier aber nicht.
 
Wenn er die EL-Anlage so weit umbaut muss alles dem Stand von heute entsprechen.

Alles was neu gebaut wird muss nach dem aktuellen anerkannten Regeln der Technik gebaut weden.


Allerdings darf man von TNS nicht auf TNC zurück.
 
Crady schrieb:
Daher meine Fragen:

Muss ich einen neuen Zählerschrank kaufen (ca. 600€) oder tut es auch ein gebrauchter, den es für 60-100€ bei Kleinanzeigen gibt?

Wenn der komplette Zaehlerschrank gewechselt werden soll, dann sind die Anforderungen der derzeit geltenden VDE-AR-4101:2015-09 zu beachten. Ob der Zaehlerschrank neu oder gebraucht ist, spielt dabei keine Rolle.
Kosten fuer einen kompletten Zaehlerschrank mit Verteilerfeld wuerde ich eher in der Region um 800-900 Euro erwarten. Fuer 2,5k duerfte es dann der Zaehlerschrank mit Goldintarsien in der Tuer werden.

Crady schrieb:
Könnte ich ggf. einen schmalen, hohen Sicherungskasten als Unterverteilung direkt neben den alten Zählerschrank schrauben, vom Zählerschrank hinder dem Zähler die 5 Adern rüber ziehen und dort die LSS / FI etc. einbauen/lassen?

Das waere wohl die preiswertere Variante. Bestandsleitungen ueber entsprechende Klemmen im derzeitigen Verteiler verlaengern oder neu verlegen. Im Bestandsverteiler verbleiben dann die Stromkreise im TN-C System angeschlossen. Im neuen Stromkreisverteiler dann die Stromkreise im TN-C-S. Waere nur noch zu klaeren, wo genau die Aufteilung des TN-C/TN-C-S erfolgt.
 
Wenn der komplette Zaehlerschrank gewechselt werden soll, dann sind die Anforderungen der derzeit geltenden VDE-AR-4101:2015-09 zu beachten. Ob der Zaehlerschrank neu oder gebraucht ist, spielt dabei keine Rolle.

Massgebend ist hier wohl eher die TAB und der Verteilnetzbetreiber, der eine Anlage die nicht den Regeln entspricht ausser Betrieb nehmen wird.


Fuer 2,5k duerfte es dann der Zaehlerschrank mit Goldintarsien in der Tuer werden.

Na also wir verbauen immer SLS Schalter, LS-Schalter, RCDs, AFFDs. Aber das kostet ja schonmal rein gar nichts von Klemmen etc. ganz zu schweigen.


Im Bestandsverteiler verbleiben dann die Stromkreise im TN-C System angeschlossen. Im neuen Stromkreisverteiler dann die Stromkreise im TN-C-S. Waere nur noch zu klaeren, wo genau die Aufteilung des TN-C/TN-C-S erfolgt.

Der Bestandsverteiler entfällt komplett.
 
Den Zählerschrank würde ich nicht anfassen. Neben den Zähler eine neue Unterverteilung 4 Reihig auf Putz setzen. In den alten Verteiler kommen Reihenklemmen zum Verlängern der alten Leitungen und die Stromkreise ohne Fi,der Hauptschalter bleibt im alten Schrank . In die neue UV dann alles Aktuell mit FI ! Daraus folgt alter Zählerschrank TN-C-S und der neue Schrank dann reines TN-S- Netz da alles über FI !
Edit: Aufteilung des PEN erfolgt in der alten Verteilung >>> TN-C-S-Netz
 
elektroblitzer schrieb:
Wenn der komplette Zaehlerschrank gewechselt werden soll, dann sind die Anforderungen der derzeit geltenden VDE-AR-4101:2015-09 zu beachten. Ob der Zaehlerschrank neu oder gebraucht ist, spielt dabei keine Rolle.

Massgebend ist hier wohl eher die TAB und der Verteilnetzbetreiber, der eine Anlage die nicht den Regeln entspricht ausser Betrieb nehmen wird.

Die TAB verweist in ihren Umsetzungsbedingungen auf die o.g. VDE-AR zum Aufbau von Zaehlerplaetzen.

elektroblitzer schrieb:
Fuer 2,5k duerfte es dann der Zaehlerschrank mit Goldintarsien in der Tuer werden.

Na also wir verbauen immer SLS Schalter, LS-Schalter, RCDs, AFFDs. Aber das kostet ja schonmal rein gar nichts von Klemmen etc. ganz zu schweigen.

Ich kenne die Listenpreise der Hersteller dieser Komponenten genauso gut wie die GH-Preise/Rabatstaffeln und die "Angebotspreise" der Elektriker an Endkunden. Inkl. deren kalkulatorischen Stundesaetzen. So sie denn kalkulieren...

elektroblitzer schrieb:
Im Bestandsverteiler verbleiben dann die Stromkreise im TN-C System angeschlossen. Im neuen Stromkreisverteiler dann die Stromkreise im TN-C-S. Waere nur noch zu klaeren, wo genau die Aufteilung des TN-C/TN-C-S erfolgt.

Der Bestandsverteiler entfällt komplett.

In dem von mir geschilderten Szenario mit einem neuen Stromkreisverteiler neben dem Zaehlerschrank verbleibt der Bestandsverteiler mit den Bestandsstromkreisen des bisherigen TN-C-Netzes ueber den Zaehlerplatz.
 
elektroblitzer schrieb:
Wenn er die EL-Anlage so weit umbaut muss alles dem Stand von heute entsprechen.

Alles was neu gebaut wird muss nach dem aktuellen anerkannten Regeln der Technik gebaut weden.


Allerdings darf man von TNS nicht auf TNC zurück.

Nicht nur, wenn wesentliche Änderungen an der Elektrischen Anlage durchgeführt werden, muss auch die alte Installation den neuen Vorschriften entsprechen. Eine neue Unterverteilung oder auch ein neuer Zählerschrank ist es wesentliche Veränderung. Alleine die vorschriftmäßigen Messungen der Anlage machen dies erforderlich.

Also kann der Eli nicht einfach den Zählerschrank erneuern und einen FI nur für einen Teil der Anlage einbauen.
 
Nicht nur, wenn wesentliche Änderungen an der Elektrischen Anlage durchgeführt werden, muss auch die alte Installation den neuen Vorschriften entsprechen. Eine neue Unterverteilung oder auch ein neuer Zählerschrank ist es wesentliche Veränderung. Alleine die vorschriftmäßigen Messungen der Anlage machen dies erforderlich.

Malo davon ab das dies so nicht stimmt: Hier liegt kein fall von Bestandschutz vor, da die Anlage in teilen offensichtlich Fehlerhaft ist, und auch nicht den zum Zeitpunkt der Errichtung geltendenm Normen entspricht: Es liegt ein Isolationfehler vor, dieser ist zu beseitigen. Das kann so schwer nicht sein. Oftmals ist es lediglich eine falsch angeschloßene Leuchte.

Ansonsten: Eventuell ist ein neuer Verteiler auf der Rückwand noch eine Option? Oder den Zählerschrank nach links versetzen und einme neie AP Verteilung über die Leitungen?
 
ego1 schrieb:
Malo davon ab das dies so nicht stimmt: Hier liegt kein fall von Bestandschutz vor, da die Anlage in teilen offensichtlich Fehlerhaft ist,
Es kann nicht was vorliegen oder nicht was es gar nicht gibt.

Lutz
 
ego1 schrieb:
Oder den Zählerschrank nach links versetzen und einme neie AP Verteilung über die Leitungen?
Den Zählerschrank willst du versetzen?
Der entspricht in keinster Weise den heutigen TAB!
Also sinnvollerweise einen neuen Zählerschrank mit Verteiler an den alten Platz (ggf. etwas höher). Dann muss man sehen, welche Leitungen reichen und welche nicht. Evtl. kann man oben im Verteilerfeld eine Klemmleiste setzen, so dass die meisten Leitungen lang genug sein müssten.
 
Zitat:
Es kann nicht was vorliegen oder nicht was es gar nicht gibt.


Findest du das nicht langsam selber albern?

Es gibt auch keine Zollstöcke...

Wer will uns denn hier mit einem rechtlich nicht vorhandenem Bestandschutz veralbern?

Die Richtung muss immer das Schutzziel sein.
 
Fakt ist:
Es gibt keine Anpassungsforderung für diese Zähleranlage, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den gültigen Vorschriften entsprochen hat, und nicht unzulässig verändert worden ist.
Diesen Aussage versteht jeder normale Mensch auch simpel, kurz und knapp unter dem Stichwort "Bestandschutz". Ihr könnt es auch "Lieschen Müller" nennen, wenn euch das lieber ist. Mir ist es zu kompliziert.

Die Richtung muss immer das Schutzziel sein.

Völlig deiner Meinung. Und das Schutzziel wird im wesentlichen dadurch erhöht, das FI-Schalter und neue LS-Schalter montiert werden, und die Mängel in der Installation beseitigt werden.

Und nicht dadurch, das der Netzbetreiber für viel Geld einen Schicki-Micki-smart Blödsinn Schrank dahin bekommt, mit Datenleitungen in vorhaltung die womöglich nie genutzt werden.
 
Und nicht dadurch, das der Netzbetreiber für viel Geld einen Schicki-Micki-smart Blödsinn Schrank dahin bekommt, mit Datenleitungen in vorhaltung die womöglich nie genutzt werden.

Eine Nachrüst- und Anpassungspflicht besteht:

- Anlage entsprach zum Errichtungszeitpunkt nicht den geltenden DIN-VDE Vorschriften
- Es bestehen Mängel für Leib und Leben, Sachen
- Es wurden größere Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen
-Die Betriebs- und Umgebungsbedingungen haben sich geändert, zum Zeitpunkt der Errichtung
- Normen und Regelwerke erfordern eine Nachrüstung.

Also Nachrüsten auf den aktuellen Stand der Normen, mit allem "Schicki Miki" (Zitat: ego1).
 
elektroblitzer schrieb:
Eine Nachrüst- und Anpassungspflicht besteht:

- Anlage entsprach zum Errichtungszeitpunkt nicht den geltenden DIN-VDE Vorschriften

Sagt wer? Wurde durch wen festgestellt?

elektroblitzer schrieb:
- Es bestehen Mängel für Leib und Leben, Sachen

Hier fehlt der Begriff "Gefahr". Und der Nachweis, das diese besteht.


elektroblitzer schrieb:
- Es wurden größere Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen

Dann sind diese nach aktuellen Stand auszufuehren. Unveraenderte Anlagenteile duerfen unveraendert bleiben.

elektroblitzer schrieb:
-Die Betriebs- und Umgebungsbedingungen haben sich geändert, zum Zeitpunkt der Errichtung

Ja, welche? Erderwaermung? Nutzungsaenderung?

elektroblitzer schrieb:
- Normen und Regelwerke erfordern eine Nachrüstung.

Nur Gesetze koennen etwas fordern (siehe Nachruestpflicht fuer Rauchwarnmelder, die steht in der LBO). Normen koennen empfehlen.
 
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Thema: Zählerschrank erneuern - Was tun wenn Kabel zu kurz?
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