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ego1 schrieb:Nicht nur, wenn wesentliche Änderungen an der Elektrischen Anlage durchgeführt werden, muss auch die alte Installation den neuen Vorschriften entsprechen. Eine neue Unterverteilung oder auch ein neuer Zählerschrank ist es wesentliche Veränderung. Alleine die vorschriftmäßigen Messungen der Anlage machen dies erforderlich.
Malo davon ab das dies so nicht stimmt:
Aha warum nicht. Wenn ich die Unterverteilung komplett erneuer kann ich nicht die alte Installation übernehmen, So interpretier ich zumindest die Normen. Wenn Du anderer Meinung bist begründe dies bitte.